Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.02.2015 - 3 U 993/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
Arglistiges Verschweigen eines (gravierenden) Unfallschadens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug wegen eines dem Käufer bekannten Unfalls; Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses
- RA Kotz
Gebrauchtwagenkaufvertrag - Gewährleistungsausschluss - Unkenntnis von Unfallschaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug wegen eines dem Käufer bekannten Unfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Kurzinformation)
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufes wegen arglistigen Verschweigens eines Unfallschadens
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 11.07.2014 - 4 O 309/13
- OLG Koblenz, 27.02.2015 - 3 U 993/14
- OLG Koblenz, 25.03.2015 - 3 U 993/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 886
- VersR 2015, 1522
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2015 - 3 U 993/14
Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08; vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 und vom 24. Januar 2013 und 25. Februar 2013 - 3 U 846/12).Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08; vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 und vom 24. Januar 2013 und 25. Februar 2013 - 3 U 846/12).
- OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08
Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2015 - 3 U 993/14
Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08; vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 und vom 24. Januar 2013 und 25. Februar 2013 - 3 U 846/12).Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08; vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 und vom 24. Januar 2013 und 25. Februar 2013 - 3 U 846/12).
- OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 848/08
Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung an der Fäkalienhebeanlage
Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2015 - 3 U 993/14
Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08; vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 und vom 24. Januar 2013 und 25. Februar 2013 - 3 U 846/12).Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08; vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 und vom 24. Januar 2013 und 25. Februar 2013 - 3 U 846/12).
- OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung über die …
Ein grob fahrlässiges Verhalten des Klägers vermag es auch nicht zu begründen, dass er es in Kenntnis eines offenbarten Schadens unterlassen hat, vor Abschluss des Kaufvertrags eine Begutachtung des Fahrzeugs vornehmen zu lassen (OLG Koblenz, MDR 2015, 886).