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   LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08   

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LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 (https://dejure.org/2008,4202)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 (https://dejure.org/2008,4202)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - L 12 KA 3/08 (https://dejure.org/2008,4202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtungsbefugnis für niedergelassenen Vertragsarzt im Wege einer defensiven Konkurrentenklage gegen Filialtätigkeitsgenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Konkurrentenklage auf Aufhebung von gem. § 24 Abs. 3 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) erteilten Filialtätigkeitsgenehmigungen; § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV als drittschützende Norm; Voraussetzungen für die Qualifizierung einer Norm als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung einer Filialtätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung, Anfechtungsbefugnis eines niedergelassenen Vertragsarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Eröffnung einer Zweigpraxis durch den niedergelassenen Arzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Eröffnung einer Zweigpraxis durch den niedergelassenen Arzt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die Eröffnung einer Zweigpraxis durch den niedergelassenen Arzt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2009, 56
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08
    Eine Anfechtungsberechtigung kann sich aber aus einfach-rechtlichen Regelungen ergeben, wenn die Bestimmungen, auf die sich die Rechtseinräumung an den Konkurrenten stützt, nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern sie - auch - dem Schutz der Interessen des Anfechtenden im Sinne eines Gebots zur Rücksichtnahme auf die innegehabte Marktposition dienen (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S.84 m.w.N.; zuletzt: BSG vom 7. Februar 2007, B 6 KA 8/06 R, SozR 4-1500 § 54 Nr. 1 m.w.N.).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung bejaht daher die Anfechtungsberechtigung eines Vertragsarztes gegen den einem anderen (Vertrags-)Arzt erteilten begünstigenden Verwaltungsakt nur dann, wenn diesem (1.) die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnet wird und (2.) der hierdurch vermittelte Status gegenüber dem des Klägers nachrangig im Sinne nicht gedeckten Versorgungsbedarfs ist sowie (3.) der Kläger und der Konkurrent im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen erbringen dürfen (BVerfG vom 17. August 2004, 1 BvR 378/00, SozR 4-1500 § 54 Nr. 4=NJW 2005, 273; BSG vom 7. Februar 2007 a.a.O.).

    Die erste Voraussetzung ist später dahingehend präzisiert worden, dass dem Konkurrenten im Zuge der Teilnahmeeröffnung nicht nur ein weiterer Leistungsbereich genehmigt worden sein darf (BSG Urteil vom 7. Februar 2007, B 6 KA 8/06, SozR 4-1500 § 54 Nr. 10).

    Auch das Bundessozialgericht hat ausgeführt (BSG vom 7. Februar 2007 a.a.O.), dass nur Statusgewährungen, die den Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung eröffnen oder ihn erweitern, wie z.B. Sonderbedarfszulassungen, im Sinne der sogenannten Stufentheorie eine erhebliche Grundrechtsrelevanz besitzen und der Kategorie sogenannter berufswahlnaher Rechtspositionen zuzurechnen sind.

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Entscheidungen (BVerfG 1. Senat 2. Kammer Beschluss vom 17. August 2004, 1 BvR 378/00 § 54 Nr. 4) zur defensiven Konkurrentenklage einen Drittschutz aus der Norm immer dann abgeleitet, wenn der durch die Norm Begünstigte in einem Nachrangverhältnis zu dem Konkurrenten steht und dies aus der Norm bzw. aus der Zusammenschau der Norm mit anderen Normen erkennbar ist.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung bejaht daher die Anfechtungsberechtigung eines Vertragsarztes gegen den einem anderen (Vertrags-)Arzt erteilten begünstigenden Verwaltungsakt nur dann, wenn diesem (1.) die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnet wird und (2.) der hierdurch vermittelte Status gegenüber dem des Klägers nachrangig im Sinne nicht gedeckten Versorgungsbedarfs ist sowie (3.) der Kläger und der Konkurrent im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen erbringen dürfen (BVerfG vom 17. August 2004, 1 BvR 378/00, SozR 4-1500 § 54 Nr. 4=NJW 2005, 273; BSG vom 7. Februar 2007 a.a.O.).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08
    Eine Anfechtungsberechtigung kann sich aber aus einfach-rechtlichen Regelungen ergeben, wenn die Bestimmungen, auf die sich die Rechtseinräumung an den Konkurrenten stützt, nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern sie - auch - dem Schutz der Interessen des Anfechtenden im Sinne eines Gebots zur Rücksichtnahme auf die innegehabte Marktposition dienen (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S.84 m.w.N.; zuletzt: BSG vom 7. Februar 2007, B 6 KA 8/06 R, SozR 4-1500 § 54 Nr. 1 m.w.N.).

    Das Bundessozialgericht hat eine solche Anfechtungsberechtigung bejaht, wenn Konkurrenten in besonders gelagerten Fällen mit einer gewissen Plausibilität geltend machen können, die Ermächtigung sei insgesamt oder teilweise willkürlich oder mit der gezielten Absicht ihrer Benachteiligung erteilt worden (BSG vom 11. Dezember 2002, B 6 KA 32/01, SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 m.w.N. ; BSG vom 26. September 1999, B 6 KA 30/99 R, SozR 3-1500 § 54 Nr. 40).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08
    Zwar bietet Art. 12 GG grundsätzlich keinen Schutz vor Konkurrenz oder verändernden Marktbedingungen mit der Folge einer Verschlechterung von Erwerbsmöglichkeiten (BVerfGE 24, 236, 251, 34, 252, 256 1 BvL 28/59 NZS 2003 § 144), doch muss der Grundrechtsträger willkürliche Beeinträchtigung der Berufsausübung durch staatliche Verwaltungstätigkeit nicht hinnehmen.
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08
    Bei der defensiven Konkurrentenklage kann die Anfechtungsberechtigung, anders als bei Anfechtung eines gegen den Anfechtenden ergangenen Verwaltungsaktes und auch bei offensiven Konkurrentenklagen, grundsätzlich nicht aus materiellen Grundrechten abgeleitet werden, weil diese Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe gegen den Bürger, jedoch keinen Schutz auf Fernhaltung anderer gewähren (BVerfGE 34, 252ff.; 55, 261ff.; 94, 372ff.).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99

    Rechtsschutzinteresse; Klagebefugnis; Feststellungsbescheid; Drittschutz;

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08
    Drittwiderspruch und Drittwiderspruchsklage sind bekanntlich unzulässig, wenn durch den angefochtenen Verwaltungsakt offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise Rechte des Dritten verletzt sein können (BVerwGE 112, 51, 54).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08
    Das Bundessozialgericht hat eine solche Anfechtungsberechtigung bejaht, wenn Konkurrenten in besonders gelagerten Fällen mit einer gewissen Plausibilität geltend machen können, die Ermächtigung sei insgesamt oder teilweise willkürlich oder mit der gezielten Absicht ihrer Benachteiligung erteilt worden (BSG vom 11. Dezember 2002, B 6 KA 32/01, SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 m.w.N. ; BSG vom 26. September 1999, B 6 KA 30/99 R, SozR 3-1500 § 54 Nr. 40).
  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08
    Bei der defensiven Konkurrentenklage kann die Anfechtungsberechtigung, anders als bei Anfechtung eines gegen den Anfechtenden ergangenen Verwaltungsaktes und auch bei offensiven Konkurrentenklagen, grundsätzlich nicht aus materiellen Grundrechten abgeleitet werden, weil diese Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe gegen den Bürger, jedoch keinen Schutz auf Fernhaltung anderer gewähren (BVerfGE 34, 252ff.; 55, 261ff.; 94, 372ff.).
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 33/01 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Anspruch auf Krankenbehandlung -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08
    Eine Anfechtungsberechtigung kann sich aber aus einfach-rechtlichen Regelungen ergeben, wenn die Bestimmungen, auf die sich die Rechtseinräumung an den Konkurrenten stützt, nicht nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden sind, sondern sie - auch - dem Schutz der Interessen des Anfechtenden im Sinne eines Gebots zur Rücksichtnahme auf die innegehabte Marktposition dienen (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S.84 m.w.N.; zuletzt: BSG vom 7. Februar 2007, B 6 KA 8/06 R, SozR 4-1500 § 54 Nr. 1 m.w.N.).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R

    Vertragsarzt - Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis - Limited-Care-Dialyse -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08
    Hierbei war nicht von der gesamten Breite mit allen in der Hauptpraxis vorhandenen Geräten, jedoch von wesentlichen Teilen auszugehen (BSG vom 12. September 2001, B 6 KA 64/00 R, SozR 3-2500 § 135 Nr. 20).
  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 30/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

  • BVerfG - 1 BvL 28/59 (anhängig)
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Trotz der Fehlerhaftigkeit liege jedoch weder eine willkürliche noch eine rechtsmissbräuchliche Entscheidung vor, da sich die Beklagte mit der Rechtslage auseinandergesetzt habe und die von ihr vertretene Auffassung angesichts der weitgehenden Ungeklärtheit der Bedeutung der Normmerkmale und dem erkennbaren Bemühen um Auseinandersetzung nicht jeden sachlichen Argumentes entbehre (Urteil vom 23.7. 2008 - MedR 2009, 56-59).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings ist unverkennbar, dass mittels der Genehmigung von Zweigpraxen die Bedarfsplanung teilweise unterlaufen werden kann (Dahm/Ratzel in: MedR 2006, 555, 563; vgl. auch Bay. LSG, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -).

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass in gesperrten Bereichen grundsätzlich auch bedarfsplanungsrechtliche Gesichtspunkte und Differenzierungen für die Frage relevant sind, ob die Zulassung einer Zweigpraxis eine Verbesserung der Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis bedeutet (so im Ergebnis auch Bay. LSG, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -), denn den Krankenkassen und Leistungserbringern ist nach § 70 SGB V der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Versicherten auferlegt (LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER - SG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2008 - S 2 KA 141/07 - Zalewski in: Heinemann/Liebold a.a.O.; a.A. Wollersheim a.a.O. S. 282).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings ist unverkennbar, dass mittels der Genehmigung von Zweigpraxen die Bedarfsplanung teilweise unterlaufen werden kann (Dahm/Ratzel in: MedR 2006, 555, 563; vgl. auch Bay. LSG, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -).

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass in gesperrten Bereichen grundsätzlich auch bedarfsplanungsrechtliche Gesichtspunkte und Differenzierungen für die Frage relevant sind, ob die Zulassung einer Zweigpraxis eine Verbesserung der Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis bedeutet (so im Ergebnis auch Bay. LSG, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -), denn den Krankenkassen und Leistungserbringern ist nach § 70 SGB V der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Versicherten auferlegt (LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER - SG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2008 - S 2 KA 141/07 - Zalewski in: Heinemann/Liebold a.a.O.; a.A. Wollersheim a.a.O. S. 282).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings ist unverkennbar, dass mittels der Genehmigung von Zweigpraxen die Bedarfsplanung teilweise unterlaufen werden kann (Dahm/Ratzel in MedR 2006, 555, 563; vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -).

    Der Senat hat im Urteil vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - ausgeführt, er neige zur Auffassung, dass in gesperrten Bereichen grundsätzlich auch bedarfsplanungsrechtliche Gesichtspunkte und Differenzierungen für die Frage relevant sind, ob die Zulassung einer Zweigpraxis eine Verbesserung der Versorgungssituation am Ort der Zweigpraxis bedeutet (so im Ergebnis auch Bay. LSG, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -) und dies u.a. damit begründet, dass den Krankenkassen und Leistungserbringern nach § 70 SGB V der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Versicherten auferlegt ist (LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER - SG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2008 - S 2 KA 141/07 - Zalewski in Heinemann/Liebold a.a.O.; a.A. Wollersheim a.a.O. S. 282).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dass § 24 Abs. 3 Satz 1 Ärzte-ZV nicht dermaßen weit zu verstehen ist, haben Teile von Rechtsprechung und Literatur zwar schon frühzeitig deutlich gemacht (vgl. Senat, Urteil vom 12.10.2008 - L 11 KA 47/08 - LSG Hessen, Beschluss vom 29.11.2007 - L 4 KA 56/07 ER - LSG Bayern, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 - Dahm/Ratzel in MedR 2006, 555, 563; Schallen, Ärzte-ZV, 5. Auflage, 2007, § 24 Rdn. 649; Zalewski in Heinemann/Liebold, Kassenarztrecht, Juni 2007, § 24 Ärzte-ZV Anm. E 24-5; SG Dortmund, Beschluss vom 22.01.2008 - S 16 KA 171/07 ER - ), indessen ist erst durch das Urteil des BSG vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - endgültige Klarheit in diesem Sinne geschaffen worden, dass eine Zweigpraxis nur dann genehmigt werden kann, wenn eine qualifizierte Versorgungsverbesserung nachgewiesen ist.
  • LSG Bayern, 23.03.2011 - L 12 KA 120/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil des BSG vom 28.10.2009, Az.: B 6 KA 42/08 R = SozR 4-5520 § 24 Nr. 9, mit dem das Urteil des BayLSG vom 23.07.2008, Az.: L 12 KA 3/08, MedRecht 2009, 65-59 bestätigt wurde) besteht eine Anfechtungsberechtigung des Vertragsarztes gegenüber der Ermächtigung der Ast (sog. defensive Konkurrentenklage) nur dann, wenn.
  • SG Düsseldorf, 01.07.2009 - S 2 (14) KA 173/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine auf Teile des Gebietsspektrums bzw. bestimmte Leistungen beschränkte Tätigkeit ist dagegen auch im gesperrten Bereich genehmigungsfähig, wenn insoweit keine Zuvielversorgung besteht bzw. ein höherer Qualitätsstandard ausnahmsweise eine Verbesserung begründet (vgl. Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 23.07.2008 - L 12 KA 3/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2009 - L 3 KA 91/08
    Demgegenüber hat z.B. das Bayerische LSG (Urteil vom 23. Juli 2008 - L 12 KA 3/08 = MedR 2009, 56, 57 ff; ebenso: Steinhilper, MedR 2007, 469, 474) die Anfechtungsbefugnis gegen eine Filialtätigkeitsgenehmigung abgelehnt, die sich nach § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV beurteilt, einer Vorschrift, die möglicherweise auch vorliegend zumindest ergänzend mit in den Blick zu nehmen ist.
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