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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.05.1974 - 4 U 22/74   

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https://dejure.org/1974,1833
OLG Hamm, 21.05.1974 - 4 U 22/74 (https://dejure.org/1974,1833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.1974 - 4 U 22/74 (https://dejure.org/1974,1833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 1974 - 4 U 22/74 (https://dejure.org/1974,1833)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1515
  • MDR 1974, 939
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs erfordere eine Vertagung, um so die Durchführung einer ordnungsgemäßen Beweisaufnahme mit allen nunmehr zulässigen Beweismitteln zu ermöglichen (unter Bezugnahme u.a. auf OLG Hamm, NJW 1974, S. 1515 f.).
  • VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf

    Deshalb sah auch das OLG Hamm in einer Versagung weiterer Einwendungen in der ersten mündlichen Verhandlung nach dem Übergang vom Scheckprozeß zum ordentlichen Verfahren nicht nur eine fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften (alter Fassung), sondern auch einen gravierenden Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des rechtlichen Gehörs (OLG Hamm NJW 1974, 1515 f.).
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   OLG Hamburg, 10.10.1973 - 5 W 49/73   

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OLG Hamburg, 10.10.1973 - 5 W 49/73 (https://dejure.org/1973,9310)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.1973 - 5 W 49/73 (https://dejure.org/1973,9310)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 1973 - 5 W 49/73 (https://dejure.org/1973,9310)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 939
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Soweit zur Zeit der Geltung des § 114 Abs. 3 ZPO a.F. die Auffassung vertreten wurde, auch Arbeitnehmer müßten Prozeßkostenvorschüsse für einen Rechtsstreit des Konkursverwalters leisten (OLG Koblenz KTS 1958, 144; OLG Hamburg MDR 1974, S. 939 [OLG Hamburg 10.10.1973 - 5 W 49/73]; a.M. OLG Köln KTS 1958, 125 f.), ist diese Auffassung jedenfalls durch die Neufassung der Voraussetzungen in § 116 ZPO überholt.
  • OLG Hamburg, 08.11.2001 - 5 U 79/01

    Nebenintervention; Insolvenzverwalter; Wirtschaftlich Beteiligte; Prozesskosten;

    Denn die Zumutbarkeit hängt nicht von der Bereitschaft der Gläubiger zur Finanzierung des Rechtsstreits ab, sondern davon, ob sie hierzu in der Lage sind (OLG Hamburg MDR 1974, S. 939; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Auflage 1994, § 116 II, Rd,. 16).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 2 W 12/01

    Prozesskostenhilfe für Konkursverwalter - Kostenvorschuss des Finanzamtes als

    Wie in Rechtsprechung und Kommentarliteratur anerkannt ist, ist dem Konkursverwalter die Prozesskostenhilfe auch dann zu versagen, wenn einige leistungsfähige Gläubiger zur Finanzierung des Rechtsstreits nicht bereit sind und der Rest allein dazu nicht in der Lage ist, da auf die Gesamtheit der Gläubiger abzustellen ist, denen der Prozesserfolg zu Gute käme (OLG Düsseldorf MDR 74, 939; Münch- Komm-Wax, § 116 ZPO, Rn. 21; Zöller-Philippi, 22. Aufl., § 116 ZPO, Rn. 7; Stein- Jonas/Bork, 21. Aufl., § 116 ZPO, Rn. 16).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.04.1974 - 11 W 752/74   

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OLG München, 25.04.1974 - 11 W 752/74 (https://dejure.org/1974,9456)
OLG München, Entscheidung vom 25.04.1974 - 11 W 752/74 (https://dejure.org/1974,9456)
OLG München, Entscheidung vom 25. April 1974 - 11 W 752/74 (https://dejure.org/1974,9456)
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  • MDR 1974, 939
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