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   OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85   

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https://dejure.org/1985,1758
OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85 (https://dejure.org/1985,1758)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.08.1985 - 1 Ss 143/85 (https://dejure.org/1985,1758)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. August 1985 - 1 Ss 143/85 (https://dejure.org/1985,1758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Voraussetzungen der strafrechtlichen Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten illegalen Erwerbs von Betäubungsmitteln; Anforderungen an die Substantiierung eines unmittelbaren Ansetzens zur Übernahme oder Übertragung der Verfügungsgewalt an Betäubungsmitteln; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der strafrechtlichen Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten illegalen Erwerbs von Betäubungsmitteln; Anforderungen an die Substantiierung eines unmittelbaren Ansetzens zur Übernahme oder Übertragung der Verfügungsgewalt an Betäubungsmitteln; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 78
  • MDR 1986, 421
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85
    4 St 247/59">GA 1960, 214; Beschluß des hiesigen 2. Senats NJW 1972, 350; OLG Stuttgart NJW 1971, 2275, OLG Hamburg NJW 1975, 1472, [OLG Hamburg 14.08.1974 - 1 Ss 48/74] BGH Strafv.
  • OLG Hamburg, 14.08.1974 - 1 Ss 48/74

    Begehungsformen; Tateinheit; Tatmehrheit ; Gesetzeskonkurrenz; Erwerb;

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85
    4 St 247/59">GA 1960, 214; Beschluß des hiesigen 2. Senats NJW 1972, 350; OLG Stuttgart NJW 1971, 2275, OLG Hamburg NJW 1975, 1472, [OLG Hamburg 14.08.1974 - 1 Ss 48/74] BGH Strafv.
  • OLG Karlsruhe, 07.03.1978 - 2 Ss 247/77
    Auszug aus OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85
    So kann der Abschluß des auf die tatsächliche Erlangung von Betäubungsmitteln gerichteten schuldrechtlichen Geschäfts, ja selbst die bloße Anbahnung und Einleitung von Verhandlungen, die erst zum Abschluß einer solchen Vereinbarung über den Erwerb von Betäubungsmitteln führen sollen, dann bereits als Versuchshandlung zu beurteilen sein, wenn sich die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel nach der Vorstellung des Täters in engerem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang an diese Verhandlungen anschließen soll (Beschluß des OLG Karlsruhe vom 7.3.1978 - 2 Ss 247/77 - Joachimski a.a.O., Rdnr. 10 b zu § 29; Körner a.a.O. Rdnr. 150/151 zu § 29).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85
    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (vgl. BGHSt 26, 201, 202 m.w.N.; 28, 162, 163; BGH GA 1980, 24; BGH NJW 1980, 1759 [BGH 30.04.1980 - 3 StR 108/80] ).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85
    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (vgl. BGHSt 26, 201, 202 m.w.N.; 28, 162, 163; BGH GA 1980, 24; BGH NJW 1980, 1759 [BGH 30.04.1980 - 3 StR 108/80] ).
  • BGH, 30.04.1980 - 3 StR 108/80

    Unmittelbares Ansetzen durch das Einschlagen eines Nagels in einen Autoreifen, um

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85
    Dies ist dann der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (vgl. BGHSt 26, 201, 202 m.w.N.; 28, 162, 163; BGH GA 1980, 24; BGH NJW 1980, 1759 [BGH 30.04.1980 - 3 StR 108/80] ).
  • RG, 14.04.1910 - I 157/10

    Liegt Versuch schweren Diebstahls vor, wenn der Täter in der Absicht, aus einem

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85
    Vielmehr bedurfte es erst noch eines neuen Willensimpulses (vgl. RGSt 43, 332/333) zum Fortgang der Handlungskette, der allein erst den Übergang zum eigentlichen Ansetzen zur Ausführung der Tat dargestellt hätte.
  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    4 St 37/84|BGH; 25.08.1983; 2 ARs 262/83">NStZ 1984, 320; OLG Celle MDR 1986, 421).
  • BayObLG, 25.04.1994 - 4St RR 48/94
    Anders als in dem dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 13.8.1985 (NJW 1986, 78 ) zugrunde liegenden Fall war hier die Täterin zum Kauf vorbehaltlos entschlossen.
  • BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum

    Die Verwirklichung des Tatbestandes des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln setzt voraus, daß der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, d. h. in einverständlichem Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer erlangt und die Verfügungsgewalt ausüben kann (BGH NStZ 1995, 140/141; BayObLG a.a.O.; OLG Celle MDR 1986, 421; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 724).
  • LG München II, 19.09.1994 - 9 Ns 42 Js 7771/94
    Zum Erwerb von Betäubungsmitteln gehört die Erlangung der eigenen tatsächlichen Verfügungsgewalt auf abgeleitetem Wege, also im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer durch ein Rechtsgeschäft (OLG Celle, MDR 1986, 421; BayObLG …
  • BayObLG, 17.07.2000 - 4St RR 88/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Versuch des unerlaubten Erwerbs

    Da zur Tatbestandsverwirklichung des Erwerbs von Betäubungsmitteln gehört, daß der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, d.h. im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer durch ein Rechtsgeschäft erlangt, ist für den Versuch ein unmittelbares Ansetzen zur Übernahme der Verfügungsgewalt erforderlich, ohne daß es noch des Hinzutretens eines weiteren Willensimpulses seitens des Täters oder eines von ihm in den Tatplan eingebundenen Dritten bedarf (vgl. OLG Celle NJW 1986, 78/79; BGHSt 43, 177/180 f.).
  • BayObLG, 04.03.1996 - 4St RR 55/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Versuchter unerlaubter Erwerb, Beihilfe zum

    4 St 37/84|BGH; 25.08.1983; 2 ARs 262/83">NStZ 1984, 320 ; OLG Celle MDR 1986, 421; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 724).
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