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   LG Münster, 26.06.2013 - 026 O 76/12   

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https://dejure.org/2013,17730
LG Münster, 26.06.2013 - 026 O 76/12 (https://dejure.org/2013,17730)
LG Münster, Entscheidung vom 26.06.2013 - 026 O 76/12 (https://dejure.org/2013,17730)
LG Münster, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 026 O 76/12 (https://dejure.org/2013,17730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Keine Reaktion des Abgemahnten nötig

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu Unrecht Abgemahnter muss nicht zur Aufklärung beitragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz in Form von nutzlos aufgewandten Prozesskosten bei Prozess auf Grund von unberechtigter Abmahnung; Aufklärungspflicht eines zu Unrecht Abgemahnten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Aufklärungspflicht des zu Unrecht Abgemahnten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Muss ein zu Unrecht Abgemahnter den Abmahner über dessen Irrtum aufklären?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Reaktion des Abgemahnten nötig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Aufklärungspflicht des zu Unrecht Abgemahnten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Aufklärungspflicht des zu Unrecht Abgemahnten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Antwortpflicht des zu Unrecht Abgemahnten

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Abmahnung führt nicht zu Antwortpflicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zu Unrecht abgemahnt: Darf Abmahnung ignoriert werden?

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Zu Unrecht abgemahnt? Keine Aufklärungspflicht der Betroffenen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Antwortpflicht bei unberechtigter Abmahnung

Besprechungen u.ä.

  • blog-it-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein zu Unrecht wettbewerbsrechtlich Abgemahnter seinen Abmahner über dessen Irrtum aufklären?

Papierfundstellen

  • MIR 2013, Dok. 085
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Auszug aus LG Münster, 26.06.2013 - 26 O 76/12
    Bereits in der Entscheidung vom 01.12.1994 - I ZR 139/92 - hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine Aufklärungspflicht des zu Unrecht Abgemahnten grundsätzlich nicht besteht.
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