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OLG Köln, 02.09.1996 - 16 Wx 206/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1996, 1180
Wird zitiert von ... (4)
- AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05
Erschwerung der Ausübung eines Stimmrechtes durch die Wahl des Versammlungsraumes …
15 II 27/95 AG Kerpen = 29 T 163/96 LG Köln = 16 Wx 206/96 OLG Köln =. - AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05
Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der …
15 II 27/95 AG Kerpen = 29 T 163/96 LG Köln = 16 Wx 206/96 OLG Köln =. - OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 177/01
Wohnungsrecht: Bedingte Antragsrücknahme unzulässig
Mit der Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses als "blödsinn" hat der Antragsteller sich lediglich einer umgangssprachlichen drastischen Ausdrucksweise bedient, die darauf abzielte, pointiert die Unrichtigkeit des Beschlusses geltend zu machen und die einem Verfahrensbeteiligten nicht verwehrt werden kann, zumal selbst einem Richter je nach Verfahrenssituation u. U. eine ähnlich drastische Gegenreaktion möglich ist, ohne dass sich hieraus die Besorgnis seiner Befangenheit herleiten ließe (vgl. Senat MDR 1996, 1180 zu der Äußerung eines Richters, er lasse sich "nicht verarschen"). - OLG Köln, 23.01.2001 - 16 Wx 178/01
Voraussetzungen des Rechts eines Mitgliedes einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
Mit der Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses als "blödsinn" hat der Antragsteller sich lediglich einer umgangssprachlichen drastischen Ausdrucksweise bedient, die darauf abzielte, pointiert die Unrichtigkeit des Beschlusses geltend zu machen und die einem Verfahrensbeteiligten nicht verwehrt werden kann, zumal selbst einem Richter je nach Verfahrenssituation u. U. eine ähnlich drastische Gegenreaktion möglich ist, ohne dass sich hieraus die Besorgnis seiner Befangenheit herleiten ließe (vgl. Senat MDR 1996, 1180 zu der Äußerung eines Richters, er lasse sich "nicht verarschen").