Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.12.1978

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1979 - I ZR 112/78   

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https://dejure.org/1979,1434
BGH, 26.01.1979 - I ZR 112/78 (https://dejure.org/1979,1434)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1979 - I ZR 112/78 (https://dejure.org/1979,1434)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1979 - I ZR 112/78 (https://dejure.org/1979,1434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1166 (Ls.)
  • MDR 1979, 472
  • GRUR 1979, 415
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Auszug aus BGH, 26.01.1979 - I ZR 112/78
    Die "Bocksbeutelflasche"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1971, 313 ff) stehe dem nicht entgegen.

    Sie wurde erst vom Bundesrat als § 15a (jetzt § 17 WeinVO) eingefügt, nachdem inzwischen das Urteil des erkennenden Senats vom 12. März 1971 - I ZR 115/69 - Bocksbeutel-Flasche, GRUR 1971, 313, ergangen war.

  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 282/91

    Zulässigkeit einer Vorlage an den EUGH zur Beurteilung der Vereinbarkeit eines

    Der durch jahrzehntelang ungestörte Benutzung einer Warenausstattung sowohl im Herstellerland - einem EG-Staat - als auch im Inland geschaffene beträchtliche Besitzstand ist, wenn diese Ausstattung den inländischen Verkehr über Eigenschaften der so gekennzeichneten Waren irreführen kann, nicht erst im Rahmen einer nach Art. 30 EWGV erfolgenden Beurteilung der Angemessenheit eines Verbots nach nationalem Recht, sondern auch schon bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob eine i. S. des § 3 UWG als relevant anzusehende Irreführung - und damit überhaupt ein Handelshemmnis i. S. des § 30 EWGV - vorliegt (Weiterführung von BGH, LM § 3 UWG Nr. 110 = GRUR 1971, 313 = WRP 1971, 266 - Bocksbeutelflasche und BGH, LM UWG Nr. 159 = GRUR 1979, 415 = WRP 1979, 448 = NJW 1979, 1166 L - Cantil-Flasche).

    Bei der erneuten Prüfung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß die von ihm im Rahmen seiner Interessenabwägung zu Art. 30 EWGV erörterten Umstände - insbesondere den vorliegend durch jahrzehntelange ungestörte Benutzung der Ausstattung gewonnenen Besitzstand - auch schon bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen sind, ob eine im Sinne des § 3 UWG relevante Irreführung (und damit überhaupt ein Handelshemmnis im Sinne des Art. 30 EWGV) vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 112/78, GRUR 1979, 415, 416 = WRP 1979, 448 - Cantil-Flasche; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 3 UWG Rdn. 102 und 107; Großkomm/Lindacher, § 3 UWG Rdn. 24 f.).

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84

    "Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka

    Denn gemäß dem Beweisbeschluß des Berufungsgerichts hat das die Umfrage veranstaltende Meinungsforschungsinstitut nicht nur das streitige Etikett, sondern die Gesamtausstattung einschließlich der Zwiebelturmflasche zur Grundlage seiner Erhebungen gemacht, d.h. unter Heranziehung eines Ausstattungsmerkmals, das in besonderem Maße geeignet sein kann, mittelbar auf die Herkunft des Erzeugnisses hinzuweisen, auf das es sich bezieht (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.1971 - I ZR 115/69, GRUR 1971, 313 = WRP 1971, 266 - Bocksbeutelflasche; Urt. v. 26.1.1979 - I ZR 112/78, GRUR 1979, 415 = WRP 1979, 448 - Cantil-Flasche).
  • OLG Bamberg, 03.08.1979 - Ws 396/79
    Der jeweilige Brauch, portugiesischen Rosewein in Cantil-Flaschen und Frankenwein in Bocksbeutelflaschen abzufüllen und zu vertreiben, beruht auf einem jeweils eigenständigen Herkommen (Vergleiche BGH, 1979-01-26, I ZR 112/78, GRUR 1979, 415).2.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1978 - I ZR 56/77   

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https://dejure.org/1978,2324
BGH, 08.12.1978 - I ZR 56/77 (https://dejure.org/1978,2324)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1978 - I ZR 56/77 (https://dejure.org/1978,2324)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1978 - I ZR 56/77 (https://dejure.org/1978,2324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer unzulässigen Sonderveranstaltung - Verbot von Zeitungsanzeigen und Schaufensterwerbung - Werbemäßiges Hinausstellen besonderer Kaufvorteile - Sinn und Zweck der Anordnung betreffend Sonderveranstaltungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1205
  • MDR 1979, 472
  • GRUR 1979, 406
  • DB 1979, 834
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1978 - I ZR 56/77
    Damit ist das Landgericht mit Recht davon ausgegangen, daß es für die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs erfolgt, auf die Gesamtumstände und dabei insbesondere darauf ankommt, wie die Ankündigung der Verkaufsveranstaltung auf die angesprochenen Verkehrskreise wirkt (BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III).

    Der Bundesgerichtshof ist allerdings in seinem Urteil vom 30. Juni 1961 (GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II) davon ausgegangen, daß die bloße Ankündigung einer Sonderveranstaltung und das Hervorrufen eines entsprechenden Eindrucks für sich allein für die Anwendung des § 1 der AO nicht ausreiche.

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1978 - I ZR 56/77
    Es bedarf im Streitfall jedoch keiner Entscheidung der Frage, ob nicht entgegen der im vorerwähnten Urteil zu Grunde gelegten Auffassung bereits die Ankündigung einer Sonderveranstaltung für sich allein den Tatbestand des § 1 der AO verwirklichen kann (in diesem Sinn Heydt GRUR 1962, 45 in seiner Anmerkung zu dem genannten Urteil).
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -

    Auszug aus BGH, 08.12.1978 - I ZR 56/77
    Damit ist das Landgericht mit Recht davon ausgegangen, daß es für die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs erfolgt, auf die Gesamtumstände und dabei insbesondere darauf ankommt, wie die Ankündigung der Verkaufsveranstaltung auf die angesprochenen Verkehrskreise wirkt (BGH GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III).
  • BGH, 08.12.1978 - I ZR 57/77

    Verbot einer unzulässigen Ankündigung eines Jubiläumsverkaufs - Werbemäßiges

    Auszug aus BGH, 08.12.1978 - I ZR 56/77
    Der Annahme einer Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stünde es auch nicht entgegen, wenn die Beklagte, wie ihr Vortrag nahelegt (vgl. auch ihr im Parallelverfahren I ZR 57/77 erörtertes Werbeschlagwort "preisgünstig wie eh und je"), entgegen dem durch ihre Ankündigung erweckten Eindruck tatsächlich überhaupt keine besonderen Kaufvorteile geboten haben sollte.
  • OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 1 Ws 253/06

    Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers unter Beschränkung auf die

    Auch wenn sich der Pflichtverteidiger mit einer Beschränkung seiner Vergütung auf diejenige eines ortsansässigen Rechtsanwalts einverstanden erklären kann (OLG Hamm JurBüro 1979, 1668; OLG Koblenz MDR 1979, 472), worauf die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg in ihrer Stellungnahme vom 28. November 2006 zu Recht hingewiesen hat, lag ein solches, schon aus Gründen der Rechtsklarheit ausdrücklich zu erklärendes (vgl. OLG Hamm NJW 1968, 854), Einverständnis hier doch nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 205/87

    Voraussetzungen für eine effektive Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs;

    Andere konkretere Formulierungen aber, wie sie mit "sparen wie nie" (vgl. BHG NJW 1980, 342, (343) [BGH 28.09.1979 - I ZR 139/77] ), "Aktionszeitraum" (vgl. BGH NJW 1980, 1793), "Sonderpreiseschnell zugreifen am Freitag" (vgl. BGH NJW 1979, 2561 (2562)), "Mords-Preis-Gaudi" (vgl. BGH NJW 1979, 1205), "Ferienpreis" (vgl. BGH NJW 1973, 1607), "Wir schenken Ihnen ... für kurze Zeit" (vgl. BGH DB 1971, 2107 [BGH 16.06.1971 - I ZR 11/70] ) bekannten Rechtsprechungsfällen zugrunde liegen, enthält die Anzeige nicht.
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