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   OLG München, 29.06.1994 - 11 WF 797/94   

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https://dejure.org/1994,6176
OLG München, 29.06.1994 - 11 WF 797/94 (https://dejure.org/1994,6176)
OLG München, Entscheidung vom 29.06.1994 - 11 WF 797/94 (https://dejure.org/1994,6176)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 11 WF 797/94 (https://dejure.org/1994,6176)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 13 Abs. 2; ZPO § 611 Abs. 1

Verfahrensgang

  • AG Deggendorf - 2 F 231/93
  • OLG München, 29.06.1994 - 11 WF 797/94

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 948
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 05.02.2010 - 19 WF 66/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Dieselbe Angelegenheit bei Antrag auf Aufhebung der Ehe und

    Sowohl der der (zurückgenommene) Aufhebungsantrag als auch der Scheidungsantrag zielten auf die Lösung der ehelichen Bindung und waren somit auf ein Interesse gerichtet (ebenso OLG München, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 11 WF 797/94 - MDR 1994, 948; Schneider, JurBüro 1969, 1173, 1174).
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   OLG Hamburg, 25.05.1994 - 8 W 110/94   

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https://dejure.org/1994,11100
OLG Hamburg, 25.05.1994 - 8 W 110/94 (https://dejure.org/1994,11100)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.05.1994 - 8 W 110/94 (https://dejure.org/1994,11100)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - 8 W 110/94 (https://dejure.org/1994,11100)
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Papierfundstellen

  • MDR 1994, 948
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZB 32/06

    Höhe der Anwaltsgebühren bei Einlegung der Berufung gegen ein amtsgerichtliches

    Nach einhelliger Auffassung liegt eine Angelegenheit auch dann vor, wenn gegen dasselbe Urteil vor Ablauf der Rechtsmittelfrist von einer Partei mehrere gleichartige Rechtsmittel bei demselben Gericht eingelegt werden, etwa weil Zweifel an der Zulässigkeit des zunächst eingelegten bestehen (vgl. OLG Frankfurt/M., MDR 1957, 305; OLG München, JurBüro 1978, 532; HansOLG Hamburg, MDR 1994, 948; Riedel/Sußbauer-Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 38 Rdn. 45).

    Ob anderes zu gelten hätte, wenn das erneute Rechtsmittel erst eingelegt wird, nachdem das frühere bereits rechtskräftig verworfen worden ist (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 1994, 948 f.; OLG Bamberg, JurBüro 1989, 1544, 1545), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

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