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Rechtsprechung
   LG Hannover, 26.07.1989 - 11 S 24/89   

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https://dejure.org/1989,6748
LG Hannover, 26.07.1989 - 11 S 24/89 (https://dejure.org/1989,6748)
LG Hannover, Entscheidung vom 26.07.1989 - 11 S 24/89 (https://dejure.org/1989,6748)
LG Hannover, Entscheidung vom 26. Juli 1989 - 11 S 24/89 (https://dejure.org/1989,6748)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 728
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02

    Rechtliche Qualifizierung eines Webhosting-Vertrages als Werkvertrag

    Fehlen konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Zählung der Gebühreneinheiten, dann ist der Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der aufgezeichneten Ergebnisse erbracht (vgl. OLG Oldenburg, NJW 1993, 100, 1401; OLG Celle, OLGR 1997, 35, 36; LG Hannover, MDR 1990, 728, 729; Eidenmüller, Post- und Fernmeldewesen, 44. Erg. Liefg. Juli 1988, 5 zu § 9 FAG; Riehmer/Hessler, CR 2000, 170, 173).
  • AG Leipzig, 21.06.1994 - 6 C 2089/94

    Telekom; Beweislast bei überhöhter Telefonrechnung

    b.) Es ist ferner ständige Rechtsprechung, daß sich die Beklagte angesichts der Massenhaftigkeit des modernen Telefonverkehrs für die Richtigkeit ihrer Gebührenforderung auf die technischen Aufzeichnungen des Zählwerkes berufen kann, wenn Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Zählung der Gebühreneinheiten fehlen (so z.B. LG Hannover, MDR 1990, 728 f.).

    c.) Der Anscheinsbeweis wird auch nach bisheriger Rechtsprechung erschüttert durch einen Gebührensprung, der durch keinerlei vernünftige Gründe nachvollziehbar ist (so LG Hannover, MDR 1990, 728 f.) mit der Folge, daß dann die Beklagte -ohne sich auf den Anscheinsbeweis berufen zu können- den vollen Beweis dafür erbringen muß, daß die registrierten Gebühreneinheiten angefallen sind für Telefongespräche, die vom Kunden selbst oder in dem Kunden zurechenbarer Weise von Dritten vom Telefonanschluß des Kunden geführt worden sind.

  • OLG Koblenz, 14.11.2003 - 8 U 824/02

    Sittenwidrigkeit der Abrechnung sog. Mehrwertdienste über 0190-Nummern

    Dieser geht dahin, dass die automatisch vom Gebührenzähler aufgezeichneten Telefongespräche jedenfalls dann von dem betreffenden Anschluss aus geführt worden sind, wenn eine nachträgliche Zählerüberprüfung durch die Telekom ergeben hat, dass die Gebührenerfassungseinrichtung keine technischen Fehler aufweist (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.2001 - 2 U 22/01 [Bl. 231 ff. GA]; OLG Karlsruhe, OLGR 1997, 69; LG Essen, NJW 1994, 3366 ; LG Hannover, MDR 1990, 728; AG Koblenz, NJW 1994, 2397).
  • AG Nettetal, 08.07.2003 - 69/03
    Insbesondere sei angeführt, dass auf dem Sektor des Mobilfunkbetriebes ebenfalls der Anscheinsbeweis zugunsten des Mobilfunknetzbetreibers streitet, auch wenn das maßgebliche Mobilfunknetz nicht von der Deutschen Telekom AG unterhalten wird (vgl. zu grundsätzlichen Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises auf den Mobilfunksektor AG Memmingen, Urteil vorn 17.04.1998, Az.: 11 C 48/96, LG Berlin, Urteil vom 16.02.1996, Az.: 5 O 69/95; AG Bonn, Urteil vom 17.04.2002, Az.: 9 C 631/00; AG Charlottenburg, Urteil vom 23.10.2000, Az.: 2 C 58/00; AG Paderborn, Urteil vom 10.04.2002, Az.: 54 C 572/01; NJW-RR 2002, Seite 1141 f.; Landgericht Hannover, MDR 1990, Seite 728 f.; Landgericht Essen, NJW 1994, Seite 2365 ff.; Amtsgericht Leipzig, NJW-RR 1994, Seite 1395 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.04.1990 - 10 U 207/89   

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https://dejure.org/1990,8555
OLG Düsseldorf, 05.04.1990 - 10 U 207/89 (https://dejure.org/1990,8555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.1990 - 10 U 207/89 (https://dejure.org/1990,8555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 1990 - 10 U 207/89 (https://dejure.org/1990,8555)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 728
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.11.1991 - X ARZ 26/91

    Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Widerklage der

    Ebenso bedarf es keines Eingehens auf die Frage der Zulässigkeit der beabsichtigten Widerklage etwa im Hinblick darauf, daß sie sich gegen eine bislang am Verfahren nicht beteiligte Person richtet (vgl. dazu BGHZ 91, 132, 134; OLG Düsseldorf MDR 1990, 728; Baumbach/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., Anh. nach § 253 ZPO Anm. 1 A m.w.N.); diese Frage ist gegebenenfalls - ebenso wie die sonstige Zulässigkeit der Widerklage (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 28.02.1991 aaO.; s. auch BGH, Beschl. v. 12.02.1987 - I ARZ 650/86, NJW-RR 1987, 757) - durch das mit der Widerklage befaßte Gericht zu entscheiden.
  • OLG Dresden, 22.02.2000 - 14 U 3347/99

    Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage

    Sie ist in aller Regel nur zulässig, wenn die Widerklage vorher oder zumindest zugleich auch gegen den Kläger erhoben wird, dieser also auch Widerbeklagter ist (BGH, Urteil v. 17.10.1963, II ZR 77/61, BGHZ 40, 185 ff. = NJW 1964, 44 f.; Urteil v. 08.12.1970, VI ZR 111/69, NJW 1971, 466 f. = MDR 1971, 290; Urteil v. 21.02.1975, V ZR 148/73, NJW 1975, 1228 f.; Beschluss v. 22.03.1990, III ZR 221/88, BGHR § 33 ZPO "Drittbeklagter 2"; Beschluss v. 04.12.1991, XII ARZ 29/91, NJW-RR 1992, 383; Urteil v. 06.05.1993, VII ZR 7/93, NJW 1993, 2120; OLG Frankfurt, NJW 1969, 546 f.; OLG Düsseldorf NJW 1970, 51 f.; EWiR § 89 BörsG 1/89, 883 f.; MDR 1990, 728; OLG Karlsruhe ZZP 88. Band 1975, 451 ff.; OLG Zweibrücken VersR 1995, 197; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Anh. § 253 Rdn. 3).
  • OLG Oldenburg, 21.07.1992 - 5 W 51/92

    Billigkeitsentscheidung, Kostenentscheidung, Drittwiderklage, Widerklage,

    Eine ausschließlich gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten erhobene Widerklage ist nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BGH NJW 71, 466; OLG München MDR 84, 498; OLG Düsseldorf MDR 90, 728; Zöller.
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   OLG Köln, 30.04.1990 - 2 W 80/90   

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https://dejure.org/1990,8805
OLG Köln, 30.04.1990 - 2 W 80/90 (https://dejure.org/1990,8805)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.1990 - 2 W 80/90 (https://dejure.org/1990,8805)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 1990 - 2 W 80/90 (https://dejure.org/1990,8805)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 728
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 29.05.1998 - 25 WF 99/98

    Beschwerde gegen eine Beweisanordnung im PKH-Prüfverfahren

    Soweit die Auffassung vertreten wird, eine Beschwerde sei unzulässig, solange das Erstgericht Erhebungen nach § 118 Abs. 2 ZPO anordne (OLG Köln MDR 1990, 728), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • LAG Hamm, 01.02.2002 - 4 Ta 16/02

    Prozessgegner im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren als Beteiligter;

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