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   OLG Köln, 07.03.1998 - 4 WF 42/98   

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OLG Köln, 07.03.1998 - 4 WF 42/98 (https://dejure.org/1998,8935)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.1998 - 4 WF 42/98 (https://dejure.org/1998,8935)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 1998 - 4 WF 42/98 (https://dejure.org/1998,8935)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1434
  • FamRZ 1998, 1605
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung von

    Dennoch kann Prozesskostenhilfe im Einzelfall unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs zu versagen sein (i.d.S. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 734; OLG Köln FamRZ 2007, 1338, 1339; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1120, 1121 ; KG MDR 2004, 710; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1153 ; 1997, 376 ; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; Zöller/Philippi ZPO 27. Aufl. Rdn. 6; a.A. OLG Köln MDR 1998, 1434 , das fiktive Einkünfte auch ohne Rechtsmissbrauch zurechnen will).
  • BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch sachwidrige und objektiv willkürliche

    Die gegenteilige Auffassung, die insbesondere vom Oberlandesgericht Köln vertreten wird, geht davon aus, dass ein fiktives Einkommen in der bei ordnungsgemäßem Verhalten erzielbaren Höhe schon dann anzusetzen ist, wenn der Antragsteller ohne weiteres auf eine nach der Arbeitsmarktlage mögliche Arbeitsaufnahme verwiesen werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. März 1998, MDR 1998, S. 1434).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2009 - 15 WF 245/08

    Prozesskostenhilfe: Zurechnung eines fiktiven Einkommens im Rahmen der

    Nach anderer - strengerer - Ansicht, die sich das Amtsgericht im Ergebnis zu eigen gemacht hat, sollen fiktive Einkünfte in erzielbarer Höhe bereits dann angesetzt werden können, wenn die um Prozesskostenhilfe nachsuchende Partei ohne weiteres auf eine nach der Arbeitsmarktlage mögliche Erwerbstätigkeit verwiesen werden kann, sie jedoch keine Bemühungen um die Aufnahme einer solchen Tätigkeit dargelegt hat (OLG Köln, MDR 1998, 1434; FamRZ 2007, 1338; wohl auch Brandenb. OLG - 1. FamS -, FamRZ 2005, 1912; offen gelassen in BVerfG, NJW-RR 2003, 1725).
  • OLG Nürnberg, 14.01.2015 - 11 WF 1716/14

    Rechtsbeschwerde, Glaubhaftmachung, OLG Brandenburg, Sofortige Beschwerde,

    Dennoch kann Prozesskostenhilfe im Einzelfall unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs zu versagen sein (i.d.S. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 734; OLG Köln FamRZ 2007, 1338, 1339; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1120, 1121; KG MDR 2004, 710; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1153; 1997, 376; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; Zöller/Philippi ZPO 27. Aufl. Rdn. 6; a.A. OLG Köln MDR 1998, 1434, das fiktive Einkünfte auch ohne Rechtsmissbrauch zurechnen will).
  • OLG Köln, 25.07.2003 - 22 W 28/03
    Bei unterlassenem Arbeitseinsatz ist von einem fiktiven Einkommen in der bei ordnungsgemäßem Verhalten erzielbaren Höhe auszugehen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 07.03.1998 - 4 WF 42/98 - OLGR 1998, 284; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 246 m.w.N. in FN 77).
  • KG, 21.05.2008 - 17 WF 101/08

    Prozesskostenhilfe in Familiensachen: Bedürftigkeits- und Erfolgsaussichtsprüfung

    Vielmehr ist - solange er konkrete Bemühungen um den Erhalt einer neuen Beschäftigung, aus deren Entgelt er die anfallenden Prozesskosten abdecken könnte, nicht darlegt und glaubhaft macht und/oder solange er keine nachvollziehbaren Ausführungen zum Fehlen jeglicher Beschäftigungschance tätigt - zu unterstellen, dass er seine Arbeitskraft nicht ausnutzt, obwohl ihm unter Berücksichtigung seiner beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse, seiner Familienverhältnisse, seines Alters und seiner Gesundheit die Aufnahme einer ihren allgemeinen Lebensbedarf abdeckenden Tätigkeit möglich wäre (vgl. auch Zöller-Philippi, ZPO, 26. Auflage, § 115 Rn. 6 m. w. N.; OLG Koblenz, MDR 1997, 600; OLG Köln, MDR 1998, 1434).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 13 WF 18/07

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Einsatz des nicht realisierten Werts der

    Die gegenteilige Auffassung, die insbesondere vom Oberlandesgericht Köln vertreten wird, geht davon aus, dass ein fiktives Einkommen in der bei ordnungsgemäßem Verhalten erzielbaren Höhe schon dann anzusetzen ist, wenn der Antragsteller ohne weiteres auf eine nach der Arbeitsmarktlage mögliche Arbeitsaufnahme verwiesen werden kann (OLG Köln, Beschluss vom 07.03.1998, MDR 1998, 1434).
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   LG München I, 17.07.1998 - 13 T 12592/98   

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