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   VG München, 12.02.2009 - M 12 S 08.5968   

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VG München, 12.02.2009 - M 12 S 08.5968 (https://dejure.org/2009,39377)
VG München, Entscheidung vom 12.02.2009 - M 12 S 08.5968 (https://dejure.org/2009,39377)
VG München, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - M 12 S 08.5968 (https://dejure.org/2009,39377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Leistungsbescheid für Bestattungskosten; (nicht) kraft Gesetzes sofort vollziehbar; Kosten und Abgaben; Erstattungspflicht bei Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1999 - 1 S 1306/99

    Heranziehung zu den Kosten einer Beerdigung - Sofortvollzugsanordnung -

    Auszug aus VG München, 12.02.2009 - M 12 S 08.5968
    Ein solcher Leistungsbescheid ist nicht kraft Gesetzes sofort vollziehbar; denn es handelt sich bei diesen Kosten nicht um öffentliche Abgaben oder Kosten nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Klingshirn, a.a.O.; VGH Baden Württemberg v.9.9.1999, NVwZ-RR 2000, 189-190; Niedersächsisches OVG, a.a.O.).
  • VG Göttingen, 14.09.2006 - 1 B 351/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kosten für eine Bestattung im Wege der

    Auszug aus VG München, 12.02.2009 - M 12 S 08.5968
    Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind grundsätzlich nur die in einem förmlichen Verwaltungsverfahren für die öffentlich-rechtliche Tätigkeit der Behörde entstehenden Gebühren und Auslagen, nicht etwa die Kosten der Ersatzvornahme oder Kosten, die die Behörde lediglich als Ersatz ihrer finanziellen Aufwendungen verlangt, für die sie in Vorlage getreten ist (Niedersächsisches OVG v.14.9.2006, 1 B 351/06).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 MB 12/09

    Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung;

    Hierdurch unterscheidet sich der jugendhilferechtliche Kostenbeitrag von einer nach allgemeiner Rechtsprechung nicht unter § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallenden Heranziehung zu einem reinen Aufwendungsersatz für Kosten, die der Behörde in einem konkreten Einzelfall der Aufgabenwahrnehmung entstanden sind und für die sie lediglich für einen Schuldner in Vorlage getreten ist (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 27.12.2000 - 2 M 13/00 - zu Kosten eines Gefahrerforschungseingriffs; Beschluss des 4. Senats v. 24.09.1996 - 4 M 73.96 - zur Heranziehung zu Abschiebungskosten; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 2 CS 07.1702 - zu Kosten der Ersatzvornahme; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 - zu Kosten der Unterbringung von Tieren nach den TierSchG; Beschl. v. 09.09.1999 - 1 S 1306/99 - sowie VG München, Beschl. v. 12.02.2009 - M 12 S 08.5968 - zur Anforderung von Beerdigungskosten vom Bestattungspflichtigen; Thüringer OVG, Beschl. v. 14.02.2008 - 3 EO 838/07 - zu Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der Unfallhilfe der Feuerwehr; vgl. allg. zum Ersatz konkret entstandener Aufwendungen Puttler, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rn. 62).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 O 28/09

    Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung;

    Hierdurch unterscheidet sich der jugendhilferechtliche Kostenbeitrag von einer nach allgemeiner Rechtsprechung nicht unter § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallenden Heranziehung zu einem reinen Aufwendungsersatz für Kosten, die der Behörde in einem konkreten Einzelfall der Aufgabenwahrnehmung entstanden sind und für die sie lediglich für einen Schuldner in Vorlage getreten ist (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 27.12.2000 - 2 M 13/00 - zu Kosten eines Gefahrerforschungseingriffs; Beschluss des 4. Senats v. 24.09.1996 - 4 M 73.96 - zur Heranziehung zu Abschiebungskosten; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 2 CS 07.1702 - zu Kosten der Ersatzvornahme; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 - zu Kosten der Unterbringung von Tieren nach den TierSchG; Beschl. v. 09.09.1999 - 1 S 1306/99 - sowie VG München, Beschl. v. 12.02.2009 - M 12 S 08.5968 - zur Anforderung von Beerdigungskosten vom Bestattungspflichtigen; Thüringer OVG, Beschl. v. 14.02.2008 - 3 EO 838/07 - zu Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der Unfallhilfe der Feuerwehr; vgl. allg. zum Ersatz konkret entstandener Aufwendungen Puttler, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rn. 62).
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