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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07 (https://dejure.org/2009,13878)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.04.2009 - 3 L 127/07 (https://dejure.org/2009,13878)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. April 2009 - 3 L 127/07 (https://dejure.org/2009,13878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-GKG § 9; ; LSA-GKG § 13; ; LSA-StrG § 23 Abs. 5; ; LSA-WG § 151 Abs. 1; ; LSA-WG § 151 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrechtliche Abwasserbeseitigungspflicht: Abwasserarten; Abwasserbeseitigungspflicht; Entwässerungsanlage; Gebühren; Straßenentwässerung; Straßenoberflächenwasser; Verbandsumlage; Zweckverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Wasserrechtliche Abwasserbeseitigungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung einer Gemeinde zur schadlosen Abführung des Straßenoberflächenwassers als wasserrechtliche Abwasserbeseitigungspflicht; Übergang der Aufgabe der Straßenentwässerung auf den Abwasserzweckverband durch Übertragung der Durchführung der Abwasserentsorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2009, 429 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07
    Denn ungeachtet dessen, dass nach erfolgter Zulassung des Rechtsmittels im Rechtsmittelverfahren selbst grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz nach Maßgabe des § 86 Abs. 1 und 3 VwGO gilt, hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelführer für das vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938 f.)).

    Hingegen ist es nicht die Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938f.)).

  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07
    Denn ungeachtet dessen, dass nach erfolgter Zulassung des Rechtsmittels im Rechtsmittelverfahren selbst grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz nach Maßgabe des § 86 Abs. 1 und 3 VwGO gilt, hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelführer für das vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938 f.)).

    Hingegen ist es nicht die Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938f.)).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - A 1 S 134/97

    Irak, Nordirak, Kurden, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07
    Denn ungeachtet dessen, dass nach erfolgter Zulassung des Rechtsmittels im Rechtsmittelverfahren selbst grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz nach Maßgabe des § 86 Abs. 1 und 3 VwGO gilt, hat der Gesetzgeber dem Rechtsmittelführer für das vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938 f.)).

    Hingegen ist es nicht die Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 - JMBl. S. 289; vgl. auch BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938f.)).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07
    Dies erfordert, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01

    Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07
    Auch kann hier auf sich beruhen, ob angesichts der Regelung zu § 23 Abs. 5 Satz 3 StrG LSA ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch auf Ausgleich der den Gemeinden durch die tatsächliche Übernahme der Straßenentwässerung seitens des Zweckverbandes zugeflossene Bereicherung bzw. ein Anspruch auf Aufwendungsersatz aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht zu ziehen wäre (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 18.07.2002 - III ZR 287/01 -, NVwZ 2002, 1535 [1537]; Driehaus, a. a. O.), denn jedenfalls ist im vorliegenden Fall - wie bereits dargelegt - davon auszugehen, dass die Straßenentwässerung durch die Klägerin auf der Grundlage der sich aus der Verbandssatzung des Zweckverbandes vom 14. Juni 1994 ergebenden Verpflichtung zur Abwasserentsorgung erfolgt ist.
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne der genannten Vorschrift besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts der Klärung bedürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.07.1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2003 - 2 MB 33/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Wohneigentümers zu

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07
    Ob und inwieweit der Kläger für die durch die Straßenoberflächenentwässerung verursachten (auszusondernden) Kosten außerhalb des Gebührensrechts einen finanziellen Ausgleich ggf. durch eine besondere (öffentlich-rechtliche) Kostenbeteiligungsvereinbarung mit der Gemeinde schaffen könnte, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 25.04.2003 - 2 MB 33/03 - NordÖR 2004, 173 = Juris - zum schleswig-holsteinischen Landesrecht; ferner Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 34. Aufl. (März 2006), § 6 Rdnr. 746a m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 3 L 40/05

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Sozialauswahl bei der betriebsbedingten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (std. Rspr. d. Senats, vgl. u. a. Beschl. v. 14.04.2005 - 3 L 40/05 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17

    Straßenentwässerung; Pflicht der Gemeinde zur schadlosen Abwasserabführung

    Bei der Verpflichtung der Gemeinde zur (schadlosen) Abführung des Straßenoberflächenwassers gemäß § 23 Abs. 5 Satz 2 StrG LSA (juris: StrG ST) handelt es sich um eine spezialgesetzlich geregelte Abwasserbeseitigungspflicht i. S. des § 79b WG LSA (juris: WG ST) (wie OVG LSA, Beschluss vom 14.04.2009 - 3 L 127/07 -, juris).(Rn.15).

    Die Übertragung der Straßenentwässerung auf den Beklagten zu 1. führe nicht zum Entfallen der Passivlegitimation der Beklagten zu 2. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt habe mit Beschluss vom 14.04.2009 (3 L 127/07, juris, Rdnr. 9) klargestellt, dass die Gemeinde, die zugleich Trägerin der Straßenbaulast sei, sowohl straßenrechtlich nach § 23 Abs. 5 Satz 1 StrG LSA als auch wasserrechtlich nach § 151 Abs. 3 Nr. 2 WG LSA (nunmehr § 79b Abs. 2 WG LSA) zur Abführung des Straßenoberflächenwassers verpflichtet sei und dies auch im Fall der Übertragung der Beseitigungspflicht bleibe.

    Bei der Verpflichtung der Gemeinde zur (schadlosen) Abführung des Straßenoberflächenwassers gemäß § 23 Abs. 5 Satz 2 StrG LSA handelt es sich um eine spezialgesetzlich geregelte Abwasserbeseitigungspflicht i. S. des § 79b WG LSA (OVG LSA, Beschluss vom 14.04.2009 - 3 L 127/07 -, juris, zu § 151 WG LSA a. F.).

    Angesprochen sind hier die Fälle, in denen der Träger der Straßenbaulast den Niederschlagswasserkanal einer Gemeinde oder eines Abwasserverbandes mitbenutzt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 14.04.2009, a. a. O., juris, Rdnr. 12).

    Fehlt es demnach an einer Pflichtverletzung aus § 23 Abs. 5 Satz 2 StrG LSA, so kommt es für die Entscheidung nicht darauf an, ob sich - wie die Klägerin meint - aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.04.2009 (- 3 L 127/07 -, juris) ableiten lässt, die Gemeinde bleibe auch nach Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf einen Abwasserverband zur Straßenentwässerung verpflichtet, so dass eine gesamtschuldnerische Haftung von Gemeinde und Abwasserverband eingreife.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2010 - 1 L 13/09

    Unterhaltspflicht für Regenwassereinläufe im Bereich der Ortsdurchfahrt einer

    An dieser Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden ändern die Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes zur Straßenbaulast im Grundsatz nichts (ebenso im Ergebnis für das thüringische Landesrecht OVG Weimar, Beschl. v. 11.06.2009 - 4 EO 109/06 -, juris Rn. 28; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschl. v 14.04.2009 - 3 L 127/07 -, juris Rn. 9 ff.).
  • VG Magdeburg, 11.11.2014 - 9 A 150/14

    Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung; hier:

    Diese gesetzlichen Formulieren sind allein dem Umstand geschuldet, dass das OVG LSA mit Beschluss vom 14.04.2009, 3 L 127/07, für eine Gemeinde als Träger der Straßenbaulast entschieden hatte, dass die Gemeinde mit ihrem Beitritt zum Abwasserzweckverband auf diesen zugleich ihre Aufgabe als Niederschlagswasserbeseitigungspflichtiger bezüglich des Straßenoberflächenwassers übertragen haben soll und deshalb dem Abwasserzweckverband für die Beseitigung des entsprechenden Straßenoberflächenwassers kein Ersatzanspruch zur Seite steht.
  • VG Halle, 06.12.2016 - 6 A 121/14
    In einem solchen Fall stellt sich die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob eine Unterscheidung zwischen wasserrechtlicher (vgl. § 79b Abs. 2 WG LSA) und straßenrechtlicher Entwässerungspflicht (vgl. § 23 Abs. 5 Satz 3 StrG LSA) vorgenommen werden kann, von vornherein nicht (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. April 2009 - 3 L 127/07 -, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 21.07.2009 - 12 L 306/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37101
VG Potsdam, 21.07.2009 - 12 L 306/09 (https://dejure.org/2009,37101)
VG Potsdam, Entscheidung vom 21.07.2009 - 12 L 306/09 (https://dejure.org/2009,37101)
VG Potsdam, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 12 L 306/09 (https://dejure.org/2009,37101)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • LKV 2009, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 10 S 32.10

    Anspruch der Presse auf Auskunft über die Begleitumstände des Todes der Berliner

    Ob die betroffenen privaten Interessen schutzwürdig sind, ist im Wege einer umfassenden Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den entgegenstehenden privaten Interessen zu ermitteln (vgl. nur Löffler/Burkhardt, a. a. O., Rn. 111; OVG Berlin, Urteil vom 25. Juli 1995 - OVG 8 B 16/94 -, NVwZ-RR 1997, 32, juris Rn. 36; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 2 Ws 282/99 -, NJW 2000, 1278, juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Juni 2001 - 4 VAs 3/01 -, NJW 2001, 3797, 3798; VG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2000 - VG 27 A 262.00 -, NJW 2001, 3799, 3800; VG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 5 L 42/09 -, AfP 2009, 301, juris Rn. 85; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Juli 2009 - VG 12 L 306/09 -, LKV 2009, 429, juris Rn. 20; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 23. September 2009 - VG 3 L 208/09 -, AfP 2010, 305, juris Rn. 15 ff.).

    Denn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hängt maßgeblich von der Aktualität der Berichterstattung ab, weshalb die Presse zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine zeitnahe Informationsbeschaffung angewiesen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. August 2004 - 7 CE 04.1601 -, NJW 2004, 3358, juris Rn. 27; VG Berlin, Beschluss vom 5. Oktober 2000, a. a. O., S. 3800; VG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2009, a. a. O., Rn. 105; VG Potsdam, Beschluss vom 21. Juli 2009, a. a. O., Rn. 25; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 23. September 2009, a. a. O., Rn. 25).

  • VG Potsdam, 10.02.2012 - 9 L 713/11
    Dies setzt jedoch voraus, dass die privaten Interessen des Beigeladenen das für den Antragsteller streitende Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen; vgl. etwa VG Potsdam, Beschluss vom 21. Juli 2009 VG 12 L 306/09 ; OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 25; Burkhardt, a.a.O., Rn 111.

    VG Potsdam Beschlüsse vom 24. Januar 2011 VG 9 L 633/10 u. VG 9 L 635/10 und vom 21. Juli 2009 12 L 306/09 , juris Rn. 25; VG Frankfurt (Oder), a.a.O.; VG Cottbus, Beschluss vom 6. November 2007 1 L 392/07 , juris Rn. 10; VG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2009 5 L 42/09 , juris Rn. 105; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. August 2004 7 CE 04.1601 juris, Rn. 27.

  • VG Potsdam, 27.10.2011 - 9 L 760/11
    In dem von dem Antragsteller angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg ging es etwa um einen Fall im Zusammenhang mit der Abwehr von Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung; VGH Baden-Württemberg vom 10. Mai 2011 1 S 570/11 , juris Rn. 13. Für den Fall, dass sich der geltend gemachte Anspruch auf einen Gegenstand der aktuellen allgemeinen Diskussion richtet, hat die Kammer entschieden, dass die Presse ihrer öffentlichen Aufgabe der Beschaffung und Verbreitung von Nachrichten nur nachkommen kann, wenn ihr die begehrte Recherche zeitnah und nicht in fernerer Zukunft ermöglicht wird; vgl. m.w.N. Beschluss der Kammer vom 24. Januar 2011 9 L 633/10 - ferner VG Potsdam, Beschluss vom 21. Juli 2009 12 L 306/09 , juris Rn. 25.
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