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   LG München I, 02.02.2000 - 13 T 1899/00   

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LG München I, 02.02.2000 - 13 T 1899/00 (https://dejure.org/2000,20098)
LG München I, Entscheidung vom 02.02.2000 - 13 T 1899/00 (https://dejure.org/2000,20098)
LG München I, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 13 T 1899/00 (https://dejure.org/2000,20098)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1741
  • MDR 2000, 729
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 28.11.2000 - 25 W 5/99

    Kostenfestsetzung nach Vergleich: Fehlende Regelung hinsichtlich der Kosten der

    2 Z 63/88|KG; 24.05.1988; 1 W 5735/87|OLG Karlsruhe; 24.03.1988; 13 W 13/88">MDR 1988, 1063; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 892; OLG Hamburg, MDR 1998, 1502; OLG Düsseldorf MDR 1999, 568; aktuell zum Meinungsstand auch: LG München I, MDR 2000, 729).

    Die Gegenauffassung hält im Kostenfestsetzungsverfahren die Prüfung der Notwendigkeit der außergerichtlichen Kosten des Klägers für die Anrufung des unzuständigen Gerichts auch dann für geboten, wenn die beklagte Partei mit den gesamten Kosten des Rechtsstreits belastet worden ist, was häufig zu dem Ergebnis führen kann, dem Kläger die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts erwachsenen Mehrkosten als nicht notwendig zu versagen (vgl. z.B.: OLG Frankfurt MDR 1981, 58; MDR 1988, 869; OLGR 1993, 241; MDR 1997, 102; OLG München MDR 2000, 542; LG München I MDR 2000, 729).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 11 Ta 16/08

    Prozesskostenhilfe

    Zu Recht verweist das Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - in der Nichtabhilfeentscheidung darauf, dass als Korrektiv hierzu eine Ausnahme dann gemacht werden kann, wenn das Einkommen eines Mitbewohners so erheblich hinter dem Einkommen des oder der anderen Mitbewohner zurückbleibt, dass eine Heranziehung dieses Bewohners zu einem Anteil an den Kosten der Unterkunft nicht angemessen erscheint (vgl. OLG Koblenz, 28.12.1999, MDR 2000, Seite 729 m. w. N.).
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