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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1960 - V BLw 38/59   

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BGH, 10.05.1960 - V BLw 38/59 (https://dejure.org/1960,779)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1960 - V BLw 38/59 (https://dejure.org/1960,779)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1960 - V BLw 38/59 (https://dejure.org/1960,779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Juristische Person als Erbe eines Hofes aufgrund Verfügung von Todes wegen durch den kinderlosen Hofeigentümer - Hofeigenschaft eines im Eigentum einer juristischen Person stehenden Hofes - Vorhandensein von hoferbenberechtigten Personen i.S.d. § 10 Höfeordnung (HöfeO) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 288
  • NJW 1960, 1251
  • MDR 1960, 661
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.1956 - V BLw 10/56

    Übertragung des Miteigentums am Hof

    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - V BLw 38/59
    Eine weitere Einschränkung des freien Bestimmungsrechts des Hofeigentümers liegt darin, daß er regelmäßig nur eine Person zum Hoferben einsetzen kann und die Bestimmung mehrerer Hoferben nur zulässig ist, wenn Eheleute zu Hoferben eingesetzt werden, da in diesem Falle die Hofeigenschaft bestehen bleibt, nämlich ein Ehegattenhof entsteht (Beschluß des Senats vom 11. Oktober 1956, V BLw 10/56, BGHZ 19, 21/22 = RdL 1957, 10 = DNotZ 1957, 140, 142; Lange-Wulff, Höfeordnung, 4. Aufl. Seite 219/220 Anm. 98 a).
  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 2/50

    Ehegatte als Vollerbe eines Ehegattenhofes

    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - V BLw 38/59
    Der Senat hat sich dieser Rechtsauffassung in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1951 (V BLw 53/49, BGHZ 1, 116, 120 = RdL 1951, 96, 97) abgeschlossen und sie auch in einem weiteren Beschluß vom 30. Januar 1951 (V BLw 2/50, BGHZ 1, 124, 126) vertreten.
  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 53/49

    Ungeregelter Erbfall. Testament

    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - V BLw 38/59
    Der Senat hat sich dieser Rechtsauffassung in seiner Entscheidung vom 30. Januar 1951 (V BLw 53/49, BGHZ 1, 116, 120 = RdL 1951, 96, 97) abgeschlossen und sie auch in einem weiteren Beschluß vom 30. Januar 1951 (V BLw 2/50, BGHZ 1, 124, 126) vertreten.
  • BGH, 20.05.1952 - V BLw 75/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1960 - V BLw 38/59
    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 20. Mai 1952 (V BLw 75/51, RdL 1952, 246, 247 = MDR 1952, 601 [BGH 20.05.1952 - V BLw 75/51] = LM Nr. 1 zu § 10 HöfeO) ausgesprochen, daß zum Erben eines verwaisten Hofes auch eine juristische Person eingesetzt werden könne.
  • BGH, 14.10.1993 - BLw 33/93

    Eigentum an einem landwirtschaftlichen Hof - Errichtung eines Testaments -

    Der Beschwerdeführer hält eine Abweichung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHZ 32, 288 [BGH 10.05.1960 - V BLw 38/59] (= RdL 1960, 183) und vom 18. Oktober 1960 (RdL 1961, 318) für gegeben und übersieht dabei schon, daß diese Entscheidungen zur alten Höfeordnung ergangen sind, hier aber die Anwendung des neuen Höferechts in der ab 1. Juli 1976 geltenden Fassung in Frage steht (zur Änderung der Gesetzesgrundlage vgl. schon Senatsbeschl. v. 5. Juli 1955, V BLw 79/54, RdL 1955, 251, 253).

    Wie die Begründung zu BGHZ 32, 288 ff [BGH 10.05.1960 - V BLw 38/59] zeigt, nimmt diese maßgeblich auf verschiedene Vorschriften der alten Höfeordnung (z.B. § 1 Abs. 3 a.F. und § 19 Abs. 5 a.F.) Bezug, die heute entscheidend geändert oder ganz entfallen sind.

    Mit Beschluß vom 10. Mai 1960 (BGHZ 32, 288 ff [BGH 10.05.1960 - V BLw 38/59]) hat der Senat entschieden, daß ein Hofeigentümer, der zwar keine Abkömmlinge aber (wirtschaftsfähige) Erben der entfernteren gesetzlichen Hoferbenordnung hat, durch Verfügung von Todes wegen eine juristische Person nicht zum Erben des Hofes bestimmen kann, weil er damit seiner Besitzung die Hofeigenschaft nehme und sie damit der gesetzlichen Regelung der Höfeordnung entziehe.

    Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, daß die Erblasserin im vorliegenden Fall das Verbot des § 16 Abs. 1 Satz 1 HöfeO umgeht (BGHZ 32, 288, 296) [BGH 10.05.1960 - V BLw 38/59] und so die Voraussetzungen des § 10 HöfeO durch Verfügung von Todes wegen selbst schafft (BGHZ 32, 288, 297) [BGH 10.05.1960 - V BLw 38/59], vielmehr stellt sich im vorliegenden Fall eine andere Rechtsfrage.

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 5/15

    Landwirtschaftssache: Nachabfindungsanspruch des Miterben

    Im Hinblick auf die Hoferbfolge war zumindest zweifelhaft, ob die Erbeinsetzung des Tierschutzvereins gemäß § 134 BGB i.V.m. § 16 Abs. 1 Satz 1 HöfeO nichtig war, weil die Beteiligte zu 2 als wirtschaftsfähige Hoferbin in Betracht kam (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 1960 - V BLw 38/59, BGHZ 32, 288, 293 ff.; Lüdtke-Handjery/v. Jeinsen, HöfeO, 11. Aufl., § 10 Rn. 9; Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 10. Aufl., § 10 Rn. 11 f.).
  • OLG Köln, 17.06.2013 - 23 U 12/09

    Feststellung der Hofeigenschaft

    § 16 Abs. 1 S.1 HöfeO enthält ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB (BGH, Beschl. v. 10.5.1960, V BLw 38/59, BGHZ 32, 288, 296; OLG Celle, OLGR 1996, 178 ff.; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, § 16 HöfeO Rn7).
  • OLG Hamm, 12.11.2015 - 10 W 70/15

    Begriff der Veräußerung i.S. von § 13 Abs. 1 HöfeO

    Wenn der Erblasser eine Erbfolge nach den allgemeinen Vorschriften wünscht, obwohl ein wirtschaftsfähiger hoferbenberechtigter Verwandter vorhanden ist, kann er dies nur durch Löschung des Hofvermerks aufgrund Hofaufgabeerklärung nach § 1 Abs. 4 HöfeO erreichen (v. Jeinsen in Lüdtke-Handjery/von Jeinsen, HöfeO, 11. Auflage, § 10 Rn. 9, 10; Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 9. Auflage, § 10 HöfeO Rn. 11; BGH, Beschluss vom 10.05.1960, V BLw 38/59, NJW 1960, 1251).
  • BGH, 07.08.1984 - BLw 7/84
    Soweit die Rechtsbeschwerde auf Seite 16 der Rechtsmittelbegründung den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 10. Mai 1960 (V BLw 38/59, RdL 1960, 183 ff) erwähnt, ist den Ausführungen der Rechtsbeschwerdeführerin nicht zu entnehmen, welchen tragenden Rechtssatz der angefochtene Beschluß abweichend von der Vergleichsentscheidung aufgestellt haben soll.
  • BGH, 31.01.1967 - V BLw 25/66

    Beschwer durch die Erteilung einer Genehmigung zur Auflassung im Rahmen der

    Sie meint jedoch, das Oberlandesgericht sei von dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 1960 (V BLw 38/59, BGHZ 32, 288 = RdL 1960, 183) abgewichen, dessen Begründung auch auf den vorliegenden Fall zutreffe.
  • BGH, 18.10.1960 - V BLw 6/60

    Rechtsmittel

    Der Senat hat zu der von den Oberlandesgerichten Hamm und Celle abweichend beantworteten Rechtsfrage bereits in seiner Entscheidung vom 10. Mai 1960 (V BLw 38/59, BGHZ 32, 288 = RdL 1960, 183 = NJW 1960, 1251 = MDR 1960, 661) Stellung genommen, da er über den von dem Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall, auf den sich die Antragsgegner für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde berufen, zu befinden hatte.
  • BGH, 07.08.1984 - V BLw 7/84

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Senats für

    Soweit die Rechtsbeschwerde auf Seite 16 der Rechtsmittelbegründung den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 10. Mai 1960 (V BLw 38/59, RdL 1960, 183 ff) erwähnt, ist den Ausführungen der Rechtsbeschwerdeführerin nicht zu entnehmen, welchen tragenden Rechtssatz der angefochtene Beschluß abweichend von der Vergleichsentscheidung aufgestellt haben soll.
  • BGH, 18.03.1971 - V BLw 15/70

    Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde in einer landwirtschaftlichen

    OGHZ 3, 269; BGH Beschluß vom 20. Mai 1952, RdL 1952, 246; BGHZ 32, 288 [BGH 10.05.1960 - V BLw 38/59]; OLG Oldenburg Beschluß vom 3. März 1967, RdL 1967, 133.
  • BGH, 18.03.1971 - V BLw 19/70

    Problem des verwaisten Hofes - Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben - Begriff der

    Das Beschwerdegericht sei abgewichen von OGHZ 3, 269; BGH Beschluß vom 20. Mai 1952, RdL 1952, 246 und BGHZ 32, 288 [BGH 10.05.1960 - V BLw 38/59].
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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1960 - V ZR 165/58   

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https://dejure.org/1960,1971
BGH, 27.04.1960 - V ZR 165/58 (https://dejure.org/1960,1971)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1960 - V ZR 165/58 (https://dejure.org/1960,1971)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1960 - V ZR 165/58 (https://dejure.org/1960,1971)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1246
  • MDR 1960, 661
  • DB 1960, 694
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 24.04.2009 - BLw 21/08

    Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung i.S.v. § 13 Abs. 4b HöfeO;

    Diese Definition stimmt mit der in Art. 111 Abs. 7a der Verordnung Nr. 84 der britischen Militärregierung (VOBl. Bz. 1947, 25) überein, welche der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27. April 1960 (V ZR 165/58, RdL 1960, 215, 217) als maßgeblich für die Bestimmung des Begriffs "landwirtschaftlicher Zweck" in § 2 Nr. 1 VO PR Nr. 75/52 (BGBl. I 1952 S. 792) angesehen hat.
  • LG Saarbrücken, 29.09.2006 - 5 T 300/06

    Unzulässigkeit eigener Ermittlungen des Grundbuchamtes zur Genehmigungspflicht

    So gehören etwa Obst- und Gartenbau nur dann zur Landwirtschaft, wenn sie erwerbsmäßig, d. h. in der Absicht betrieben werden, aus dieser Tätigkeit eine Einnahmequelle zu schaffen (BGH 5. Zivilsenat, Urteil vom 27.4. 1960 - Az: V ZR 165/58, zitiert nach juris = NJW 1960, 1246 ; Bauermeister in juris PK-BGB, 3. Aufl 2006, § 585 BGB . Rn. 27).
  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 285/81

    Errichtung einer Eigentumswohnung nach dem Bauherren-Modell aufgrund eines

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Identität von dinglichem und persönlichem Schuldner, wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist, davon auszugehen, daß die Übernahme eines Grundpfandrechts in Anrechnung auf den Kaufpreis (um eine solche Anrechnung handelte es sich jedenfalls dem wirtschaftlichen Gehalt nach bei der hier vereinbarten Übernahme der grundpfandmäßig gesicherten Fremdfinanzierung) grundsätzlich die Vereinbarung einer befreienden Übernahme auch der persönlichen Schuld in sich schließt (Senatsurteil vom 22. März 1961, V ZR 165/58, LM BGB § 416 Nr. 1).
  • OLG Oldenburg, 17.12.1991 - 5 U 82/91

    Verpachtung, Landwirtschaft, Gartenbau, Gärtnerei, Betrieb, landwirtschaftlicher,

    Im Sinne der Höfeordnung, deren Begriffsbestimmungen für die Auslegung des § 2312 BGB herangezogen werden können, zählt der erwerbsmäßig betriebene Gartenanbau zu dem Bereich der Landwirtschaft (Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht, 2. Aufl., S. 33; BGH NJW 1960, 1246).
  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 209/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Identität von dinglichem und persönlichem Schuldner, wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist, davon auszugehen, daß die Übernahme eines Grundpfandrechts in Anrechnung auf den Kaufpreis (um eine solche Anrechnung handelte es sich jedenfalls dem wirtschaftlichen Gehalt nach bei der hier vereinbarten Übernahme der grundpfandmäßig gesicherten Fremdfinanzierung) grundsätzlich die Vereinbarung einer befreienden Übernahme auch der persönlichen Schuld in sich schließt (Senatsurteil vom 22. März 1961, V ZR 165/58, LM BGB § 416 Nr. 1).
  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 282/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Identität von dinglichem und persönlichem Schuldner, wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist, davon auszugehen, daß die Übernahme eines Grundpfandrechts in Anrechnung auf den Kaufpreis (um eine solche Anrechnung handelt es sich jedenfalls dem wirtschaftlichen Gehalt nach bei der hier vereinbarten Übernahme der grundpfandmäßig gesicherten Fremdfinanzierung) grundsätzlich die Vereinbarung einer befreienden Übernahme auch der persönlichen Schuld in sich schließt (Senatsurteil vom 22. März 1961, V ZR 165/58, LM BGB § 416 Nr. 1).
  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 98/82

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Identität von dinglichem und persönlichem Schuldner, wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist, davon auszugehen, daß die Übernahme eines Grundpfandrechts in Anrechnung auf den Kaufpreis (um eine solche Anrechnung handelt es sich jedenfalls dem wirtschaftlichen Gehalt nach bei der hier vereinbarten Übernahme der grundpfandmäßig gesicherten Fremdfinanzierung) grundsätzlich die Vereinbarung einer befreienden Übernahme auch der persönlichen Schuld in sich schließt (Senatsurteil vom 22. März 1961, V ZR 165/58, LM BGB § 416 Nr. 1).
  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 242/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Identität von dinglichem und persönlichem Schuldner, wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist, davon auszugehen, daß die Übernahme eines Grundpfandrechts in Anrechnung auf den Kaufpreis (um eine solche Anrechnung handelte es sich jedenfalls dem wirtschaftlichen Gehalt nach bei der hier vereinbarten Übernahme der grundpfandmäßig gesicherten Fremdfinanzierung) grundsätzlich die Vereinbarung einer befreienden Übernahme auch der persönlichen Schuld in sich schließt (Senatsurteil vom 22. März 1961, V ZR 165/58, LM BGB § 416 Nr. 1).
  • BGH, 04.03.1983 - V ZR 283/81

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Identität von dinglichem und persönlichem Schuldner, wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist, davon auszugehen, daß die Übernahme eines Grundpfandrechts in Anrechnung auf den Kaufpreis (um eine solche Anrechnung handelte es sich jedenfalls dem wirtschaftlichen Gehalt nach bei der hier vereinbarten Übernahme der grundpfandmäßig gesicherten Fremdfinanzierung) grundsätzlich die Vereinbarung einer befreienden Übernahme auch der persönlichen Schuld in sich schließt (Senatsurteil vom 22. März 1961, V ZR 165/58, LM BGB § 416 Nr. 1).
  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 15/82

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Identität von dinglichem und persönlichem Schuldner, wie sie im vorliegenden Fall gegeben ist, davon auszugehen, daß die Übernahme eines Grundpfandrechts in Anrechnung auf den Kaufpreis (um eine solche Anrechnung handelt es sich jedenfalls dem wirtschaftlichen Gehalt nach bei der hier vereinbarten Übernahme der grundpfandmäßig gesicherten Fremdfinanzierung) grundsätzlich die Vereinbarung einer befreienden Übernahme auch der persönlichen Schuld in sich schließt (Senatsurteil vom 22. März 1961, V ZR 165/58, LM BGB § 416 Nr. 1).
  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 74/82

    (Ergänzende) Auslegung eines "Betreuungs- und Verwaltungsvertrages" - Einseitige

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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1960 - V ZR 7/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,7994
BGH, 13.04.1960 - V ZR 7/59 (https://dejure.org/1960,7994)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1960 - V ZR 7/59 (https://dejure.org/1960,7994)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1960 - V ZR 7/59 (https://dejure.org/1960,7994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 661
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 168/98

    Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei unzulässiger Unterverpachtung

    Die Jagdausübung im Sinne dieser im ganzen Bundesgebiet gebräuchlichen "Vertragsmuster-Bestimmung" erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen jagdbarer Tiere, wobei insbesondere die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten sind (§ 1 Abs. 3 und 4 BJagdG; vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1960 - V ZR 7/59 - MDR 1960, 661).
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