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   VG München, 22.10.2007 - M 22 S 07.3783   

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VG München, 22.10.2007 - M 22 S 07.3783 (https://dejure.org/2007,79276)
VG München, Entscheidung vom 22.10.2007 - M 22 S 07.3783 (https://dejure.org/2007,79276)
VG München, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - M 22 S 07.3783 (https://dejure.org/2007,79276)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG München, 24.10.2008 - M 22 K 07.3782

    Vorangegangener mehrjähriger Betrieb von Sportwettvermittlungsbüros

    Den gleichzeitig mit Klageerhebung gestellten Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom ... September 2007 lehnte das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 22. Oktober 2007 (Az. M 22 S 07.3783) ab, die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der BayVGH mit Beschluss vom 13. Dezember 2007 (Az. 24 CS 07.3070) zurück.

    Die streitgegenständliche Verfügung (Ziffer 1 des Bescheids der Beklagten vom ... September 2007) war im Zeitpunkt ihres Erlasses rechtmäßig (vgl. hierzu die ausführliche rechtliche Würdigung im Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 22.10.2007 Az. M 22 S 07.3783, bestätigt durch BayVGH vom 13.12.2007 Az. 24 CS 07.3070).

    Dass die Wiedereröffnung eines früher als Wettbüro betriebenen Geschäftslokals mit dem Zurverfügungstellen von Internetanschlüssen an PCs, auf denen - wie hier bei Bescheidserlass - keinerlei Filtersoftware bezüglich der Seiten von illegalen privaten Sportwettveranstaltern installiert ist, für sich genommen ein sicherheitsrechtliches Einschreiten zur Verhütung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung rechtfertigt, wurde bereits im Beschluss des erkennenden Gerichts vom 22. Oktober 2007 (Az. M 22 S 07.3783) dargelegt und wurde vom BayVGH im Beschluss vom 13. Dezember 2007 (Az. 224 CS 07.3070) bestätigt; auf die diesbezüglichen Ausführungen, an deren Gültigkeit sich durch das Inkrafttreten des GlüStV und des AGGlüStV nichts geändert hat, wird daher Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 BV 10.2665

    Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für

    Der Eilantrag der Klägerin nach § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Bescheid vom 3. September 2007 wiederherzustellen bzw. anzuordnen, blieb ohne Erfolg (Beschlüsse des VG München vom 22.10.2007 Az. M 22 S 07.3783 sowie des BayVGH vom 13.12.2007 Az. 24 CS 07.3070).
  • VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.5903

    Vorangegangener mehrjähriger Betrieb von Sportwettvermittlungsbüros

    Denn das Zurverfügungstellen von PCs mit Internetanschlüssen mit uneingeschränktem Internetzugang in einem früher als Wettbüro betriebenen Geschäftslokal ist als Fortsetzung der vorangegangenen Sportwettvermittlung anzusehen, die ein sicherheitsrechtliches Einschreiten wie das streitgegenständliche rechtfertigt, um zu verhindern, dass die Kunden in diesem Geschäftslokal, sei es auch durch Nutzung der zur Verfügung gestellten Internetanschlüsse, weiterhin bei einem nicht in Bayern konzessionierten Veranstalter Sportwetten abgeben (VG München vom 22.10.2007 Az. M 22 S 07.3783, bestätigt durch BayVGH vom 13.12.2007 Az. 24 CS 07.3070).
  • VG München, 13.06.2008 - M 22 S 08.1067

    Untersagung des Bereitstellens der Einrichtung (Internetanschluss) zur Annahme,

    Dass auf dieser Rechtsgrundlage auch das Bereitstellen der Einrichtung, insbesondere eines Internetanschlusses bzw. -terminals, zur Vermittlung und Veranstaltung von unerlaubten Sportwetten untersagt werden konnte, ist ebenfalls durch die Rechtsprechung geklärt (z.B. VG München vom 22.10.2007 Az. M 22 S 07.3783; VG München vom 25.10.2007 Az. M 22 S 07.3855, bestätigt durch BayVGH vom 13.2.2008 Az. 10 CS 07.3039/10 CS 07.3040).
  • VG München, 28.04.2008 - M 22 S 08.1151

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung; Untersagung des

    Dass auf dieser Rechtsgrundlage auch das Bereitstellen der Einrichtung, insbesondere eines Internetanschlusses, zur Vermittlung und Veranstaltung von unerlaubten Sportwetten untersagt werden konnte, ist ebenfalls durch die Rechtsprechung geklärt (z.B. Beschluss des VG München vom 22.10.2007 Az. M 22 S 07.3783 und vom 25.10.2007 Az. M 22 S 07.3855, bestätigt durch BayVGH vom 13.2.2008 Az. 10 CS 07.3039/10 CS 07.3040).
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