Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.11.1994 - 19 U 140/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,13578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1995, 311
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 14.02.2003 - 2 W 17/03
Voraussetzungen für eine Kostenentscheidung durch den Einzelrichter im Verfahren …
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, stellt jeder absolute Revisionsgrund gemäß §§ 551 ZPO a.F., 547 ZPO n.F. auch einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar (vgl. BGH, NJW 1992, 2099, ; vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 1995, 311 f.). - OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 15 U 268/98
Urteilsaufhebung bei wesentlichem Verfahrensmangel: Abfassung des Urteils erst 14 …
Dem ist der Fall gleichzustellen, daß ein Urteil nicht spätestens innerhalb von fünf Monaten mit Gründen versehen wurde (…vgl. GmS-OGB a.a.O.; BGH NJW 1985, 2958; OLG Frankfurt, MDR 1995, 311, 312; OLG Stuttgart, VersR 1989, 863). - LG Nürnberg-Fürth, 14.04.2021 - 2 S 3589/19
Ersatzfähigkeit einer potentiell überhöhten Reparaturrechnung
Insbesondere ist es anerkannt, dass jeder absolute Revisionsgrund grundsätzlich auch einen solchen schwerwiegenden Verfahrensmangel darstellt (OLG Frankfurt BeckRS 1994, 10646).