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   BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83   

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https://dejure.org/1983,1110
BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83 (https://dejure.org/1983,1110)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1983 - 2 StR 300/83 (https://dejure.org/1983,1110)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83 (https://dejure.org/1983,1110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Vorliegen einer entgeltlichen Kuriertätigkeit - Schmuggel von Haschisch im Flugreisegepäck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 91
  • MDR 1984, 91 (Holtz)
  • NStZ 1984, 28
  • StV 1983, 505
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83
    Diese Voraussetzung ist nicht schon erfüllt, wenn der Täter Personen benennt, die nach seiner nicht bewiesenen Darstellung als Mittäter in Frage kommen, sondern es ist erforderlich, daß die Angaben des Täters einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten und zur Aufdeckung einer durch bestimmte Täter tatsächlich begangenen Tat führen (BGHSt 31, 163, 166 f) [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82].

    Diese Angaben reichen für die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG nicht aus; denn der bloße gute Wille kommt dem Täter im Rahmen dieser Vorschrift nicht zugute, er kann vielmehr nur gemäß § 46 StGB bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (BGHSt 31, 163, 168) [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82].

  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83
    Der Senat hatim Urteil vom 4. Mai 1983 - 2 StR 661/82 - NJW 1983, 1985 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82] (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) entschieden, daß - vollendete oder versuchte - Einfuhr von Betäubungsmitteln vorliegt, wenn dem Flugreisenden das Fluggepäck, in dem das Rauschgift untergebracht ist, während einer Zwischenlandung im Geltungsbereich des Gesetzes tatsächlich zur Verfügung steht.
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83
    Andernfalls muß der Angeklagte hinnehmen, daß ihm die dem Wortlaut der Vorschrift folgende Auslegung die Möglichkeit der Strafmilderung oder des Absehens von Strafe nimmt, wenn er einen möglicherweise wahren, aber nicht erwiesenen Sachverhalt schildert (BGHSt a.a.O. S. 167), weil der "notwendige Aufklärungseffekt" damit nicht erreicht worden ist (BGH, Urteil vom 22. März 1983 - 1 StR 820/82 - unter Bezugnahme auf Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, BtMG § 31 Anm. 1 a).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83
    Der Senat hat danach nicht zu prüfen, ob sich der Angeklagte durch seine entgeltliche Kuriertätigkeit auch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht (BGH NJW 1979, 1259), ob er insoweit als Täter oder als Gehilfe gehandelt hat (vgl. BGH a.a.O.; BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 2 StR 282/82) und ob diese Tat vollendet ist, obwohl der erstrebte Umsatz nicht erreicht wurde.
  • BGH, 21.07.1983 - 2 StR 259/83

    Annahme vollendeter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Vorliegen einer tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83
    Aus diesem Grunde kommt nur versuchte Einfuhr in Betracht; subjektiv ist die Möglichkeit, sich das Fluggepäck aushändigen zu lassen, den Flugreisenden allgemein bekannt und wird daher billigend in Kauf genommen (BGH a.a.O.; vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 259/83).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 370/83 - (NStZ 1984, 78 = StV 1984, 4 = bei Holtz in MDR 1984, 91/92) jenes Urteil auf die Revision des Angeklagten in vollem Umfang und auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben.
  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97

    Voraussetzungen eines Aufklärungsbeitrags des Täters - Beitrag des Täters zu

    Nach § 31 Nr. 1 BtMG kann sich der Täter Strafmilderung verschaffen, wenn er die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus offenlegt und die Offenbarung zu einem Aufklärungserfolg führt (BGH NStZ 1984, 28; BGH StV 1986, 436).

    Daran fehlt es etwa, wenn der Hintermann aufgrund der Angaben des Täters nicht identifizierbar ist (BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1) oder das Gericht Zweifel hat, ob eine Person mit dem vom Angeklagten bezeichneten Namen überhaupt existiert und in der beschriebenen Weise an der Tat beteiligt war (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3).

  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Nach § 31 Nr. 1 BtMG kann sich der Täter Strafmilderung verschaffen, wenn er die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus offenlegt und die Offenbarung zu einem Aufklärungserfolg führt (BGH NStZ 1984, 28; BGH StV 1986, 436).

    Daran fehlt es etwa, wenn der Hintermann auf Grund der Angaben des Täters nicht identifizierbar ist (BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1; BGH, Urt. vom 19. Januar 1984 - 4 StR 740/83) oder das Gericht Zweifel hat, ob eine Person mit dem vom Angeklagten bezeichneten Namen überhaupt existiert und in der beschriebenen Weise an der Tat beteiligt war (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3).

  • BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg

    Nur dies hat der Tatrichter aufzuklären (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 12, 15, 18 und 21; BGH StV 1983, 505).

    Daß sich der Täter um die Aufklärung der Tat bemüht hat, reicht zur Gewährung der Vergünstigung des § 31 BtMG nicht aus, kann aber gemäß § 46 StGB bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (BGHSt 31, 163, 168; BGH StV 1983, 505 (506)).

  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 731/83

    Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Aufdeckung der Tat

    Die freiwillige Offenbarung für sich allein eröffnet nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift - anders als das ernsthafte Bemühen nach der ausdrücklichen Regelung des § 129 a Abs. 6 Nr. 1 StGB - die Milderungsmöglichkeit nicht (BGHST 31, 163; BGH, Urteil vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83).
  • BGH, 02.12.1999 - 4 StR 547/99

    Hilfsbeweisantrag; Kronzeugenregelung

    Nach § 31 Nr. 1 BtMG kann sich der Täter Strafmilderung verschaffen, wenn er die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus offenlegt und die Offenbarung zu einem Aufklärungserfolg führt (BGH NStZ 1984, 28; BGH StV 1986, 436).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Zwar würde es ohne eine Bestätigung für die Richtigkeit der Angaben des Angeklagten an einer Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 31 BtMG fehlen (vgl. Körner, BtMG 3. Aufl. § 31 Rdn. 26), jedoch kann auch ein erst in der Hauptverhandlung abgelegtes Geständnis, das Angaben über die Tatbeteiligung Dritter umfaßt, dann die Voraussetzungen von § 31 Nr. 1 BtMG erfüllen, wenn die erforderlichen Ermittlungen noch durchgeführt werden können und das Gericht dadurch noch die Überzeugung erlangt, daß durch die Angaben des Angeklagten die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgeklärt ist (vgl. BGH StV 1983, 505 f. m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83

    Strafbarkeit wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Subjektiv ist die Möglichkeit, sich das Fluggepäck aushändigen zu lassen, den Flugreisenden allgemein bekannt und wird daher billigend in Kauf genommen (BGH, Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 259/83;Urteile vom 31. August 1983 - 2 StR 300/83 -, vom 11. Januar 1984 - 2 StR 630/83 - undvom 14. März 1984 - 2 StR 6/84).
  • OLG Hamburg, 26.02.1992 - 2 Ws 56/92
    Für ein Empfangsbekenntnis nach § 212 a ZPO ist anerkannt, daß die Angabe eines unrichtigen Datums nicht gegen eine gesetzliche Formvorschrift verstößt und deshalb die Wirksamkeit der Zustellung unberührt läßt (vgl. BGH a.a.O.,; OLG Karlsruhe in MDR 1984, 91 ; BayObLG in NJW 1967, 1976; BGH - Zivilsenat - in NJW 1987, 325 ; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., Rdn. 19; Maul, a.a.O., Rdn. 8; Wendisch, a.a.O., Rdn. 24).
  • BGH, 04.10.1989 - 3 StR 350/89

    Überzeugung des Tatgerichts als Maßgabe des Aufklärungserfolgs

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NStZ 1984, 28 betrifft nur den Fall, daß der Tatrichter die späten Angaben des Angeklagten über den Tatbeteiligten nur möglicherweise für richtig hielt, also seinen Festtellungen nicht zugrundelegt.
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 460/95

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • OLG Köln, 17.12.1985 - Ss 628/85

    Ermittlungsbehörden; Strafmilderung; Aufklärungsbeitrag; Mittäterschaft;

  • BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Vorschlagslisten für Schöffen

  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 6/84

    Unterbringung von Rauschgift im Fluggepäck - Verwirklichung des Tatbestands der

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 630/83

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Flugreisende - Handeltreiben mit

  • BGH, 02.08.1985 - 2 StR 238/85

    Revisionsgericht - Urteilsaufhebung - Tatrichter - Bindungswirkung -

  • BGH, 16.12.1983 - 3 StR 507/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollendeten Einfuhr von Betäubungsmitteln

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