Rechtsprechung
OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Störerhaftung eines Auslieferungsagenten - Im Rahmen der Störerhaftung ist fürden Auslieferungsagenten eine allgemeine Prüfungspflicht dahingehend,ob die von ihm beförderte Ware verletzende Kennzeichen tragen, zu verneinen.
- markenmagazin:recht
YU-GI-OH!-Karten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Auslieferungsagenten zur Untersuchung einer Warensendung aus China auf markenverletzende Ware; Antrag auf Verbot der Einfuhr und Benutzung von Spielkarten oder Sammelkarten mit dem Zeichen YU-GI-OH !; Unterlassungsanspruch bei positiver Kenntnis von dem ...
- kanzlei.biz
Haftung sog. "Auslieferungsagenten"
- Judicialis
GMVO Art. 9 Abs. 1 a; ; VO EG 1383/2003
- europa.eu
YU-GI-OH!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GMVO Art. 9 Abs. 1 a; VO EG Art. 1383/2003
Verpflichtung eines Auslieferungsagenten, Markenrechtsverletzungen von Warensendungen zu prüfen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung weil Empfänger von rechtswidrigen Waren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung weil Empfänger von rechtswidrigen Waren
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.06.2006 - 406 O 181/06
- OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 350
- MIR 2007, Dok. 365
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
Da die Antragsgegnerin unstreitig keine Kenntnis davon hatte, dass es sich bei den beschlagnahmten Kartons um Piraterieware handelte, kann sie schon deshalb weder als Täterin noch als Teilnehmerin einer Markenverletzung durch Einfuhr in Anspruch genommen werden, denn beides setzt vorsätzliches Handeln voraus, wozu das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit des Handelns gehört (BGH GRUR 2004, 860,863 - Internetversteigerung I; GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., vor §§ 14-19, Rn.20,21).Dies setzt zunächst voraus, dass die Antragsgegnerin willentlich und adäquat-kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (BGH GRUR 2001, 1038,1039 - ambiente.de).
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de ; GRUR 2004, 860,864 - Internetversteigerung I).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
Da die Antragsgegnerin unstreitig keine Kenntnis davon hatte, dass es sich bei den beschlagnahmten Kartons um Piraterieware handelte, kann sie schon deshalb weder als Täterin noch als Teilnehmerin einer Markenverletzung durch Einfuhr in Anspruch genommen werden, denn beides setzt vorsätzliches Handeln voraus, wozu das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit des Handelns gehört (BGH GRUR 2004, 860,863 - Internetversteigerung I; GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., vor §§ 14-19, Rn.20,21).Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038, 1039 - ambiente.de ; GRUR 2004, 860,864 - Internetversteigerung I).
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
Unterlassungsansprüche wegen der drohenden Verletzung einer Gemeinschaftsmarke können in richtlinienkonformer Auslegung des Art. 98 Abs. 1 GMVO (Art. 11 S.3 der Richtlinie 2004/48/EG vom 29.4.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums) auch gegen den Störer einer Markenverletzung geltend gemacht werden (BGH, Urteil v. 19.4.2007 zum Aktz. I ZR 35/04 - Internet-Versteigerung II). - BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55
Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)
Auszug aus OLG Hamburg, 15.08.2007 - 5 U 188/06
In der Entscheidung "Pertussin II" hat der BGH einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch gegen einen Spediteur unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung mit der Begründung anerkannt, dieser wirke willentlich und adäquat kausal an der Markenverletzung mit und der Schutzrechtsinhaber müsse die Möglichkeit haben, sich gegen jede, auch nur drohende Beeinträchtigung seines Rechts wirksam zu schützen (GRUR 57, 352, 353).
- BGH, 23.01.2018 - 5 StR 554/17
Ins Leere gehende Verweisung im Markenrecht (keine Blankettnorm; Aufnahme des …
Täter dieser Verletzungshandlung ist nicht nur, wer im Zeitpunkt des Grenzübertritts bzw. bei Nichtunionswaren im Zeitpunkt ihres Statuswechsels zu Unionswaren die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Ware hat, sondern auch der die Einfuhr veranlassende im geschäftlichen Verkehr handelnde inländische Besteller der Ware (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 350 f.;… Ingerl/Rohnke aaO § 14 Rn. 244). - OLG Hamburg, 16.10.2008 - 5 W 53/08
Unterlassungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei …
Ein derartiger Rechtsstandpunkt sollte in der Entscheidung des Senates vom 15.8.2007 (GRUR-RR 2007, 350ff - YU-GI-OH!-Karten), auf die sich das OLG Düsseldorf in der genannten Entscheidung bezogen hat, nicht zum Ausdruck gebracht werden.In jenem Fall war in erster Linie die Störerhaftung eines Auslieferungsagenten alleine aufgrund einer Mitteilung des Zolls über die Grenzbeschlagnahme wegen des Verdachts der Markenverletzung verneint und lediglich am Rande darauf hingewiesen worden, dass eine Störerhaftung des Auslieferungsagenten erst ab dem Zeitpunkt angenommen werden kann, zu dem er hinreichend sichere Kenntnis davon erhält, dass es sich um markenverletzende Ware handelt (HansOLG GRUR-RR 2007, 350, 351f - YU-Gi-OH!-Karten).
- LG Düsseldorf, 11.01.2017 - 2a O 122/16
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch des Angebots und Vertriebs von …
Im Gegensatz zur Störerhaftung ist grundsätzlich das Vorliegen von Vorsatz erforderlich (…Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14-19d, Rn. 25; OLG Hamburg, Beschluss vom 15.8.2007 - 5 U 188/06 YU-GI-OH!-Karten, GRUR-RR 2007, 350 ff., beck-online). - LG Düsseldorf, 12.05.2011 - 4b O 264/09
Milchaufschäumer
Diese nicht näher begründete Ansicht überzeugt indes nicht (zu Recht abgelehnt von OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 350 m.w.N.; vgl. auch Fezer, MarkenR, § 14 Rn 860).