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Rechtsprechung
   BSG, 28.05.1974 - 2 RU 259/73   

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BSG, 28.05.1974 - 2 RU 259/73 (https://dejure.org/1974,1834)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1974 - 2 RU 259/73 (https://dejure.org/1974,1834)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1974 - 2 RU 259/73 (https://dejure.org/1974,1834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 37, 279
  • NJW 1974, 1727
  • MDR 1974, 965
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.1961 - III ZR 61/60

    Verzug bei Schäden durch ausländische Streitkräfte

    Auszug aus BSG, 28.05.1974 - 2 RU 259/73
    er habe das zugestellte Urteil an dem von ihm bezeichneten Tage erhalten (s° BGHZ 35, 256, 259)" Somit ist der Empfang des Urteils des SG mit der Angabe des Zustellungsdatums und durch Unterschrift bestätigt° Anders als die Berufungsschrift muß das Empfangsbekenntnis nicht innerhalb der Berufungsfrist ausgestellt sein° Es kann auch noch ausgestellt werden, wenn dadurch das Rechtsmittel unzulässig wird (BGH aaO)° Demnach kann es auch dahinstehen, ob das Empfangsbekenntnis einer Unterschrift bedarf (vgl° BVerwG aaO 340 5 5 VwZGNr" 4)° Die Berufung der Beklagten ist demnach formgerecht erst am 5° Juli 4972 und somit verspätet eingelegte Das Urteil des LSG ist aufzuheben und die Berufung-als unzulässig zu verweri"en°.
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    In der Rechtsprechung des BSG wird grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift verlangt (BSG Urteile vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 - BSGE 6, 256, 259 = SozR Nr. 7 zu § 151 SGG und vom 28. Mai 1974 - 2 RU 259/73 - BSGE 37, 279, 280 = SozR 1960 § 5 Nr. 1, jeweils mwN), wobei wesentlich auf den Gedanken der Rechtssicherheit abgestellt wird.
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R

    Schriftliche Einlegung der Berufung im Sinne von § 151 Abs. 1 SGG im

    Zwar wird dem Schriftformerfordernis grundsätzlich durch die eigenhändige Unterschrift Rechnung getragen (BSGE 37, 279, 280 mwN; auch Meyer-Ladewig, SGG mit Erl, 6. Aufl, § 151 RdNr 4; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, § 151 SGG RdNr 83), da dies das typische Merkmal ist, um den Urheber eines Schriftstücks und seinen Willen festzustellen, die niedergeschriebene Erklärung in den Verkehr zu bringen (BSG SozR 3-1500 § 151 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - notwendiger Lebensunterhalt

    Zwar ist dem Schriftformerfordernis grundsätzlich durch die eigenhändige Unterschrift Rechnung zu tragen (BSGE 37, 279, 280; ferner Leitherer in Meyer-Ladewig, a.a.O., § 151 Rdnrn. 4 ff. ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 11 KA 243/01

    Rechtmäßigkeit einesärztlichen Honorarabrechnungsbescheides; Wirksamkeit einer

    Zwar wird dem Schriftformerfordernis grundsätzlich durch die eigenhändige Unterschrift Rechnung getragen (BSGE 37, 279, 280 mwN; auch Meyer-Ladewig, SGG mit Erl, 6. Aufl, § 151 RdNr 4; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, § 151 SGG RdNr 83), da dies das typische Merkmal ist, um den Urheber eines Schriftstücks und seinen Willen festzustellen, die niedergeschriebene Erklärung in den Verkehr zu bringen (BSG SozR 3-1500 § 151 Nr. 2).
  • BGH, 25.09.1979 - VI ZR 79/79

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Klageschrift

    Auch die oberen Gerichtshöfe der übrigen Gerichtsbarkeiten haben diese strenge Auffassung zur notwendigen eigenhändigen Unterschrift bei Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriften vertreten (BVerwGE 13, 141, 142 ff = NJW 1962, 555; BAGE 3, 55 - NJW 1956, 1413; BAG-Urteil vom 26. Januar 1976 - 2 AZR 506/74 = NJW 1976, 1285; BSGE 6, 256, 259 f; 16, 240, 242; 37, 279, 280 [m.w.Nachw.]; BFHE 96, 381 = JZ 1970, 254; 98, 233, 234; 104, 497; 111, 278, 281 ff = NJW 1974, 1582 [Entscheidung des Großen Senats v. 5. November 1973 mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung in den übrigen Gerichtszweigen]).
  • BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 11/97 R

    Nachweis der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nur durch weitere Ermittlungen -

    Zwar kann das EB nach einhelliger Auffassung auch ohne Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars nachträglich abgegeben werden, selbst wenn dadurch ein bereits eingelegtes Rechtsmittel unzulässig wird (BSGE 37, 279, 281; BGHZ 35, 236, 239; 57, 160, 165; BGH VersR 1995, 113, 114; BAG AP Nr. 4 zu § 212a ZPO; BFHE 102, 457).
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 85/97 R

    Zulässigkeit der Berufung - fehlende Unterschrift

    Kerch Otto" versehen hat (vgl dazu BSGE 37, 279 = SozR 1960 § 5 Nr. 1; ebenso Bundesverwaltungsgericht Buchholz 310 § 81 Nr. 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der

    In der Rechtsprechung des BSG wird grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift verlangt (BSG Urteile vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 = SozR Nr. 7 zu § 151 SGG und vom 28. Mai 1974 - 2 RU 259/73 = SozR 1960 § 5 Nr. 1), wobei wesentlich auf den Gedanken der Rechtssicherheit abgestellt wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1977/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung ohne Unterschrift - Hinweispflicht des

    Für "schriftlich" wird in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift verlangt (Urteile vom 14. Januar 1958 - 11/8 RV 97/57 -, juris, Rz. 14, und vom 28. Mai 1974 - 2 RU 259/73 -, juris, Rz. 17), wobei hiervon Ausnahmen zugelassen werden, wenn auf andere Weise gewährleistet ist, dass dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden kann und feststeht, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 20. Dezember 1979 - 4 RJ 120/77 -, juris, Rz. 12, und vom 26. November 1987 - 2 RU 42/87 -, juris, Rz. 13).
  • LSG Bayern, 23.04.2002 - L 10 AL 435/01

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld; Beginn der Berufungsfrist bei

    Dieser genügt für eine wirksame Zustellung nicht (vgl BSG SozR Nr. 4 zu § 5 VwZG; BSG SozR 1960 § 5 Nr. 1 = NJW 1974, 1727; BSG SozR 1960 § 5 Nr. 2; BSG USK 81248).
  • BFH, 03.12.1975 - I R 144/74

    Versäumung der Revisionsfrist - Fehler bei Zustellung - Verwirkung der

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 13 R 5429/10
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 31/89

    Zulässigkeit einer Berufung bei fehlender handschriftlicher Unterschrift der

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Rechtsprechung
   BSG, 21.05.1974 - 7 RKg 8/73   

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https://dejure.org/1974,1848
BSG, 21.05.1974 - 7 RKg 8/73 (https://dejure.org/1974,1848)
BSG, Entscheidung vom 21.05.1974 - 7 RKg 8/73 (https://dejure.org/1974,1848)
BSG, Entscheidung vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73 (https://dejure.org/1974,1848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeld - Rückforderung - Grobfahrlässige Unkenntnis - Entreicherung

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 965
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Vertrauensschutz

    Die augenfällig fehlerhafte Höhe des Leistungsbetrags bei rechtswidrigem Leistungssatz kann als Tatsache auf Laienebene Anknüpfungspunkt für sich aufdrängende vertrauensschädliche Richtigkeitsüberlegungen sein, welche nicht bei der unbestimmten Vorstellung enden dürfen, es werde schon stimmen (Anschluss an BSG vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73).

    Wenn Hinweise in Formularen, Schreiben und Verwaltungsakten überhaupt nicht gelesen werden, kann dies auch vorwerfbar sein (vgl. BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 30/80); Merkblattausführungen zur Abhängigkeit der Höhe der Lohnersatzleistung von dem zuletzt durchschnittlich erzielten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt müssen beachtet werden (BSG vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73).

    Wenn der Kläger vor diesem Hintergrund den Bewilligungsbescheid vom 19. Juni 2002 nicht "studierte", sondern - wie die von ihm beispielhaft genannten Kontoauszüge - lediglich "abheftete" (vgl. seine Erklärung in der mündlichen Verhandlung am 10. April 2006), fehlte es bereits an dem von ihm zu erwartenden Minimum einer Kenntnisnahme; denn wer überhaupt nicht oder nur gedankenlos liest oder sich mit der unbestimmten Vorstellung, es werde schon stimmen, begnügt, handelt grob fahrlässig (BSG vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73).

  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 786/03

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit -

    Wenn Hinweise in Formularen, Schreiben und Verwaltungsakten überhaupt nicht gelesen werden, kann dies vorwerfbar sein (BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 30/80; vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73).
  • LSG Hessen, 25.07.2006 - L 9 AL 46/04

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - unverzügliche Vereinbarung

    Vorwerfbar kann sein, wenn Hinweise in Formularen, Schreiben und Verwaltungsakten überhaupt nicht gelesen werden (vgl. BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 30/80); Merkblattausführungen (etwa zur Abhängigkeit der Höhe der Lohnersatzleistung von dem zuletzt durchschnittlich erzielten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt) müssen beachtet werden (BSG vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73).
  • LSG Hessen, 27.06.2006 - L 9 AL 7/06

    Wiedereinsetzung - Rechtsbehelfsbelehrung

    Der Kläger war zunächst gehalten, den ihm bekannt gegebenen Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 7. April 2005 nebst Rechtsbehelfsbelehrung mit der bei behördlichen Schreiben gebotenen Aufmerksamkeit zu lesen und - auch nicht nur gedankenlos - zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BSG vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - sowie vom 21. Mai 1974 -7 RKg 8/73 -).
  • LSG Hessen, 13.04.2011 - L 9 AL 3/09

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei mehr als kurzzeitiger Beschäftigung

    Wenn Hinweise in Formularen, Schreiben und Verwaltungsakten überhaupt nicht gelesen werden, kann dies vorwerfbar sein (BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 30/80; vom 21. Mai 1974 - 7 RKg 8/73).
  • LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Diplomphysiker - Dissertation

    Auszugehen ist dabei von einem subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff, d.h. die Sorgfaltspflichtverletzung ist anhand der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen und Verhalten des Klägers sowie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (BSG Urteil vom 21.05.1974 - 7 RKg 8/73 = SozR 5870 § 13 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 1995/12
    Auszugehen ist dabei von einem subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff, dh die Sorgfaltspflichtverletzung ist anhand der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen und Verhalten des Begünstigten sowie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (BSG 21.05.1974, 7 RKg 8/73, SozR 5870 § 13 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 22.03.1993 - L 6 Kg 408/93
    Auszugehen ist dabei von einem subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff, d.h. die Sorgfaltspflichtverletzung ist anhand der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen und Verhalten des Klägers sowie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (BSG Urteil vom 21.05.1974 - 7 RKg 8/73 = SozR 5870 § 13 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2018 - L 21 R 908/16

    Rücknahme eines Rentenbescheides

    Auf der nächsten Stufe kommen Änderungen, ohne dass der Anlass zu erkennen wäre (so etwa BSG vom 21.05.1974 - 7 RKg 8/73 -, es lag ein Sachverhalt zugrunde, in welchem ohne weitere Geburt das Kindergeld erhöht und im Buchungstext ein weiteres Kind genannt war.) Anspruchsvoller ist bereits das Erkennen von Widersprüchen - innerhalb des Bescheides oder auch zu Auskünften, welche im Rahmen der Antragsbearbeitung gegeben wurden (siehe dazu etwa VGH Baden-Württemberg vom 04.03.1996 - 7 S 2275/95 -, dort heißt es aber auch -a.a.O., juris Rn. 32 -: "Allerdings kann [ ...] dem Versicherten nicht bereits vorgehalten werden, die Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides ergebe sich ohne weiteres aus dessen Inhalt, insbesondere aus dem im Bescheid aufgeführten Zahlenwerk. [ ...] Allerdings mußten sich dem Versicherten aufgrund der sonstigen Umstände Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides aufdrängen").
  • SG Hannover, 18.06.2007 - S 45 AS 396/07
    Die Kenntnisnahme darf nicht bei der unbestimmten Vorstellung enden, es werde schon stimmen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21. Mai 1974, 7 RKg 8/73).
  • SG Stade, 11.01.2007 - S 6 AL 188/05
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