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   VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389   

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VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389 (https://dejure.org/2014,50223)
VG München, Entscheidung vom 06.05.2014 - M 16 K 13.3389 (https://dejure.org/2014,50223)
VG München, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - M 16 K 13.3389 (https://dejure.org/2014,50223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versäumnis Klagefrist (offen gelassen); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (bejaht); fahrpraktischer Teil der Fahrlehrerprüfung; gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Bewertungsspielraum

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389
    Prüfungsspezifische Wertungen, die keine von den Gerichten zu kontrollierenden Verstöße erkennen lassen, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a., BVerfGE 84, 34 ff.; BVerwG, B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 8.11.2012 - 11 ZB 12.2041 - juris).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389
    Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und die Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen, die lediglich begehrt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11/96 - juris Rn. 22), setzt voraus, dass die Bewertung fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5/93 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389
    Prüfungsspezifische Wertungen, die keine von den Gerichten zu kontrollierenden Verstöße erkennen lassen, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a., BVerfGE 84, 34 ff.; BVerwG, B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 8.11.2012 - 11 ZB 12.2041 - juris).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389
    Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und die Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen, die lediglich begehrt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11/96 - juris Rn. 22), setzt voraus, dass die Bewertung fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5/93 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389
    Der Pflicht zur Angabe der Geschäftsnummer auf dem Kuvert einer gegen Postzustellungsurkunde zugestellten Sendung ist nur dann genügt, wenn der fragliche Vorgang derart durch Zahlen oder Buchstaben gekennzeichnet ist, dass der Empfänger eindeutig das Kuvert der Sendung dem Vorgang zuordnen kann (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.1986 - 21 CS 86.30128, BayVBl 1986, 372; BFH, U.v. 6.9.1990 - IV R 7/90 - juris Rn. 26).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 33/02

    PZU: gleichzeitige Zustellung mehrerer Schriftstücke

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389
    Wird mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt, muss das Aktenzeichen auf der Sendung und auf der Postzustellungsurkunde geeignet sein, das zugestellte Schriftstück zu konkretisieren (vgl. BFH, U.v. 7.7.2004 - X R 33/02 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 15 A 4329/05

    Erhebung eines Anschlussbeitrags zum Ersatz des Aufwandes für eine öffentliche

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389
    Bei begehrter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist bei der Bewertung des Verschuldens auch zu berücksichtigen, ob die Gefahr der Verwechslung von der Behörde mitverschuldet wurde, etwa weil sie durch Zuteilung nur einer Geschäftsnummer für zwei Zustellungsschriftstücke die Erkennbarkeit der zweifachen Zustellung verringert hat (vgl. OVG NW, U.v. 24.6.2008 - 15 A 4329/05 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 7 B 5.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Fehlerhaftigkeit eines

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389
    Zudem trifft den Prüfling nach gefestigter Rechtsprechung die Obliegenheit zu einer ihm zumutbaren zeitnahen Rüge von Verfahrensfehlern, weshalb ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine nachträgliche Berufung auf einen solchen (angeblichen) Verfahrensfehler verwehrt ist bzw. ein derartiger Fehler dann unbeachtlich ist (vgl. BVerwG, B.v. 23.1.1991 - 7 B 5/91 - juris).
  • VGH Bayern, 31.01.2011 - 4 ZB 10.3088

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Antrags auf

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389
    Die Behörde hat die Verpflichtung, dass aus dem auf dem Umschlag vermerkten Aktenzeichen - wie bei der divergierenden Wiedergabe des Datums (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2011 - 4 ZB 10.3088 - juris Rn. 13) - für den Betroffenen eindeutig das sich im Umschlag befindliche Dokument, in der Regel durch die Angabe eines unterscheidungskräftigen Aktenzeichens, zuordenbar ist.
  • BFH, 06.09.1990 - IV R 7/90

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Einkommensteuerbescheid wegen Versäumnis

    Auszug aus VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389
    Der Pflicht zur Angabe der Geschäftsnummer auf dem Kuvert einer gegen Postzustellungsurkunde zugestellten Sendung ist nur dann genügt, wenn der fragliche Vorgang derart durch Zahlen oder Buchstaben gekennzeichnet ist, dass der Empfänger eindeutig das Kuvert der Sendung dem Vorgang zuordnen kann (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.1986 - 21 CS 86.30128, BayVBl 1986, 372; BFH, U.v. 6.9.1990 - IV R 7/90 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 08.11.2012 - 11 ZB 12.2041

    Nichtbestehen der mündlichen Prüfung der Fahrlehrerprüfung für die Klasse CE

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2008 - 5 L 724/08

    Zustellungsurkunde, Aktenzeichen, Identifizierung, Bescheide, Briefumschlag,

  • VG Würzburg, 14.04.2010 - W 6 K 09.1175

    Fahrlehrerlaubnis; Prüfungsteil Lehrprobe im theoretischen Unterricht; fachliche

  • VGH Bayern, 11.03.1986 - 21 CS 86.30128
  • VG Saarlouis, 27.03.2019 - 5 K 950/17

    Bestehen der mündlichen Fachkundeprüfung; Verwertbarkeit eines heimlich

    Prüfungsspezifische Wertungen, die keine von den Gerichten zu kontrollierenden Verstöße erkennen lassen, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen.(BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 -, 213/83 - juris; BVerwG, Beschluss vom 16.08.2011 - 6 B 18.11 -, juris Rn. 16; VG München, Urteile vom 06.05.2014 - M 16 K 13.3389 - und vom 20.01.2015 - M 16 K 13.4875 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 21.03.2016 - 6 K 5447/15

    Fahrlehrerprüfung; Fahrpraktische Prüfung

    So auch VG München, Urteil vom 6. Mai 2014 - M 16 K 13.3389 -, juris zur Bewertung der fahrpraktischen Prüfung der Fahrlehrerprüfung; in diesem Sinne zur Bewertung der Fachkundeprüfung VG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2012 - 6 K 1045/11 -, juris und VG Regensburg, Urteil vom 5. Juli 2012 - RN 5 K 11.1452 -, juris Rn. 34; zur Bewertung der Lehrprobe im theoretischen Unterricht VG Würzburg, Urteil vom 14. April 2010 - W 6 K 09.1175 -, juris.
  • VG München, 20.01.2015 - M 16 K 13.4875

    Fahrlehrerprüfung; Fachkundeprüfung; gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer

    Prüfungsspezifische Wertungen, die keine von den Gerichten zu kontrollierenden Verstöße erkennen lassen, bleiben der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 - juris; BVerwG, B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 8.11.2012 - 11 ZB 12.2041 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 6.5.2014 - M 16 K 13.3389).
  • VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692

    Ohne Prüfungsfehler keine Wiederholung der Fahrlehrerprüfung

    Die in der Prüfungsrichtlinie normierten Anforderungen an einen Bewerber um eine Fahrerlaubnis sind erst Recht auf die Fahrlehrerprüfung anwendbar (VG München, U.v. 6.5.2014 - M 16 K 13.3389 - juris Rn. 27), gleichzeitig ist bei Bewerbern um eine Fahrlehrerlaubnis aber ein höheres Niveau zu verlangen als bei Fahrerlaubnisbewerbern (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 21.3.2016 - 6 K 5447/15 - juris Rn. 20).
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