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   OLG München, 24.09.2003 - 11 WF 1419/03   

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https://dejure.org/2003,8855
OLG München, 24.09.2003 - 11 WF 1419/03 (https://dejure.org/2003,8855)
OLG München, Entscheidung vom 24.09.2003 - 11 WF 1419/03 (https://dejure.org/2003,8855)
OLG München, Entscheidung vom 24. September 2003 - 11 WF 1419/03 (https://dejure.org/2003,8855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenfreiheit eines Verfahrens über die Erinnerung; Festsetzung einer Gebühr für einen beigeordneten Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 12 Abs. 1 § 118 Abs. 1 § 128
    Verbindlichkeit der Bestimmung von Rahmengebühren durch den beigeordneten Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 176
  • FamRZ 2004, 964
  • Rpfleger 2004, 294
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04

    Rahmensatzgebühr

    Unbillig ist eine Gebührenbestimmung nach den von der bisherigen Rechtsprechung zu (dem § 14 RVG inhaltlich entsprechenden) § 12 BRAGO entwickelten Regeln dann, wenn sie um mehr als 20 % von derjenigen abweicht, die sich unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Bemessungsgrundsätze ergibt (vgl. OLG München MDR 2004, 176; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 330; KG VIZ 1993, 128; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., BRAGO, § 14, Rn. 24).
  • LSG Sachsen, 31.03.2010 - L 6 AS 99/10

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bestimmung der

    Manche Gerichte nehmen einen Spielraum von 10 % (LG Krefeld JB 85, 397), manche einen von 20 % (OLG Koblenz NJW 2005, 918; OLG München MDR 2004, 176; AG Aachen AnwBl 2005, 233) an, teilweise wird auch eine Abweichung von 30 % toleriert (Kitzinger, FamRZ 2005, 11).
  • LG Potsdam, 26.11.2012 - 24 Qs 118/11

    Vergütungsfestsetzung für den Strafverteidiger in Bußgeldverfahren wegen einer

    Die Zwanzig-Prozent-Linie ist dabei aber nur als "Merklinie" anzusehen (so auch LG Kaiserslautern MDR 1991, 559; OLG München MDR 2004, 176) und bei der Bewertung der individuelle Fall zu berücksichtigen, weil anderenfalls keine Ermessensausübung vorliegt (AG Kehl, Az.: 4 C 19/11 vom 26. April 2011, Jurion RS 2011, 18605; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 14 Rn. 24).
  • LSG Sachsen, 07.02.2008 - L 6 B 33/08 AS-KO

    Rechtsmittel gegen die Kürzung der im Rahmen der Prozesskostenhilfe aus der

    Manche Gerichte nehmen einen Spielraum von 10 % (LG Krefeld JB 85, 397), manche einen von 20 % (OLG Koblenz NJW 2005, 918; OLG München MDR 2004, 176, AG Aachen, AnwBl. 2005, 233) an, teilweise wird auch eine Abweichung von 30 % toleriert (Kitzinger FamRz 2005, 11).
  • AG Viechtach, 27.09.2005 - 7 II OWi 1501/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Höhe

    Unbilligkeit und damit Unverbindlichkeit der vom Verteidiger bestimmten Gebühren ist dann anzunehmen, wenn die vom Verteidiger bestimmten Gebühren die vom Gericht für angemessen erachteten Gebühren um mehr als 20 % übersteigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 24.09.2003, RPfl 2004, 294 ff.).
  • AG Koblenz, 08.04.2013 - 142 C 2710/12
    Unbillig ist sie nach wohl herrschender Rechtsprechung dann, wenn sie um mehr als 20 % von derjenigen abweicht, die sich unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Bemessungsgrundsätze ergibt (OLG München, MDR 2004, 176; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., RVG , § 14 Rz. 24).
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