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   VG München, 30.09.2008 - M 16 K 08.741   

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VG München, 30.09.2008 - M 16 K 08.741 (https://dejure.org/2008,73705)
VG München, Entscheidung vom 30.09.2008 - M 16 K 08.741 (https://dejure.org/2008,73705)
VG München, Entscheidung vom 30. September 2008 - M 16 K 08.741 (https://dejure.org/2008,73705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Approbation; Strafbefehl wegen Betrugs; Abrechnung mit Kassenärztlicher Vereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 07.02.2002 - 21 ZS 01.2890
    Auszug aus VG München, 30.09.2008 - M 16 K 08.741
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BVerwG, dass sogar erhebliche Straftaten eines Arztes, die keinerlei Zusammenhang mit seiner als solchen unbeanstandbar ausgeübten ärztlichen Tätigkeit stehen, zur Unwürdigkeit führen können (BayVGH v. 7.2.2002, 21 ZS 01.2890).

    Ein Abrechnungsbetrug gegenüber den Kassen ist daher geeignet, das Vertrauen in den Arzt oder sein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen (vgl. zum Ganzen BayVGH v. 7.2.2002, Az. 21 ZS 01.2890, Rz. 9 ff. m.w.N.).

    Gerade dies soll durch das Erfordernis der Berufswürdigkeit verhindert werden (BayVGH v. 7.2.2002, Az. 21 ZS 01.2890 Rz. 9).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG München, 30.09.2008 - M 16 K 08.741
    Die Gefährdung ihrer finanziellen Basis durch betrügerische oder leichtfertige Falschabrechnungen in großem Umfang stellt daher eine schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten dar (BVerwG v. 26.9.2002 NJW 2003, 913).

    Weil der Strafbefehl aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht ergeht, einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und gemäß § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangen kann, entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass namentlich im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (BVerwG v. 26.9.2002 NJW 2003, 913).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Auszug aus VG München, 30.09.2008 - M 16 K 08.741
    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Arztes, das bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt; einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflichten bedarf es - anders als bei der Unzuverlässigkeit - nicht (vgl. BVerwG, v. 2.11.1992 NJW 1993, 806; VGH Bad.-Württ. v. 28.7.2003 NJW 2003, 3647 f.).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus VG München, 30.09.2008 - M 16 K 08.741
    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Arztes, das bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt; einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflichten bedarf es - anders als bei der Unzuverlässigkeit - nicht (vgl. BVerwG, v. 2.11.1992 NJW 1993, 806; VGH Bad.-Württ. v. 28.7.2003 NJW 2003, 3647 f.).
  • VGH Bayern, 12.03.1990 - 21 B 89.01871
    Auszug aus VG München, 30.09.2008 - M 16 K 08.741
    Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte dürfen ihren Entscheidungen dem Betroffenen zum Nachteil gereichende Feststellungen in rechtskräftigen Strafurteilen ohne eigene Ermittlungen zugrundelegen, es sei denn, es bestehen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen (BayVGH v. 12.3.1990, Az. 21 B 89.01871 Rz. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

    BVerwG, Beschluss vom 2.11.1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; OVG NRW, Beschluss vom 31.8.2006 - 13 A 1190/05 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.7.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647; VG München, Urteil vom 30.9.2008 - M 16 K 08.741 -, juris.
  • VG München, 22.06.2010 - M 16 K 10.839

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; unrichtige

    Der Begriff der Würde in § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO beschränkt sich nicht auf das Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern erstreckt sich anerkanntermaßen beispielsweise auch auf das Abrechnungsverhalten des Arztes gegenüber den Krankenkassen (vgl. zum Abrechnungsbetrug bspw. BayVGH v. 7.2.2002, 21 ZS 01.2890, VG München v. 30.9.2008, M 16 K 08.741).
  • VG München, 23.11.2010 - M 16 K 10.2730

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit nach strafrechtlicher Verurteilung;

    Der Begriff der Würde in § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO beschränkt sich dabei nicht allein auf das Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern erstreckt sich anerkanntermaßen beispielsweise auch auf das Abrechnungsverhalten des Arztes gegenüber den Krankenkassen (vgl. zum Abrechnungsbetrug bspw. BayVGH v. 7.2.2002, 21 ZS 01.2890, VG München v. 30.9.2008, M 16 K 08.741).
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