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   OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87   

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https://dejure.org/1987,2443
OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87 (https://dejure.org/1987,2443)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.1987 - 9 U 126/87 (https://dejure.org/1987,2443)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 1987 - 9 U 126/87 (https://dejure.org/1987,2443)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5
    Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von den Grundrissen des Aufteilungsplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Herstellung des dem Teilungsplan entsprechenden Zustandes der Grundstücksfläche seiner Wohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sondereigentum; Gemeinschaftseigentum; Bauausführung; Grundrissabweichung; Teilungserklärung; Teilungsplan; Aufteilungsplan; Hobbyraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 590
  • MDR 1988, 410
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 452/85

    Wesentliche Abweichung der tatsächlichen Bau- und Nutzungsverhältnisse vom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87
    Ganz überwiegend wird dagegen angenommen, daß bei unwesentlichen oder geringfügigen Abweichungen des tatsächlichen Bauzustandes vom Teilungsplan Sondereigentum an den tatsächlich errichteten Räumen entsteht und der Aufteilungsplan entsprechend zu berichtigen ist (so u. a. Celle OLGZ 1981, 106 ff, 108; OLG Karlsruhe DNotZ 1973, 235 ff, 237; Palandt-Bassenge, BGB 46. Aufl., § 2 WEG Anm. 2 c cc; MünchKomm-Röll, BGB 2. Aufl., § 5 WEG Rdn. 36; RGR-Kommentar-Augustin, BGB 12. Aufl., § 7 WEG Rdn. 16; Soergel-Baur, BGB 11. Aufl., § 7 WEG Rdn. 10; Diester NJW 1971, 1153, 1157), daß aber bei wesentlichen Abweichungen, insbesondere dann, wenn die tatsächlich errichteten und vorhandenen Räume dem Teilungsplan gar nicht mehr zugeordnet werden können, überhaupt kein Sondereigentum, gegebenenfalls vielmehr Gemeinschaftseigentum bestehe (so neben der bereits zitierten Literatur insbesondere: erkennender Senat in OLGZ 1977, 467 ff, 469; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 307 ff, 308/309; OLG Hamm Rpfl. 1986, 374 ff, 376).
  • OLG Celle, 15.06.1979 - 4 U 30/79

    Anspruch auf Veränderungen in einem Kellerraum in einer Wohnungseigentumsanlage;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87
    Ganz überwiegend wird dagegen angenommen, daß bei unwesentlichen oder geringfügigen Abweichungen des tatsächlichen Bauzustandes vom Teilungsplan Sondereigentum an den tatsächlich errichteten Räumen entsteht und der Aufteilungsplan entsprechend zu berichtigen ist (so u. a. Celle OLGZ 1981, 106 ff, 108; OLG Karlsruhe DNotZ 1973, 235 ff, 237; Palandt-Bassenge, BGB 46. Aufl., § 2 WEG Anm. 2 c cc; MünchKomm-Röll, BGB 2. Aufl., § 5 WEG Rdn. 36; RGR-Kommentar-Augustin, BGB 12. Aufl., § 7 WEG Rdn. 16; Soergel-Baur, BGB 11. Aufl., § 7 WEG Rdn. 10; Diester NJW 1971, 1153, 1157), daß aber bei wesentlichen Abweichungen, insbesondere dann, wenn die tatsächlich errichteten und vorhandenen Räume dem Teilungsplan gar nicht mehr zugeordnet werden können, überhaupt kein Sondereigentum, gegebenenfalls vielmehr Gemeinschaftseigentum bestehe (so neben der bereits zitierten Literatur insbesondere: erkennender Senat in OLGZ 1977, 467 ff, 469; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 307 ff, 308/309; OLG Hamm Rpfl. 1986, 374 ff, 376).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.1972 - 11 W 53/71
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87
    Ganz überwiegend wird dagegen angenommen, daß bei unwesentlichen oder geringfügigen Abweichungen des tatsächlichen Bauzustandes vom Teilungsplan Sondereigentum an den tatsächlich errichteten Räumen entsteht und der Aufteilungsplan entsprechend zu berichtigen ist (so u. a. Celle OLGZ 1981, 106 ff, 108; OLG Karlsruhe DNotZ 1973, 235 ff, 237; Palandt-Bassenge, BGB 46. Aufl., § 2 WEG Anm. 2 c cc; MünchKomm-Röll, BGB 2. Aufl., § 5 WEG Rdn. 36; RGR-Kommentar-Augustin, BGB 12. Aufl., § 7 WEG Rdn. 16; Soergel-Baur, BGB 11. Aufl., § 7 WEG Rdn. 10; Diester NJW 1971, 1153, 1157), daß aber bei wesentlichen Abweichungen, insbesondere dann, wenn die tatsächlich errichteten und vorhandenen Räume dem Teilungsplan gar nicht mehr zugeordnet werden können, überhaupt kein Sondereigentum, gegebenenfalls vielmehr Gemeinschaftseigentum bestehe (so neben der bereits zitierten Literatur insbesondere: erkennender Senat in OLGZ 1977, 467 ff, 469; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 307 ff, 308/309; OLG Hamm Rpfl. 1986, 374 ff, 376).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1976 - 9 U 58/76
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87
    Ganz überwiegend wird dagegen angenommen, daß bei unwesentlichen oder geringfügigen Abweichungen des tatsächlichen Bauzustandes vom Teilungsplan Sondereigentum an den tatsächlich errichteten Räumen entsteht und der Aufteilungsplan entsprechend zu berichtigen ist (so u. a. Celle OLGZ 1981, 106 ff, 108; OLG Karlsruhe DNotZ 1973, 235 ff, 237; Palandt-Bassenge, BGB 46. Aufl., § 2 WEG Anm. 2 c cc; MünchKomm-Röll, BGB 2. Aufl., § 5 WEG Rdn. 36; RGR-Kommentar-Augustin, BGB 12. Aufl., § 7 WEG Rdn. 16; Soergel-Baur, BGB 11. Aufl., § 7 WEG Rdn. 10; Diester NJW 1971, 1153, 1157), daß aber bei wesentlichen Abweichungen, insbesondere dann, wenn die tatsächlich errichteten und vorhandenen Räume dem Teilungsplan gar nicht mehr zugeordnet werden können, überhaupt kein Sondereigentum, gegebenenfalls vielmehr Gemeinschaftseigentum bestehe (so neben der bereits zitierten Literatur insbesondere: erkennender Senat in OLGZ 1977, 467 ff, 469; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 307 ff, 308/309; OLG Hamm Rpfl. 1986, 374 ff, 376).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    aa) Hierzu wird teilweise vertreten, dass Sondereigentum nicht an durch bloße "Luftschranken" begrenzten Teilräumen entstehen könne (OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 590; OLG Koblenz WE 1992, 19; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 3 Rdn. 83; Lutter, AcP 1964, 122, 148).
  • KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00

    Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen

    Zwar liegen die Urteile des OLG Koblenz vom 6. September 1991 (WuM 1991, 603 = WE 1992, 19 mit Anmerkung Merle S. 11) und des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 1987 (OLGZ 1988, 239 = NJW-RR 1998, 590 = MDR 1988, 410) vor, wonach an Teilen eines Raumes kein Sondereigentum begründet werden kann und das Sondereigentum entsprechend der tatsächlichen Bauausführung entstehen soll.
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98

    Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer

    bb) Anders ist es nur dann, wenn die bauliche Ausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum zu gemeinschaftlichem Eigentum oder von Sondereigentum mehrerer Eigentümer untereinander dergestalt abweicht, daß die planerische Darstellung an Ort und Stelle nicht mehr mit der nötigen Sicherheit festzustellen ist; dann entsteht insoweit wegen fehlender Bestimmbarkeit der Abgrenzung kein Sondereigentum, sondern gemeinschaftliches Eigentum (vgl. BayObLGZ 1978, 78/80; OLG Düsseldorf OLGZ 1977, 467; NJW-RR 1988, 590; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 307; OLG Hamm Rpfleger 1986, 374 f.).

    Damit gehört die streitige Fläche, obwohl tatsächlich in die Wohnung Nr. 13 einbezogen, rechtlich zum Sondereigentum der Wohnung Nr. 14. Die Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 1988, 590), es könne kein Sondereigentum an Raumteilen geben mit der Folge, daß mehreren Eigentümern Sondereigentum an ein und demselben Raum zusteht, teilt der Senat nicht.

  • OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90

    Heranziehung der Wohnungseigentümer für Kosten der Fertigstellung;

    Der Aufteilungsplan, der gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich machen soll (vgl. BayObLG, NJW 1967, 986), muss wegen dieser eingeschränkten gesetzlichen Zweckbestimmung, welche die Darstellung von Sondernutzungsrechten und der Verhältnisse außerhalb der Gebäude nicht einschließt, hinter die Anlage zur Teilungserklärung zurücktreten (vgl. im Übrigen zum Verhältnis zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG OLG Stuttgart, Rpfleger 1981, 109 und ZMR 1989, 312; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 590; OLG Frankfurt, OLGZ 1989, 50).
  • BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96

    Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands bei Abweichung der

    (2) In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, welche sachenrechtlichen Rechtsfolgen sich ergeben, wenn wie hier die tatsächliche Bauausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum zu fremdem Sondereigentum abweicht (vgl. hierzu insbesondere OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 590; Palandt/Bassenge BGB 55.Aufl. § 2 WEG Rn. 4 f.; Röll WE 1991, 340 f.).
  • OLG Koblenz, 06.09.1991 - 2 U 1588/89

    Entstehung von Sondereigentum

    Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des WEG hierzu ausgeführt, nur auf diese Weise könnten all jene Schwierigkeiten vermieden werden, die das frühere Stockwerkseigentum in Verruf gebracht hätten, so daß es keine Aufnahme in das BGB gefunden haben; deshalb dürfe Sondereigentum nach dem Leitgedanken des Gesetzes nicht durch eine bloße Luftschranke abgegrenzt werden, sondern müsse baulich so umfriedet sein, daß feste und geschlossene oder verschließbare Bauteile die Raumeinheit dauerhaft abschirmen und dadurch Dritten der unbefugte Zugang tatsächlich verwehrt ist (BGH NJW 1991, 1611, 1612; ebenso schon: Lutter, AcP 164, 122, 149; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 590; OLG Hamm Rpfl 1986, 374, 376; anderer Ansicht: Merle (WE 1989, 116, 120).
  • BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 30/96

    Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines dem Aufteilungsplan

    (2) Dahingestellt bleiben kann, wie sich die Rechtslage sachenrechtlich darstellt, wenn wie hier, die tatsächliche Bauausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum zu fremdem Sondereigentum abweicht (vgl. hierzu Palandt/Bassenge BGB 55. Aufl. § 2 WEG Rn. 4 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 590; Röll WE 1991, 340 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.1987 - 30 U 39/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7137
OLG Hamm, 20.11.1987 - 30 U 39/87 (https://dejure.org/1987,7137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.1987 - 30 U 39/87 (https://dejure.org/1987,7137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 1987 - 30 U 39/87 (https://dejure.org/1987,7137)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 410
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Dieser Rechtsprechung haben sich die Instanzgerichte angeschlossen (z.B. OLG Naumburg, ZMR 2001, 617; OLG Hamburg, ZMR 1999, 328; OLG Koblenz, ZMR 2002, 744; OLG Köln, ZMR 2001, 121; OLG Frankfurt, WuM 2000, 116; OLG Hamm, ZMR 2000, 93 und MDR 1988, 410; OLG Düsseldorf, ZMR 1987, 329).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00

    Schriftform für Nachtragsvereinbarungen, durch die das Mietverhältnis verlängert

    Wird ein Mietvertrag stillschweigend verlängert, durch eine Verlängerungsvereinbarung fortgesetzt oder macht der Mieter von einem ihm eingeräumten Optionsrechts trotz Kenntnis der Mangelhaftigkeit der Mietsache Gebrauch, so wird § 539 BGB nach herrschender Meinung analog angewendet mit der Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind, wenn der Mieter sie sich nicht ausdrücklich vorbehält (vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Auflage, § 539 BGB Rn. 29; Staudinger-Emmerich, BGB 1995, § 539 Rn. 12; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III B Rn. 1415; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Auflage, Rn. 326; BGH NJW 70, 1740 (1742); OLG Hamm MDR 88, 410).
  • OLG München, 02.04.1993 - 21 U 4750/92

    Voraussetzungen für Anspruch auf Nutzungsentschädigung - Verlust der

    Diese Grundsätze gelten im Hinblick auf, die gleichgelagerte Interessenlage auch dann, wenn der Mieter oder Pächter den Gebrauch der Sache nach Ablauf der Vertragszeit fortsetzt (vgl. OLG Hamm, MDR 88, 410).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 01.09.1987 - 20 T 26/87   

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https://dejure.org/1987,11608
LG Hamburg, 01.09.1987 - 20 T 26/87 (https://dejure.org/1987,11608)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.1987 - 20 T 26/87 (https://dejure.org/1987,11608)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 1987 - 20 T 26/87 (https://dejure.org/1987,11608)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 410
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   LG Hamburg, 10.11.1987 - 20 T 26/87   

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LG Hamburg, 10.11.1987 - 20 T 26/87 (https://dejure.org/1987,20768)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.1987 - 20 T 26/87 (https://dejure.org/1987,20768)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 1987 - 20 T 26/87 (https://dejure.org/1987,20768)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 410
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