Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 24.02.1988

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3157
BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/87 (https://dejure.org/1988,3157)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1988 - StbSt (R) 2/87 (https://dejure.org/1988,3157)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1988 - StbSt (R) 2/87 (https://dejure.org/1988,3157)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerberater - Berufshaftpflichtversicherung - Abschlußpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RichtlStB Nr. 19 Abs. 2 S. 2; StBerG § 67
    Verpflichtung des Steuerberaters zum Abschluß einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 263
  • NJW 1989, 310
  • MDR 1988, 983
  • DB 1988, 1994
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    Deshalb hat die Rechtsprechung auch die schuldhafte Nichtzahlung dieser Beiträge als eine aus der Beitragspflicht selbst folgende Berufspflichtverletzung angesehen (BGH, Urteil vom 25. April 1988 - StbStR 2/87, BGHSt 35, 263, 266).

    Ebenso ist grundsätzlich im Revisionsverfahren, wenn sich im Schuldspruch bezüglich auch nur eines Anschuldigungspunktes ein Rechtsfehler herausstellt, das gesamte Urteil aufzuheben (BGH, Urteil vom 25. April 1988 - StbStR 2/87, BGHSt 35, 263, 267).

  • BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00

    Versicherungspflicht eines Steuerbevollmächtigten; Vermeidbarkeit des

    Aus dieser Vorschrift ergibt sich somit die Verpflichtung eines jeden Berufsangehörigen, gegen solche Gefahren versichert zu sein (BGHSt 35, 263, 264).

    Der Bundesgerichtshof erachtet auch aus diesen Gründen in ständiger Rechtsprechung (BGHSt 35, 263; BGH DStR 1994, 409) einen Verstoß gegen die Versicherungspflicht als so schwerwiegende Berufspflichtverletzung, daß dies regelmäßig den Ausschluß aus dem Beruf rechtfertigt.

  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88

    Rechtsmittel

    Denn auch wenn es sich insoweit um selbständige Tatkomplexe handeln würde, käme eine Teileinstellung des Verfahrens nicht in Betracht, weil das Verfahrensrecht der Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige" Handlungen kennt (vgl. BGHSt 33, 225, 229 [BGH 20.05.1985 - Stb StR 9/84]; 35, 263, 267) [BGH 25.04.1988 - Stb StR 2/87].
  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 8/88

    Rechtsmittel

    Die Aufhebung des Schuldspruchs im Falle Wi. hat zur Folge, daß der Schuldspruch insgesamt aufgehoben werden muß (vgl. BGHSt 35, 263, 267) [BGH 25.04.1988 - Stb StR 2/87].
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.02.1988 - 1 Ws 63 - 64/88, 1 Ws 63/88, 1 Ws 64/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3897
OLG Zweibrücken, 24.02.1988 - 1 Ws 63 - 64/88, 1 Ws 63/88, 1 Ws 64/88 (https://dejure.org/1988,3897)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.02.1988 - 1 Ws 63 - 64/88, 1 Ws 63/88, 1 Ws 64/88 (https://dejure.org/1988,3897)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 1 Ws 63 - 64/88, 1 Ws 63/88, 1 Ws 64/88 (https://dejure.org/1988,3897)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 983
  • StV 1989, 23
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 1 Ws 15/06

    Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt: Geltung des Erstverbüßerprivilegs

    Die nunmehr herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass es auch in Fällen der Anschlussvollstreckung allein darauf ankommt, ob die einzelne Freiheitsstrafe die Zweijahresgrenze überschreitet oder nicht (OLG Stuttgart, NStZ 2000, 593; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271; OLG Oldenburg, NStZ 1987, 174; OLG München, MDR 1988, 601; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983 ; Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Braunschweig vom 06.04.2005 - Ws 91-94/05 -, veröffentlicht in juris; Fischer, in: KK StPO § 454b Rdn. 11; Fischer, in: Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 57 Rdn. 26; Gribbohm in: LK StGB § 57 Rdn. 31; Dünkel, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Nomos-Kommentar StGB 2. Aufl. § 57 Rdn. 52; Horn, in: SK StGB § 57 Rdn. 16 b; Maatz, NStZ 1988, 114 ).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2000 - 2 Ws 153/00

    Erstverbüßerprivileg bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen von insgesamt

    Sie hält es nicht für zulässig, in Abweichung von diesem Grundsatz bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren; vereinzelt auftretende Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen rechtfertigten dies nicht (OLG Stuttgart [3. SS] NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271; OLG Stuttgart [4. SS] für den Fall der Anschlussvollstreckung von Jugendstrafe, Justiz 87, 436).
  • OLG Jena, 18.07.2006 - 1 Ws 240/06

    Erstverbüßerprivileg bei der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen im

    Die diese Lösung ablehnende Gegenmeinung verweist auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128 ; OLG München, MDR 1988, 601 ; OLG Zweibrücken, MDR 1988, 983; OLG Düsseldorf, StV 1990, 271).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1988 - 1 Ws 129/88

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Anderer Ansicht (gegen Zusammenrechnung) Ä außer den bereits vorst. unter c. zitierten Gegenstimmen Ä OLG Zweibrücken (Beschluß Ä 1 Ws 63-64/88 Ä v. 24.2. 88, in GoldtArch 1988 Heft 12 S. 569 = MDR 1988 Heft 11 S. 983); vgl. ferner OLG München (Beschluß Ä 2 Ws 1309/87 Ä v. 14.12.87, in GoldtArch 1988 Heft 11 S. 505 = MDR 1988 Heft 7 S. 601).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 94/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 92/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
  • OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 93/05

    Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung

    Die Gegenmeinung stellt dagegen auf den Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbständigkeit mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen ab und hält es trotz vereinzelt auftretender Fälle von Ungleichbehandlung bzw. von Privilegierungen von Verurteilten nicht für zulässig, von dem Grundsatz der Selbständigkeit abzuweichen und bei der Bestimmung der Zwei-Jahres-Grenze die Einzelfreiheitsstrafen zu addieren (vgl. z. B. 3. Strafsenat des OLG Stuttgart, NStZ 1988, 128; OLG München, MDR 88, 601; OLG Zweibrücken, MDR 88, 983; OLG Düsseldorf, StV 90, 271).
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