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   VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03   

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VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03 (https://dejure.org/2004,42020)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19.03.2004 - Lv 4/03 (https://dejure.org/2004,42020)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 19. März 2004 - Lv 4/03 (https://dejure.org/2004,42020)
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Die ihn beschränkenden Regeln des § 54 Abs. 3 LtG sind, wie sich aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 2.4.2003 - Lv 6/02 - ergibt, nichtig.

    Da der Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes in seiner einstweiligen Anordnung vom 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A. - die Verfassungswidrigkeit von § 54 Abs. 3 Satz 5 und 6 LtG noch nicht festgestellt sondern allein aufgrund einer Interessenabwägung zugunsten der anwaltlichen Vertretung des Mandanten des Beschwerdeführers entschieden hatte, musste sich dem Verwaltungsgericht trotz des Hinweises auf Art. 14 Abs. 3 SVerf in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 10.1.2003 und trotz des verfassungsrechtlichen Gebots, einem Bürger auch in Eilverfahren effektiven Rechtsschutz möglichst zu sichern, noch nicht aufdrängen, dass viel für die Begründetheit des Begehrens des Beschwerdeführers sprach.

  • OVG Saarland, 02.12.2002 - 1 W 35/02

    Untersuchungsausschuss; zur Beiziehung eines Beistandes

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Sein dahingehendes Begehren blieb vor dem Verwaltungsgericht - 11 F 44/02 - und vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 1 W 35/02 - erfolglos.

    Am 02.04.2003 hob der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die dem Mandanten des Beschwerdeführers einen Rechtsbeistand versagenden Beschlüsse des weiteren Beteiligten zu 1), des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.11.2002 (11 F 44/02) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 02.12.2002 (1 W 35/02) auf und stellte fest, dass die Vorschriften des § 54 Abs. 3 Satz 5 und 6 des Gesetzes Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes nichtig sind, soweit sie sich auf in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte beziehen, deren sich Betroffene in Verfahren parlamentarischer Untersuchungsausschüsse als Beistand bedienen wollen.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Ob das Verwaltungsgericht auf die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers hin seine Kostenentscheidung zu dessen Gunsten unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924) abändern hätte dürfen, kann dahinstehen.
  • VGH Bayern, 18.06.2002 - 22 CE 02.815

    Anspruch auf Unterlassung öffentlicher Äußerungen hinsichtlich einer fehlenden

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Auch war der Beschwerdeführer in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gehindert, für den Fall der Erfüllung seines Anspruchs sein Anordnungsbegehren in ein - ihn rechtlich besser stellendes - Fortsetzungsfeststellungsbegehren zu ändern (vgl. u.a. BayVGH NVwZ-RR 2003, 121; LSG Niedersachsen/Bremen, NZS 2003, 168).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2002 - L 4 KR 141/02

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Umdeutung in eine

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Auch war der Beschwerdeführer in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gehindert, für den Fall der Erfüllung seines Anspruchs sein Anordnungsbegehren in ein - ihn rechtlich besser stellendes - Fortsetzungsfeststellungsbegehren zu ändern (vgl. u.a. BayVGH NVwZ-RR 2003, 121; LSG Niedersachsen/Bremen, NZS 2003, 168).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet worden ist (BVerfGE 87, 273, 278 f.).
  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Die ursprüngliche Begründung der Kostenentscheidung in dem Beschluss vom 12.2.2003, der Beschwerdeführer wäre mit seinem Verlangen voraussichtlich gescheitert, weil § 3 Abs. 2 BRAO das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts von dem Beistandsrecht des Mandanten abhängig mache, ein solches Beistandsrecht indessen nach § 54 Abs. 3 Satz 5 LtG in seiner später vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes für nichtig erklärten Fassung ausgeschlossen werde, war zwar nicht zwingend und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zum Grundrechtsschutz in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch nicht auf Anhieb vereinbar (BVerfG NJW 2002, 3691 zum Gewerberecht).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1331/99

    Ausschluss eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand ist mangels gesetzlicher

    Auszug aus VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Der Beschwerdeführer kann sich daher auch nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausschließung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand (BVerfG NStZ 2000, 434) berufen.
  • VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20

    Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos

    Der Schutz des Gleichheitssatzes bedeutet auch Schutz vor Willkür (SVerfGH, Beschluss v. 19.03.2004 - Lv 4/03).
  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Das ist sie insbesondere erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer offensichtlich einschlägigen Norm in nicht mehr verständlicher Weise missdeutet worden ist (siehe zum Vorstehenden SVerfGH, Beschl. v. 19.3.2004 Lv 4/03; v. 14.2.2015 - Lv 5/15).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 8/16
    Es handelt sich um einen freien Beruf, dessen Ausübung gerade nicht von Art. 44 Satz 1 SVerf geschützt wird (SVerfGH, Beschl. v. 19.03.2004 - Lv 4/03 Rn. 11).

    Das anwaltliche berufliche Wirken unterfällt vielmehr dem Schutz des Art. 2 Satz 1 SVerf, mithin der allgemeinen Handlungsfreiheit (SVerfGH, Beschl. v. 19.03.2004 - Lv 4/03 Rn. 12).

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