Rechtsprechung
   LG Bremen, 27.10.1983 - 1 T 635/83   

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https://dejure.org/1983,5149
LG Bremen, 27.10.1983 - 1 T 635/83 (https://dejure.org/1983,5149)
LG Bremen, Entscheidung vom 27.10.1983 - 1 T 635/83 (https://dejure.org/1983,5149)
LG Bremen, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 1 T 635/83 (https://dejure.org/1983,5149)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 237
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 27.06.1989 - 7 U 119/88

    Möglichkeit einer Streitverkündung im Beweissicherungsverfahren;

    Auch wird das Beweissicherungsverfahren nicht durch die beteiligten Personen "geführt", sondern es erschöpft sich in der Beweiserhebung (ebenso LG Köln BauR 1980, 97; LG Bremen MDR 1984, 237 [LG Bremen 27.10.1983 - 1 T 635/83] ; LG Bonn BauR 1984, 306; POSTELT BauR 1980, 33; BADEN BauR 1984, 306; BAUMBACHLAUTERBACH/ALBERS/HARTMANN, ZPO, 47. Auflage 1988, Einf. vor §§ 72-74; ZÖLLER, ZPO, 15. Auflage 1987, § 66 Rdn. 3, § 487 Anm. II; STEIN/JONAS, ZPO, 1. Band (§§ 1-252), 20. Auflage 1984 § 72 Rdn. 10).
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   LG Lübeck, 25.10.1983 - 6 S 296/83   

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LG Lübeck, 25.10.1983 - 6 S 296/83 (https://dejure.org/1983,4472)
LG Lübeck, Entscheidung vom 25.10.1983 - 6 S 296/83 (https://dejure.org/1983,4472)
LG Lübeck, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 6 S 296/83 (https://dejure.org/1983,4472)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 237
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Streitig ist jedoch weiterhin, ob das Berufungsgericht § 3 ZPO anzuwenden hat und ob es dabei entweder sein Ermessen unter Anlehnung an § 16 Abs. 5 GKG binden und generell vom einfachen Jahresbetrag der geforderten Mieterhöhung ausgehen darf (so etwa LG Münster, JurBüro 1984, S. 453 f. m. abl. Anm. Mümmler; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 42. Aufl., 1984, Anh. § 3, Stichwort Mietverhältnis: e) oder ob es nicht vielmehr bei einer am wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten orientierten Ausübung des Ermessens regelmäßig einen höheren Wert, etwa den drei- oder vierfachen Jahresbetrag, zugrunde zu legen hat (vgl. LG Lübeck, MDR 1984, S. 237; Schneider, aaO., S. 418 ff. [422] und 6. Aufl., 1983, S. 483).
  • LG Berlin, 24.09.1985 - 64 S 276/85
    Dieses Interesse wird mit dem einjährigen Differenzbetrag zwischen der bisherigen und der angestrebten Miethöhe nicht gebührend berücksichtigt (so zutreffend LG Lübeck, MDR 1984, 237; Schneider, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 6. Aufl. 1983, S. 483).
  • LG Arnsberg, 03.03.1992 - 5 S 253/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens

    Im Regelfall ist erst nach Ablauf von zwei bis drei Jahren mit einer erneuten Mietanhebung zu rechnen (vgl. LG Lübeck, MDR 1984, 237).
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   OLG Frankfurt, 16.09.1983 - 5 U 57/83   

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https://dejure.org/1983,3932
OLG Frankfurt, 16.09.1983 - 5 U 57/83 (https://dejure.org/1983,3932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.1983 - 5 U 57/83 (https://dejure.org/1983,3932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 1983 - 5 U 57/83 (https://dejure.org/1983,3932)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 237
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht

    bb) Nach der ganz herrschenden Ansicht, der auch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss in der Fassung, die er durch die Nichtabhilfeentscheidung gewonnen hat, folgt, ist der Streitwert entsprechend der fehlenden Beschwer auf den Wert der geringsten Gebührenstufe nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) bzw. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festzusetzen, derzeit also entsprechend den niedrigsten Gebührenstufen der Gebührentabellen zu § 13 RVG und § 34 GKG auf den Wert bis zu 300 EUR (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.09.1983, Az. 5 U 57/83, MDR 1984, 237; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn 4537; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 47 Rn. 5, Anders/Gehle, Streitwert-Lexikon, Stichw. "Rechtsmittel" Rn 29; Hk-ZPO/Kayser, § 3 Stichw. "Berufung" aE; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3, Stichw. "Gebührenstreitwert in der Rechtsmittelinstanz/Allgemeines" lit b aE; E. Schneider, Anm. 1 KostRsp § 14 GKG Nr. 22; Lappe, Anm 2 KostRsp § 14 GKG Nr. 22; ders. NJW 2005, 263, 265; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in Zivilsachen, 9. Aufl. S. 100).
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   LG Freiburg, 15.11.1983 - 9 S 138/83   

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LG Freiburg, 15.11.1983 - 9 S 138/83 (https://dejure.org/1983,14183)
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LG Freiburg, Entscheidung vom 15. November 1983 - 9 S 138/83 (https://dejure.org/1983,14183)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 237
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Freiburg, 30.05.1985 - 3 S 1/85

    Bedeutung der Zustellung für die ordnungsgemäße Klageerhebung; Kakerlakenbefall

    Ob der genannten BGH-Entscheidung auch insoweit zu folgen ist, als danach der Kläger Kostenerstattung nur dadurch erlangen könne, daß er einen etwa gegebenen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch einklage, kann vorliegend dahinstehen (a.A. Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg v. 15.11.1983 - 9 S 138/83).
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