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   VG München, 01.02.2010 - M 6a S 10.156   

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https://dejure.org/2010,45796
VG München, 01.02.2010 - M 6a S 10.156 (https://dejure.org/2010,45796)
VG München, Entscheidung vom 01.02.2010 - M 6a S 10.156 (https://dejure.org/2010,45796)
VG München, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - M 6a S 10.156 (https://dejure.org/2010,45796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unzureichende Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs; fehlerhafte Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde

  • verkehrslexikon.de

    Zur fehlerhaften Gutachtensanforderung und zur unzureichenden Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs durch die Fahrerlaubnisbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1504
    Auszug aus VG München, 01.02.2010 - M 6a S 10.156
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504; sowie v. 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878).

    Soll das gesetzliche Begründungserfordernis nicht jede Bedeutung verlieren, ist daran festzuhalten, dass sich die Verwaltung in jedem einzelnen Fall darüber Rechenschaft geben muss, ob und warum eine Vollziehungsanordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO veranlasst ist oder ob nicht Besonderheiten vorliegen, die es gebieten, am Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen festzuhalten (BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504).

  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VG München, 01.02.2010 - M 6a S 10.156
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach Auffassung der Behörde diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH v. 14.2.2006, Az.: 11 CS 05.1504; sowie v. 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878).
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