Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4934
OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,4934)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.08.2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,4934)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. August 2007 - 5 U 188/06 (https://dejure.org/2007,4934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung eines Auslieferungsagenten - Im Rahmen der Störerhaftung ist fürden Auslieferungsagenten eine allgemeine Prüfungspflicht dahingehend,ob die von ihm beförderte Ware verletzende Kennzeichen tragen, zu verneinen.

  • markenmagazin:recht

    YU-GI-OH!-Karten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Auslieferungsagenten zur Untersuchung einer Warensendung aus China auf markenverletzende Ware; Antrag auf Verbot der Einfuhr und Benutzung von Spielkarten oder Sammelkarten mit dem Zeichen YU-GI-OH !; Unterlassungsanspruch bei positiver Kenntnis von dem ...

  • kanzlei.biz

    Haftung sog. "Auslieferungsagenten"

  • Judicialis

    GMVO Art. 9 Abs. 1 a; ; VO EG 1383/2003

  • europa.eu PDF

    YU-GI-OH!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GMVO Art. 9 Abs. 1 a; VO EG Art. 1383/2003
    Verpflichtung eines Auslieferungsagenten, Markenrechtsverletzungen von Warensendungen zu prüfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung weil Empfänger von rechtswidrigen Waren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung weil Empfänger von rechtswidrigen Waren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 350
  • MIR 2007, Dok. 365
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    Da die Antragsgegnerin unstreitig keine Kenntnis davon hatte, dass es sich bei den beschlagnahmten Kartons um Piraterieware handelte, kann sie schon deshalb weder als Täterin noch als Teilnehmerin einer Markenverletzung durch Einfuhr in Anspruch genommen werden, denn beides setzt vorsätzliches Handeln voraus, wozu das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit des Handelns gehört (BGH GRUR 2004, 860,863 - Internetversteigerung I; GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., vor §§ 14-19, Rn.20,21).

    Dies setzt zunächst voraus, dass die Antragsgegnerin willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (BGH GRUR 2001, 1038,1039 - ambiente.de).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de ; GRUR 2004, 860,864 - Internetversteigerung I).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    Da die Antragsgegnerin unstreitig keine Kenntnis davon hatte, dass es sich bei den beschlagnahmten Kartons um Piraterieware handelte, kann sie schon deshalb weder als Täterin noch als Teilnehmerin einer Markenverletzung durch Einfuhr in Anspruch genommen werden, denn beides setzt vorsätzliches Handeln voraus, wozu das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit des Handelns gehört (BGH GRUR 2004, 860,863 - Internetversteigerung I; GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., vor §§ 14-19, Rn.20,21).

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de ; GRUR 2004, 860,864 - Internetversteigerung I).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    Unterlassungsansprüche wegen der drohenden Verletzung einer Gemeinschaftsmarke können in richtlinienkonformer Auslegung des Art. 98 Abs. 1 GMVO (Art. 11 S.3 der Richtlinie 2004/48/EG vom 29.4.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums) auch gegen den Störer einer Markenverletzung geltend gemacht werden (BGH, Urteil v. 19.4.2007 zum Aktz. I ZR 35/04 - Internet-Versteigerung II).
  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55

    Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
    In der Entscheidung "Pertussin II" hat der BGH einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch gegen einen Spediteur unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung mit der Begründung anerkannt, dieser wirke willentlich und adäquat kausal an der Markenverletzung mit und der Schutzrechtsinhaber müsse die Möglichkeit haben, sich gegen jede, auch nur drohende Beeinträchtigung seines Rechts wirksam zu schützen (GRUR 57, 352, 353).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 554/17

    Ins Leere gehende Verweisung im Markenrecht (keine Blankettnorm; Aufnahme des

    Täter dieser Verletzungshandlung ist nicht nur, wer im Zeitpunkt des Grenzübertritts bzw. bei Nichtunionswaren im Zeitpunkt ihres Statuswechsels zu Unionswaren die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Ware hat, sondern auch der die Einfuhr veranlassende im geschäftlichen Verkehr handelnde inländische Besteller der Ware (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 350 f.; Ingerl/Rohnke aaO § 14 Rn. 244).
  • OLG Hamburg, 16.10.2008 - 5 W 53/08

    Unterlassungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei

    Ein derartiger Rechtsstandpunkt sollte in der Entscheidung des Senates vom 15.8.2007 (GRUR-RR 2007, 350ff - YU-GI-OH!-Karten), auf die sich das OLG Düsseldorf in der genannten Entscheidung bezogen hat, nicht zum Ausdruck gebracht werden.

    In jenem Fall war in erster Linie die Störerhaftung eines Auslieferungsagenten alleine aufgrund einer Mitteilung des Zolls über die Grenzbeschlagnahme wegen des Verdachts der Markenverletzung verneint und lediglich am Rande darauf hingewiesen worden, dass eine Störerhaftung des Auslieferungsagenten erst ab dem Zeitpunkt angenommen werden kann, zu dem er hinreichend sichere Kenntnis davon erhält, dass es sich um markenverletzende Ware handelt (HansOLG GRUR-RR 2007, 350, 351f - YU-Gi-OH!-Karten).

  • LG Düsseldorf, 11.01.2017 - 2a O 122/16

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch des Angebots und Vertriebs von

    Im Gegensatz zur Störerhaftung ist grundsätzlich das Vorliegen von Vorsatz erforderlich (Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14-19d, Rn. 25; OLG Hamburg, Beschluss vom 15.8.2007 - 5 U 188/06 YU-GI-OH!-Karten, GRUR-RR 2007, 350 ff., beck-online).
  • LG Düsseldorf, 12.05.2011 - 4b O 264/09

    Milchaufschäumer

    Diese nicht näher begründete Ansicht überzeugt indes nicht (zu Recht abgelehnt von OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 350 m.w.N.; vgl. auch Fezer, MarkenR, § 14 Rn 860).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht