Rechtsprechung
VG München, 06.05.2009 - M 23 K 09.1259 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fahrtenbuch; Mitwirkung;Ermittlungsaufwand bei Firmenfahrzeug und Fehlen von Aufzeichnungen über die Nutzung des Fahrzeuges;Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage;Frontfoto vorhanden; GmbH ist Fahrzeughalterin;Geschäftsführer der GmbH macht zum vorgelegten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61
Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein …
Auszug aus VG München, 06.05.2009 - M 23 K 09.1259
Mit ihr soll in Ergänzung der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht der §§ 18, 23 StVZO dafür Sorge getragen werden, dass anders als in dem Fall, der Anlass zur Auferlegung eines Fahrtenbuchs gegeben hat, künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2. 1964, BVerwGE 18, 107 = NJW 1964, 1384; Beschl. v. 12.2. 1980, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 7).Durch die Fahrtenbuchauflage soll der Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes angehalten werden (BVerwGE 18, 107).
- BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß
Auszug aus VG München, 06.05.2009 - M 23 K 09.1259
Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eines nach dem sog. Punktsystems gemäß § 40 FeV wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von sechs Monaten, ohne dass es darauf ankommt, ob im Einzelfall Umstände vorliegen, welche die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhen (BVerwG, Urt. v. 17.5. 1995, BVerwGE 98, 227;… VGH Mannheim, Urt. v. 16.4. 1999, NZV 1999, 396 = VBlBW 1999, 463 für eine erstmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h). - BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95
Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer …
Auszug aus VG München, 06.05.2009 - M 23 K 09.1259
Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerwG, Beschl. v. 22.6. 1995 - 11 B 7.95 -, BayVBl 1996, 156 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, BayVBl 1982, 81; BayVGH, Beschl. v. 10.4. 2006 - 11 CS 05.1980 -).
- BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81
Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage
Auszug aus VG München, 06.05.2009 - M 23 K 09.1259
Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerwG, Beschl. v. 22.6. 1995 - 11 B 7.95 -, BayVBl 1996, 156 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, BayVBl 1982, 81; BayVGH, Beschl. v. 10.4. 2006 - 11 CS 05.1980 -). - BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines …
Auszug aus VG München, 06.05.2009 - M 23 K 09.1259
Dabei darf die Behörde ihre Ermittlungstätigkeit an den Erklärungen des Fahrzeughalters, bzw. bei juristischen Personen des für sie handelnden Organs, ausrichten und regelmäßig auf zeitraubende, kaum Erfolg versprechende weitere Aufklärungsmaßnahmen verzichten, wenn der Fahrzeughalter erkennbar nicht gewillt ist, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken (ständige Rechtsprechung, BVerwG, Beschl. v. 1.3. 1994, VRS 88, 158 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93
Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch; …
Auszug aus VG München, 06.05.2009 - M 23 K 09.1259
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster (Urt. v. 31.3. 1995, NJW 1995, 3335) ist von einer Nichtgeltung der Zweiwochenfrist dann auszugehen, wenn ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts Halter(in) des Fahrzeugs ist, mit dem der Verkehrsverstoß im geschäftlichen Zusammenhang begangen worden ist. - VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug
Auszug aus VG München, 06.05.2009 - M 23 K 09.1259
Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eines nach dem sog. Punktsystems gemäß § 40 FeV wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von sechs Monaten, ohne dass es darauf ankommt, ob im Einzelfall Umstände vorliegen, welche die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes erhöhen (…BVerwG, Urt. v. 17.5. 1995, BVerwGE 98, 227; VGH Mannheim, Urt. v. 16.4. 1999, NZV 1999, 396 = VBlBW 1999, 463 für eine erstmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h). - VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91
Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der …
Auszug aus VG München, 06.05.2009 - M 23 K 09.1259
Die in § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO geforderte Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers liegt vor, wenn die Polizei nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie angemessene und zumutbare Maßnahmen ergriffen hat (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987, Buchholz 442.16, § 31a StVZO Nr. 18; VGH Mannheim, Urt. v. 18.6. 1991, NJW 1992, 132 = DAR 1991, 433). - VGH Bayern, 10.04.2006 - 11 CS 05.1980
Fahrtenbuchauflage nach einmaligem erheblichen Verkehrsverstoss
Auszug aus VG München, 06.05.2009 - M 23 K 09.1259
Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerwG, Beschl. v. 22.6. 1995 - 11 B 7.95 -, BayVBl 1996, 156 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 -, BayVBl 1982, 81; BayVGH, Beschl. v. 10.4. 2006 - 11 CS 05.1980 -).
- VG Saarlouis, 06.09.2012 - 10 L 689/12
Mitwirkungpflichten einer GmbH als Fahrzeughalterin zur Abwendung einer …
BVerwG, Beschluss vom 17.05.1993, 11 B 50.93, ZfS 1994, 70, sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 05.04.2004, 1 Q 54/03, m. w. N.; ferner VG München, Gerichtsbescheid vom 06.05.2009, M 23 K 09.1259, zitiert nach juris. - VG Leipzig, 11.01.2013 - 1 K 1/12
Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Unmöglichkeit der Feststellung …
Handelt es sich um Firmenfahrzeuge mit denen eine Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, obliegt die Mitwirkungspflicht dem Firmeninhaber bzw. dem Geschäftsführer (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.1.2006, 1 A 236/05 ;… OVG NRW, Urt. v. 31.3.1995, NJW 1995, 3335; VG Leipzig, Urt. v. 9.3.2012 - 1 K 231/10 -, VG München, Gerichtsbescheid v. 6.5.2009 - M 23 K 09.1259 -, [...]).