Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 12.10.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 10 W 135/93   

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OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 10 W 135/93 (https://dejure.org/1993,2052)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.1993 - 10 W 135/93 (https://dejure.org/1993,2052)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 10 W 135/93 (https://dejure.org/1993,2052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 485 ff § 494a
    Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Keine Kostenentscheidung bei Erfüllung des Hauptsacheanspruchs durch den Antragsgegner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Unterlassen einer Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweissicherungsverfahren; Erfüllung des Hauptsacheanspruchs; Kostenentscheidung

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 201
  • BauR 1994, 277
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2002 - 5 W 26/02

    Verfahrensrecht - Kostengrundentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Anerkannt ist auch, dass trotz unterlassener Hauptsacheklage eine Kostenentscheidung gem. § 494 a Abs. 2 ZPO (zugunsten des Gegners im selbständigen Beweisverfahren) unterbleibt, wenn die beabsichtigte Klage deshalb gegenstandslos geworden ist, weil der Gegner den Hauptsacheanspruch erfüllt hat, denn § 494 a Abs. 2 ZPO könne begrifflich nur dann eingreifen, wenn die Hauptsacheforderung noch streitig sei; in einem etwaigen Hauptsacheprozess könne der Beweisführer nicht einmal sein früheres Leistungsbegehren für erledigt erklären (OLG Düsseldorf BauR 1994, 277; so auch Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 494 a 5 m. N.; OLG Karlsruhe BauR 1998, 1278; OLG München BauR 1999, 784: in solchen Fällen sei eine Kostenentscheidung nicht veranlasst; für den Fall des Abschlusses eines außergerichtlichen Vergleiches, der einer Hauptsacheklage entgegen stand: OLG Dresden BauR 2000, 605).
  • OLG Köln, 12.04.2000 - 17 W 480/99

    Kostenentscheidung bei nicht Weiterbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens

    Stimmt der Antragsgegner dagegen der Erledigungserklärung des Antragstellers im Sinne von § 91a ZPO zu, etwa weil er zuvor den geltend gemachten und/oder vom Sachverständigen festgestellten Baumangel jetzt anerkannt und/oder - selbst oder durch Dritte, zum Beispiel durch seinen Subunternehmer - beseitigt hat bzw. hat beseitigen lassen oder der Auftraggeber sich wegen des Baumangels im Wege der Minderung (§§ 634 BGB, 13 Nr. 6 VOB/B) oder durch Verrechnung/Aufrechnung mit einem Vorschußanspruch oder einem Schadensersatzanspruch (§§ 635 BGB, 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B) befriedigt hat und der Auftragnehmer dies akzeptiert oder die Parteien sich verglichen haben, kommt es nicht zum Verfahren nach § 494a ZPO, weil dem Antragsgegner für diesen Fall nach zwischenzeitlich gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.10.1993 - 10 W 135/93, BauR 1994, 277 = MDR 1994, 201 = OLGR 1994, 92; Beschl. v. 10.01.1995 - 22 W 62/94, BauR 1995, 877 = OLGR 1995, 217; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 13.02.1998 - 10 W 31/97, AnwBl 1999, 235; Beschl. v. 05.05.1995 - 13 W 30/95, OLGR 1995, 155; Beschl. v. 18.03.1998 - 1 W 1/98, BauR 1999, 195, 196; Beschl. v. 02.10.1998 - 22 W 54/98, OLGR 1999, 56 = BauR 1999, 435; OLG Hamburg, Beschl. v. 31.07.1997 - 9 W 16/97, OLGR 1997, 403, 404 = MDR 1998, 242; OLG Hamm, Beschl. v. 05.05.1998 - 21 W 7/98, OLGR 1998, 264; OLG Karlsruhe (Freiburg), Beschl. v. 20.05.1998 - 13 W 50/98, BauR 1998, 1278, 1279) das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO fehlt.
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Geltendmachung eines

    Zum anderen wird, wie auch das Erstgericht dies im Ergebnis zutreffend aufgezeigt hat, maßgeblich auf das Interesse des Antragsgegners an der alsbaldigen Klärung eines evtl. Kostenerstattungsanspruchs gegen den Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO abgestellt (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 03, 305 f.; OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; OLG Düsseldorf MDR 94, 201; Stein/Jonas/Leipold, ZPO II/1999, § 494 a Rdnr. 16; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494 a Rdnr. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 494 a Rdnr. 4).
  • OLG Frankfurt, 02.10.1998 - 22 W 54/98

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach Erfüllung des

    Wenn jedoch die Hauptsacheforderung durch Erfüllung nicht mehr Gegenstand einer weiteren Auseinandersetzung zwischen den Parteien ist, kommt eine Anwendung dieser Vorschrift nicht mehr in Betracht (OLG Düsseldorf Baurecht 1994, 277; OLG Frankfurt OLG-Report 1995, 155; OLG Koblenz JurBüro 1997, 319; Zöller-Herget, ZPO, 20.Auflage, Rdnr.5 zu § 494a ZPO m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 5 W 26/02
    Anerkannt ist auch, dass trotz unterlassener Hauptsacheklage eine Kostenentscheidung gem. § 494 a Abs. 2 ZPO (zugunsten des Gegners im selbständigen Beweisverfahren) unterbleibt, wenn die beabsichtigte Kla ge deshalb gegenstandslos geworden ist, weil der Gegner den Hauptsacheanspruch erfüllt hat, denn § 494 a Abs. 2 ZPO könne begrifflich nur dann eingreifen, wenn die Hauptsacheforderung noch streitig sei; in einem etwaigen Hauptsacheprozess könne der Beweisführer nicht einmal sein früheres Leistungsbegehren für erledigt erklären ( OLG Düsseldorf BauR 1994, 277; so auch Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 494 a 5 m. N.; OLG Karlsruhe BauR 1998, 1278; OLG München BauR 1999, 784: in solchen Fällen sei eine Kostenentscheidung nicht veranlasst; für den Fa ll des Abschlusses eines außergerichtlichen Vergleiches, der einer Hauptsacheklage entgegen stand: OLG Dresden BauR 2000, 605).
  • OLG München, 11.06.1996 - 13 W 1586/96

    Kostenquotelung bei nicht durchgeführtem Hauptsacheverfahren

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß eine Kostenentscheidung zugunsten des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren gemäß § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO trotz unterlassener Hauptsacheklage unterbleibt, wenn die beabsichtigte Klage durch Erfüllung des Hauptsacheanspruchs durch den Beweisgegner gegenstandslos geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1994, 201 ; ZÖlLer/Herget, ZPO , 19. Aufl., Rdn. 5, Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO , 53. Aufl., Rdn. 9 und Thomas/PuTzo, ZPO , 19. Aufl., Rdn. 3, jeweils zu § 494 a).
  • OLG Hamm, 15.09.1999 - 26 W 27/99

    Ausreichende Begründung bei bloßem Verweis auf die maßgeblichen gesetzlichen

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  • LG Kleve, 20.03.1997 - 6 T 34/96

    Definition des "anhängigen Rechtsstreits"; Sinn und Zweck des selbstständigen

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  • OLG Frankfurt, 13.02.1998 - 10 W 31/97
    Der Senat geht deshalb zusammen mit dem OLG Düsseldorf (Beschl. v. 28.10.1993 - 10 W 135/93 OLGZ 1994, 464; dieser Entscheidung folgend OLG Frankfurt OLG-Rp Frankfurt 1995, 155; vgl. auch Baumbach-Hartmann, ZPO, 56/1998, § 494a Rdnr. 9 a. E.; Zöller, ZPO, 20. Aufl. § 494a Rdnr. 5; a. A. OLG Düsseldorf Beschl. v. 9.9.1994 - 21 W 36/94) davon aus, daß die Vorschrift des § 494a ZPO deshalb begrifflich und unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien nur dann eingreifen kann, wenn die Hauptsacheforderung zwischen den Beteiligten noch streitig ist und der Beweisgegner sich ungerechtfertigterweise in Anspruch genommen glaubt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.10.1993 - 10 W 117/93   

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https://dejure.org/1993,2328
OLG Düsseldorf, 12.10.1993 - 10 W 117/93 (https://dejure.org/1993,2328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.1993 - 10 W 117/93 (https://dejure.org/1993,2328)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 10 W 117/93 (https://dejure.org/1993,2328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 485 ff § 494a
    Aufrechnung ersetzt nicht Klageerhebung

  • ibr-online

    Selbständiges Beweisverfahren; Aufrechnung; Kostenentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kosten des Beweissicherungsverfahrens; Klageerhebung; Umgekehrtes Rubrum; Aufrechnung

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 201
  • BauR 1994, 278
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96

    Begriff der Hauptsacheklage bei Feststellung von Mängeln im selbständigen

    Soweit über die Aufrechnung in diesen Fällen nicht entschieden wird, fehlte es an einer die Beweiserhebung betreffenden Kostenentscheidung (OLG Düsseldorf MDR 1994, 201).
  • OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02

    Aufrechnung; kostenselbständiges Beweisverfahren

    Bereits der eindeutige Wortlaut des § 494a Abs. 1 ZPO zeigt, dass eine Klage, also ein prozessualer Angriff des Antragstellers erforderlich ist, der die im selbstständigen Beweisverfahren geprüften Tatsachen zum Streitgegenstand hat (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 16.09.1996, NJW-RR 1997, 1295; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.1993, MDR 1994, 201; Wielgoss, JurBüro 1999, 125).
  • OLG Dresden, 16.08.1999 - 14 W 733/99

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

    In Schrifttum und Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass daneben auch die Umstände des Unterlassens der Klageerhebung zu berücksichtigen sind (vgl. u.a. OLG Frankfurt, AnwBl. 99, 235; für den Fall der zwischenzeitlichen Erfüllung: OLG Düsseldorf MDR 94, 201; OLG Frankfurt, BauR 99, 435 f; OLG Karlsruhe, BauR 98, 1778 f.).
  • LG Kleve, 20.03.1997 - 6 T 34/96

    Definition des "anhängigen Rechtsstreits"; Sinn und Zweck des selbstständigen

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