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   LG München I, 27.07.1977 - 9 Qs 61/77   

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https://dejure.org/1977,10563
LG München I, 27.07.1977 - 9 Qs 61/77 (https://dejure.org/1977,10563)
LG München I, Entscheidung vom 27.07.1977 - 9 Qs 61/77 (https://dejure.org/1977,10563)
LG München I, Entscheidung vom 27. Juli 1977 - 9 Qs 61/77 (https://dejure.org/1977,10563)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 161
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 19.05.2000 - 3 Ws 35/00

    Anfechtbarkeit des Eröffnungsbeschlusses; Zulassung einer Nachtragsanklage

    Die Zustimmung eines Angeklagten zur Einbeziehung einer Nachtragsanklage ist zwar keine Verfahrensvoraussetzung (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 266 Rdnr. 14; KK-Engelhardt StPO 4. Aufl. § 266 Rdnr. 7; LR-Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 266 Rdnr. 17; a.M. Meyer-Goßner für Landgericht München I MDR 1978, 161), sie ist aber als eine das Verfahren gestaltende Willenserklärung bzw. Prozesshandlung (LR-Gollwitzer a.a.O. § 266 Rdnr. 15) Voraussetzung dafür, dass über die Nachtragsanklage sachlich entschieden werden kann.

    Dadurch konnte der Nachtragsanklage aber eine erneute - isolierte - Wirksamkeit nicht verliehen werden (vgl. auch Meyer-Goßner für LG München I MDR 1978, 161, 162).

  • BGH, 26.06.1984 - 1 StR 188/84

    Verurteilung wegen Betruges in Mittäterschaft - Einbeziehung einer

    Es genügt also nicht, daß der Angeklagte lediglich keine Einwendungen erhebt und sich auf den nachträglich erhobenen Anklagevorwurf einläßt (RG GA Bd. 47 S. 154; BayObLG NJW 1953, 674; KG DAR 1956, 334; LG München I MDR 1978, 161 [LG München I 27.07.1977 - 9 Qs 61/77]; Hürxthal in KK § 266 Rdn. 7; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 266 Rdn. 14; Paulus in KMR 7. Aufl. § 266 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. § 266 Rdn. 3; Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO II § 266 Rdn. 11, nach dessen Meinung der Vorsitzende dafür zu sorgen hat, daß der Angeklagte "eine dezidierte Erklärung" abgibt).
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