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VG München, 06.03.2006 - M 3 K 04.355 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 06.03.2006 - M 3 K 04.355
- VGH Bayern, 03.12.2008 - 21 AE 07.693
- VGH Bayern, 03.12.2008 - 21 ZB 06.944
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 17.05.2010 - M 3 K 07.166
Normergänzungsklage; Versorgungssatzung der Notarkasse; Prozessführungsbefugnis
Die Klage der Klägerin zu 2) gegen die festgesetzte Höhe des monatlichen Ruhegehaltes wurde mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 6. März 2006 (Az.: M 3 K 04.355) abgewiesen.Insoweit wird auf die Ausführungen in den Urteilen der Kammer in den Verfahren M 3 K 02.3999 und M 3 K 04.355 sowie die Beschlüsse des BayVGH vom 3. Dezember 2008, Az.: 21 ZB 06.944 und vom 25. Oktober 2005 Az.: 9 ZB 04.371 Bezug genommen.
- VGH Bayern, 03.12.2008 - 21 AE 07.693
Versorgung aus der Notarkasse; Zuständigkeit des Gerichts; Antrag auf Erlass …
Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Az. M 3 K 04.355 bezieht sich die Antragstellerin ferner auf eine am 17./20. August 1998 getroffene Vereinbarung, wonach sie die sicherungsabgetretenen Ruhegehaltsansprüche unter Verzicht auf jegliche Rückgewähransprüche aus der Sicherungsabrede und auf die Einrede der Verjährung von Unterhaltsrechten durch ihren Ehemann als künftiges Vollrecht ohne Rückübertragungspflicht behält und für den Unterhaltsrückstand sowie etwa künftig wieder eintretende Rückstände an Erfüllungs Statt annimmt; hierzu gibt es eine ergänzende Erklärung vom 28. November 1998 sowie eine Einziehungsermächtigung vom selben Tag.