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   OLG Hamm, 09.07.2015 - I-4 U 59/15   

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https://dejure.org/2015,19385
OLG Hamm, 09.07.2015 - I-4 U 59/15 (https://dejure.org/2015,19385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2015 - I-4 U 59/15 (https://dejure.org/2015,19385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - I-4 U 59/15 (https://dejure.org/2015,19385)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de

    Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig / Onlinehändler haftet

  • JurPC

    Weiterempfehlungs-E-Mails von Amazon

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit einem nicht erteilten Gütesiegel; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mittels Weiterempfehlungs-E-Mails; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit der Abbildung nicht mitgelieferten Zubehörs

  • online-und-recht.de

    Marketplace-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße (hier: wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion), die durch Amazon begangen werden

  • kanzlei.biz

    Haftung eines Marketplace-Händlers für durch Amazon.de begangene Wettbewerbsverstöße

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit einem nicht erteilten Gütesiegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unzulässige Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig / Onlinehändler haftet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler haftet für wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion von Amazon

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Amazon Weiterempfehlungsfunktion: Händler haften für SPAM

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Amazon: Unzulässige Nutzung der Weiterempfehlungsfunktion

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Amazon: Unzulässige Nutzung der Weiterempfehlungsfunktion

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    OLG Hamm stoppt Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler von Amazon haftet für wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion von Amazon

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Weiterempfehlungsfunktion (Tell-a-friend-Funktion) von Amazon ist unzulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Amazon: Empfehlungsfunktion ist rechtswidrig - Händler haften

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Amazon: Streit um die Weiterempfehlungsfunktion

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verkäufer der die Amazon-Weiterempfehlungsfunktion nutzt handelt wettbewerbswidrig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Weiterempfehlungs-E-Mail von Amazon stellt unzumutbare Belästigung dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahngefahr? Weiterempfehlungsfunktion bei Amazon

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzung der Amazon Weiterempfehlung zu Werbezwecken ist wettbewerbswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Amazon-Weiterempfehlungsfunktion wettbewerbswidrig

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Verkäufer: Nutzung der Amazon-Weiterempfehlungsfunktion unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • werberecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Tell-a-friend"-Funktion bei Amazon ist unzulässig

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Händler haftet für Wettbewerbsverstöße, die durch Amazon begangen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 536
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 lit. a Richtlinie 2006/113/EG über irreführende und vergleichende Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerkes oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH GRUR 2013, 1259 - Empfehlungs-E-Mail mwN).

    Denn der Begriff der Werbung im vorgenannten Sinne setzt eine solche Angabe nicht zwingend voraus (vgl. BGH GRUR 2013, 1259 - Empfehlungs-E-Mail , wonach im Rahmen der Subsumtion unter den Begriff der Werbung ebenso wenig auf die Absenderangabe abgestellt wird).

    Da eine solche Funktion erfahrungsgemäß den Zweck hat, Dritte auf die Beklagte und die von ihr angebotenen Leistungen aufmerksam zu machen, enthalten die auf diese Weise versandten Empfehlungs-E-Mails Werbung (vgl. BGH GRUR 2013, 1259, 1260 - Empfehlungs-E-Mail).

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Diese Regel wird zwar durchbrochen, wenn über Umstände getäuscht worden ist, die für das Marktverhalten der Gegenseite nur eine unwesentliche Bedeutung haben (vgl. BGH GRUR 2007, 1079 Rn 26 - Bundesdruckerei; Köhler/Bornkamm, aaO.).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04

    Saugeinlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Denn in der Regel kann schon auf Grund des Hervorrufens einer Fehlvorstellung auf die wettbewerbsrechtliche Relevanz der Irreführung geschlossen werden (BGH GRUR 2008, 443 Rn. 29 - Saugeinlagen ; Köhler/ Bornkamm , UWG, 33. Aufl., § 5 Rn. 2.178a).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-59/12

    Das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern gilt auch für

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Denn es ist offensichtlich, dass die Weiterleitungsfunktion gerade dazu benutzt wird, an Dritte Empfehlungs-E-Mails zu versenden, ohne dass Gewissheit darüber besteht, ob sie sich damit einverstanden erklärt haben (Vgl. BGH GRUR 2013, 1159, 1260 - Empfehlungs-E-Mail).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Das nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG hierfür erforderliche konkrete Wettbewerbsverhältnis setzt voraus, das sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (hierzu BGH GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein ; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 2 Rn. 106a; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 13 Rn. 5).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt - und dessen Eindruck ist maßgeblich (vgl. u.a. BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster ) -, wird fälschlicherweise annehmen, dass das Angebot des solchermaßen beworbenen Sonnenschirms auch die abgebildeten Betonplatten umfasst.
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Anders verhält es sich nur, wenn durch einen Sternchenhinweis oder sonst durch eine Anmerkung auf eine nicht zu übersehende Einschränkung aufmerksam gemacht wird (BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; Köhler/ Bornkamm , UWG, 33. Aufl., § 5 Rn. 2.95; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 5 Rn. 132/133).
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Zur Vermeidung einer Inanspruchnahme muss er entweder die beanstandete Werbung einstellen oder beim Betreiber der Plattform auf eine Änderung der Angaben hinwirken (vgl. schon OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 U 178/13, BeckRS 2014, 21852) - und dies hat die Verfügungsbeklagte nicht getan.
  • LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 104/14

    Marketplace-Händler haftet für diverse Wettbewerbsverstöße von Amazon

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2015 - 4 U 59/15
    Die Verfügungsbeklagte beantragt deshalb, das Urteil des Landgerichts Arnsberg und die einstweilige Verfügung gemäß Beschluss vom 25.08.2014 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 03.09.2014 Aktgenzeichen I-8 O 104/14 vollständig aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
  • OLG Hamm, 25.08.2016 - 4 U 1/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Garantie ohne nähere Angaben zu deren

    Dem steht nicht entgegen, dass im Rahmen eines Angebots auf der Internetplattform www.H.de dem diese Plattform nutzenden Händler die Erstellung einer neuen Produktdetailseite für ein bereits im Katalog von H unter einer sog. ASIN geführtes Produkt ebenso wenig möglich ist wie die Einflussnahme auf den Inhalt der in diesem Fall schon vorhandenen Produktdetailseite (vgl. BGH, Urteil vom 03. März 2016 - I ZR 110/15, juris - Herstellerpreisempfehlung bei H ; Senat, Urteil vom 09. Juli 2015 - 4 U 59/15 -, juris).
  • LG Dresden, 14.09.2016 - 42 HKO 70/16

    Amazon-Händler muss nicht auf OS-Schlichtungsplattform hinweisen

    Der Verfügungsbeklagte kann nicht damit gehört werden, dass nicht er, sondern der Mitbewerber ... den Inhalt des Angebots erstellte, denn der Verfügungsbeklagte muss sich die Produktbeschreibung der Firma ... anrechnen lassen (vgl. BGH GRUR 2016, 936, zitiert nach juris, dort Rn. 17 ff.; OLG Hamm MMR 2016, 536, zitiert nach juris, dort Rn. 77).
  • LG Arnsberg, 03.09.2015 - 8 O 63/15

    Unzulässiger Disclaimer und Abweichung der Produktbilder von der tatsächlichen

    In der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass die Abbildung eines Sonnenschirmes mit Zubehör irreführend im Sinne der genannten Norm ist, wenn die Abbildung Bestandteile bzw. Zubehör enthält, das zu dem angegebenen Angebotspreis nicht erworben werden kann (insbesondere Urteil des OLG Hamm vom 09.07.2015 - 4 U 59/15 -).
  • OLG Köln, 10.06.2016 - 6 U 143/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mittels einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 24.04.2015, GRUR-RR 2015, 387 - Ungültige UVP auf B Marketplace, Juris-Tz. 47 ff., m.w.N.; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015, 4 U 59/15, Juris-Tz. 76 f.), von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, haftet ein Anbieter auf der Verkaufsplattform B auch für die Angaben, die nicht von ihm selbst stammen, sondern die automatisch von B eingestellt werden.

    Die Unzulässigkeit der Werbung ergibt sich daraus, dass nicht in jedem Fall eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten des Empfängers der elektronischen Post sichergestellt ist (s. auch OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015, 4 U 59/15 , Juris-Tz. 86 ff.; Köhler/Bornkamm-Köhler, UWG, 34. Aufl., § 7 Rn. 201; Ullmann-Koch, jurisPK-UWG, 4. Aufl., § 7 Rn. 401).

  • LG Arnsberg, 12.05.2016 - 8 O 9/16
    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Ansicht kommt es nicht darauf an, ob solche Weiterempfehlungs-E-Mails tatsächlich versendet worden sind; bereits die Möglichkeit genügt (so schon OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2015 - 4 U 59/15 -).
  • LG Arnsberg, 21.03.2019 - 8 O 92/18
    Eine solche Bewerbung ist nach obergerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich geeignet, beim Verbraucher die irrige Vorstellung hervorzurufen, das Angebot des beworbenen Sonnenschirmes umfasse auch den abgebildeten Schirmständer (vgl. dazu OLG Hamm, MMR 2016, 536 ff.).
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