Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.12.1964

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1965 - V ZR 213/62   

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https://dejure.org/1965,6112
BGH, 08.01.1965 - V ZR 213/62 (https://dejure.org/1965,6112)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1965 - V ZR 213/62 (https://dejure.org/1965,6112)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1965 - V ZR 213/62 (https://dejure.org/1965,6112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf von Ersatzerbeneinsetzung - Sachliche Zuständigkeit in einem Rechtsstreit über eine Landwirtschaftssache - Maßgeblichkeit der antragstützenden Rechtsvorschriften - Voraussetzungen des Gerichtsstands der Erbschaft - Voraussetzungen des Gerichtsstands des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1955 - V BLw 2/55

    Verwaister Hof. Feststellung des Erben

    Auszug aus BGH, 08.01.1965 - V ZR 213/62
    Die von der Revision angeführte Entscheidung des Senats (BGHZ 18, 63, 65) [BGH 05.07.1955 - V BLw 2/55] betrifft einen anderen als den hier vorliegenden Fall, nämlich ein Feststellungsverfahren gemäß § 37 Abs. 1 Buchst. f LVO.
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 08.01.1965 - V ZR 213/62
    Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens fallen gemäß § 276 Abs. 3 Satz 2 ZPO der Klägerin zur Last, während die Entscheidung über die Kosten des ersten Rechtszuges dem Landgericht Kiel zu übertragen war (vgl. BGHZ 12, 52, 70) [BGH 22.12.1953 - V ZR 6/51].
  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 19/51

    Schiedsvertrag. Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus BGH, 08.01.1965 - V ZR 213/62
    Dieser Gerichtsstand gilt nur für Klagen aus Verträgen, die ein Schuldverhältnis zum Gegenstand haben (BGHZ 7, 184, 185) [BGH 14.09.1952 - II ZR 19/51], also nicht für Streitigkeiten über das in einem Erbvertrag geregelte Erbrecht (vgl. Baumbach/Lauterbach a.a.O. § 29 Anm. 1 A; Stein/Jonas/Schönke a.a.O. § 29 Bem. I 1; Wieczorek a.a.O. § 29 Anm. A II, B I b; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 9. Aufl. § 35 II 1).
  • BGH, 05.02.1954 - V ZR 38/53

    Landwirtschaftsgerichte als ordentliche Gerichte

    Auszug aus BGH, 08.01.1965 - V ZR 213/62
    Es ist anerkannt, daß die Landwirtschaftsgerichte Abteilungen der ordentlichen Gerichte sind, denen lediglich eine besondere sachliche Zuständigkeit im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zukommt (BGHZ 12, 254, 257) [BGH 05.02.1954 - V ZR 38/53].
  • BGH, 27.01.1953 - V BLw 81/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1965 - V ZR 213/62
    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Feststellungsverfahrens vor dem Landwirtschaftsgericht ist jedoch, daß es sich um eine zur Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts gehörende Streitigkeit handelt (vgl. Beschluß des erkennenden Senats als Senat für Landwirtschaftssachen vom 27. Januar 1953, V BLw 81/52, RdL 1953, 108 = LM LVO § 37 Nr. 8).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

    Das Landwirtschaftsgericht hat bei einer im Rahmen seiner Zuständigkeit zu treffenden Entscheidung daher auch über bürgerlichrechtliche Vorfragen zu befinden, die sich aus dem Pachtverhältnis ergeben (vgl. BGH vom 8.1.1965 - V ZR 213/62 - juris Rn. 10; vom 19.2.2009 - BLw 14/08 - juris Rn. 9); es hat solche Vorfragen selbständig zu beurteilen (OLG Köln vom 21.12.2010 - 23 WLw 8/10 - juris Rn. 44).
  • OLG Köln, 17.06.2013 - 23 U 12/09

    Feststellung der Hofeigenschaft

    Soweit höferechtliche Vorschriften bei der Entscheidung über den Klageantrag keine Rolle spielen, der Anspruch vielmehr auf rein bürgerlich-rechtliche Vorschriften gestützt wird, so ist das Prozessgericht zuständig (BGH, Urt. v. 8.1.1965, V ZR 213/62, MDR 1965, 286).
  • BGH, 19.02.2009 - BLw 14/08

    Zurückweisung einer (Divergenz-)Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den

    Soweit sie eine Abweichung von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1965 (V ZR 213/62, RdL 1965, 74, 75) und von dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. Februar 1988 (AgrarR 1988, 196, 197) geltend macht, fehlt es daran.
  • OLG Koblenz, 19.10.2005 - 3 W 648/05

    Landwirtschaftssache: Vorabentscheidung des Landwirtschaftsgerichts über den

    Wenn bei einem Streit der Beteiligten - wie bei dem vorliegenden Hauptantrag - die Höfeordnung überhaupt keine Anwendung findet, so ist das Prozessgericht zuständig (BGH MDR 1965, 286).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1964 - V ZR 141/62   

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https://dejure.org/1964,5844
BGH, 16.12.1964 - V ZR 141/62 (https://dejure.org/1964,5844)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1964 - V ZR 141/62 (https://dejure.org/1964,5844)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1964 - V ZR 141/62 (https://dejure.org/1964,5844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzanspruch für Investitionen im Gebiet des Truppenübungsplatzes Hohenfels gegen die Bundesrepublik Deutschland - Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz notwendiger Ausgaben für Verwendungen auch von demjenigen Besitzer, der zur Zeit der Verwendungen rechtmäßiger ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 286
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen

    Auszug aus BGH, 16.12.1964 - V ZR 141/62
    Spätestens vom Inkrafttreten des Vorschaltgesetzes - bei Berücksichtigung der Rückwirkung noch früher - sei die Klägerin nicht mehr rechtmäßige Besitzerin gewesene Allerdings körne nur der unrechtmäßige Besitzer nach § 994 BGB Ersatz für notwendige Aufwendungen verlangen, dann aber nicht nur für Verwendungen in der Zeit seines unrechtmäßigen Besitzes, sondern auch für solche, die er in einer Zeit gemacht habe, wo er zum Besitz berechtigt gewesen esei (BGH NJW 1961, 501 = BGHZ 34, 122).

    Der Besitz der Klägerin war also seit der Abmachung der Ministerien bis zur Herausgabe des Truppenübungsplatzes rechtmäßig (BGHZ 34, 122, 129).

    Mit Rücksicht auf den Anspruch der Klägerin gegen den Freistaat Bayern auf Aufwendungsersatz (unten Nr. 4) scheidet auch eine entsprechende Anwendung des § 994 BGB aus (BGHZ 27, 317, 321; 34, 122, 130).

  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 200/57

    Verwendungsanspruch des rechtmäßigen Fremdbesitzers

    Auszug aus BGH, 16.12.1964 - V ZR 141/62
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden, was auch sonst weitgehend anerkannt wird, die Vorschriften der §§ 987 bis 1003 BGB grundsätzlich nur Anwendung auf das Verhältnis zwischen Eigentümer und unrechtmäßigem Besitzer (BGHZ 27, 317, 320).

    Mit Rücksicht auf den Anspruch der Klägerin gegen den Freistaat Bayern auf Aufwendungsersatz (unten Nr. 4) scheidet auch eine entsprechende Anwendung des § 994 BGB aus (BGHZ 27, 317, 321; 34, 122, 130).

  • BGH, 08.11.1961 - V ZR 23/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1964 - V ZR 141/62
    Hier müsse der vom Senat im Urteil vom 8. November 1961 - V ZR 23/60 - für die mit der Verwaltung eines Grundstücks zusammenhängenden noch offenstehenden Schulden aufgestellte Grundsatz gelten, der Sachverhalt sei so anzusehen, als habe das Land Bayern selbst gehandelt.
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