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   OLG München, 14.09.1977 - 25 W 2129/77   

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OLG München, 14.09.1977 - 25 W 2129/77 (https://dejure.org/1977,10919)
OLG München, Entscheidung vom 14.09.1977 - 25 W 2129/77 (https://dejure.org/1977,10919)
OLG München, Entscheidung vom 14. September 1977 - 25 W 2129/77 (https://dejure.org/1977,10919)
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Papierfundstellen

  • MDR 1978, 147
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 10.11.1997 - 2 BvR 429/97

    Verfassungsmäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes in einem

    Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß das Oberlandesgericht - insoweit in Übereinstimmung mit einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG, JR 1983, S. 156 f.; a.A. OLG München, MDR 1978, S. 147) - weder dem Wortlaut noch dem Zweck des Gesetzes entnommen hat, daß die Ordnungsmaßnahme grundsätzlich zu unterbleiben habe, wenn das Ausbleiben der Partei eine Verzögerung des Verfahrens und der Entscheidung nicht bewirkt hat.
  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 21 W 1/07

    Verfahrensrecht: Ordnungsgeld gegen eine nicht erschienene Partei bei

    Es kann dahinstehen, ob unzulängliche Sachkunde des entsandten Vertreters schon grundsätzlich dann nicht der Partei vorgeworfen werden kann, wenn das Gericht nicht schon vorher durch eine Verfügung nach § 273 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu erkennen gegeben hat, welche Ergänzungen und Erläuterungen des streitigen Vorbringens es von ihr selbst oder ihrem Vertreter erwartet (so: OLG München (MDR 1978, 147= juris, dort insbesondere Rnr. 12).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.03.2011 - L 5 AS 492/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Ermessensfehler des

    Die abweichende Rechtsprechung im Zivilverfahren (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. September 1977 - 25 W 2129/77, MDR 1978, 147; siehe auch Wagner in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage 2008, Rn. 25, 28 zu § 141; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage 1993, Rn. 35a zu § 141) ist zumindest aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 103 SGG nicht auf den Sozialgerichtsprozess übertragbar.
  • OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
    Dazu reicht es nicht aus, daß die Prozeßvollmacht gemäß § 81 ZPO auch zum Abschluß eines Vergleichs ermächtigt und aus Gründen der Rechtssicherheit nach außen hin nicht wirksam beschränkt werden kann, denn ein Vertreter kann die Partei selbst nur dann gleichwertig ersetzen, wenn er auch im Innenverhältnis zur Partei, in dem eine Beschränkung der Vollmacht denkbar ist, für den Abschluß eines Vergleichs frei ist (zu weit oder jedenfalls mißverständlich OLG München, MDR 1978, 147).
  • OLG München, 10.07.1979 - 25 U 1638/79

    Zulassung einer Klageerwiderung nach Fristablauf; Präklusionswirkung des § 296

    Die Verfügung des Landgerichts, die ohne Hinweis auf § 141 ZPO erfolgte, läßt nämlich nicht erkennen, welche Sachaufklärung sich das Gericht konkret von der Klägerin in diesem Verfahrensstadium erhoffte (vgl. OLG München MDR 1978, 147 [OLG München 14.09.1977 - 25 W 2129/77] ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.09.1977 - 6 U 196/76   

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OLG Düsseldorf, 15.09.1977 - 6 U 196/76 (https://dejure.org/1977,10776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.1977 - 6 U 196/76 (https://dejure.org/1977,10776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 1977 - 6 U 196/76 (https://dejure.org/1977,10776)
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  • MDR 1978, 147
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05

    Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten in Gaststätten nach dem

    Dies ist insbesondere bei den steuerlichen Verhältnissen von Gewerbetreibenden der Fall (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.9.1977 - 6 U 196/76 - ,MDR 1978, 147).
  • LG Konstanz, 20.12.1991 - 1 HO 36/91

    Wirksamkeit der Abtretung einer streitigen Forderung aus steuerberatender

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