Rechtsprechung
OLG Köln, 30.10.2020 - I-6 U 136/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
Test.net - Zur Irreführung durch die Verwendung der Domain "test.net" für die Veröffentlichung algorithmusbasierter Produktvergleiche und die Bezeichnung dieser Vergleiche als "Tests"
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- online-und-recht.de
Verbot für algorithmusbasierte Produktvergleiche
- rewis.io
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Irreführende Bezeichnung algorithmusbasierter Produktvergleiche als "Test"
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: test.net
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Irreführung durch Verwendung der Domain test.net für algorithmusbasierte Produktvergleiche
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Vergleiche ohne Produktprüfungen dürfen nicht als Test bezeichnet werden
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Vergleiche ohne Produktprüfungen dürfen nicht als Test bezeichnet werden
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit Begriff Test bei algorithmusbasiertem Produktvergleich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit Begriff "Test" irreführend bei rein algorithmusbasiertem Vergleich
Sonstiges
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Irreführung der Verbraucher auf test.net - Algorithmusbasierte Vergleiche ohne Produktprüfung dürfen nicht als Test bezeichnet werden
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.05.2019 - 31 O 137/18
- OLG Köln, 30.10.2020 - I-6 U 136/19
Papierfundstellen
- MDR 2021, 437
- MMR 2021, 499
- MIR 2021, Dok. 011
- afp 2021, 50
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 21.05.2019 - 31 O 137/18
Auszug aus OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 136/19
Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 137/18 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Der Kläger beantragt, das am 21.05.2019 verkündete und am 23.05.2019 zugestellte Urteil des Landgerichts Köln zum Aktenzeichen 31 O 137/18 abzuändern und.