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   VGH Baden-Württemberg, 29.08.1989 - NC 9 S 69/89   

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VGH Baden-Württemberg, 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 (https://dejure.org/1989,2006)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 (https://dejure.org/1989,2006)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 1989 - NC 9 S 69/89 (https://dejure.org/1989,2006)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 672
  • VBlBW 1990, 136
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2006 - 1 K 72.05

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten der Berliner Hochschulen bei NC-Klagen der

    Eine Klage mit dem prozessualen Zweck, ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren "abzusichern", ist ersichtlich nicht nur fristwahrend, d.h. zur Gewährleistung einer Überlegungs- oder Begründungsfrist erhoben (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1989, 672).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte und dem früher für das Kostenrecht zuständig gewesenen 3. Senat des OVG Berlin (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1989, 672; Beschluss vom 29. November 2004, a.a.O.; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2002, 237 und 2004, 155; OVG Berlin NVwZ-RR 2001, 613) ist der beschließende Senat daher der Auffassung, dass Hochschulen sich auch in hochschulzulassungsrechtlichen Hauptsacheverfahren ohne Verpflichtung zu einer inhaltlichen Beschränkung der Vertretungsmacht durch Rechtsanwälte ihrer Wahl vertreten lassen dürfen und dass grundsätzlich die für die Prozessvertretung zu zahlenden gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts von dem im Rechtsstreit unterlegenen Prozessgegner zu erstatten sind.

  • VG Berlin, 28.06.2005 - 14 KE 9.05

    Berliner Unis müssen ihre Anwaltskosten bei NC-Klagen selbst tragen

    Die Auffassung des VGH Mannheim (Beschl. v. 29. August 1989, NVwZ-RR 1989, 672), das Klageverfahren sei auch im Hochschulkapazitätsrecht gegenüber dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren selbstständig, und letzteres sei mangels Beweiserhebung auch nicht ohne weiteres Indiz für die Erfolglosigkeit der Klage, ist deshalb nach alledem jedenfalls für die Berliner Praxis im Hochschulzulassungsrecht nicht überzeugend.

    Eine Entlastung der beteiligten Hochschulen (dahingehend wohl VGH Mannheim, Beschl. v. 29. August 1989, NVwZ-RR 1989, 672) tritt nicht ein, weil - wie ausgeführt - in den Klageverfahren bis zum Abschluss des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens und in aller Regel auch danach ersichtlich keinerlei aktive Prozessführung durch die beklagte Hochschule erforderlich ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2004 - NC 9 S 411/04

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren und -auslagen

    Dies gilt etwa bei einem offensichtlichen Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und wird von dem Senat insbesondere auch für den Fall angenommen, dass die anwaltliche Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, etwa wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die hinsichtlich der zu erwartenden Kostenentscheidung kundigen Beteiligten aussteht (vgl. zum Ganzen: Beschlüsse des Senats vom 27.10.1986 - NC 9 S 1122/86 - vom 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 -, NVwZ-RR 1989, 672 = VBlBW 1990, 136; vom 28.02.1991 - NC 98/90 -, ESVGH 42, 74 = NVwZ 1992, 388; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.07.1990 2 S 1395/90 -, Justiz 1991, 97; Beschluss vom 16.03.1988 - Z 10 S 621/88 - und Beschluss vom 06.03.1989 - 10 S 483/89 -, Justiz 1990, 104; BayVGH, Beschluss vom 28.05.1982 - 4 C 81 A.602 -, NJW 1982, 2394; OVG Berlin, Beschluss vom 04.01.2001 - 3 K 9.00 -, NVwZ-RR 2001, 614 und Beschluss vom 19.06.2001 - 3 K 52/01 -, NVwZ-RR 2002, 237; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155, m.w.N. und Beschluss vom 24.09.2001 - 8 OA 2480/01 -, NVwZ-RR 2002, 237).

    Das Klageverfahren ist ein prozessual  selbständiges Verfahren, das die Klägerin nicht nur zur Absicherung ihres Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anstrengen musste (vgl. Beschluss des Senats vom 29.08.1989, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 04.01.2001 - 3 K 9.00

    Einschränkung des Grundsatzes der Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Kosten bei

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  • OVG Thüringen, 12.02.2014 - 4 VO 699/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten eines beklagten Träger öffentlicher

    Die beklagte Gegenseite kann auch schon einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn eine Klage zunächst nur fristwahrend erhoben wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. August 1989 - NC 9 S 69/89 - NVwZ-RR 1989, 672 und VGH München, Beschluss vom 28. Mai 1982 - 4 C 81 A. 602 - NJW 1982, 2394-2395).

    Das setzt voraus, dass die Beauftragung des Rechtsanwalts offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Bürger als Prozessgegner Kosten zu verursachen (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28. Februar 1991 - NC 9 S 98/90 - NVwZ 1992, 388-389 und vom 29. August 1989 - NC 9 S 69/89 - a. a. O.; VGH München, Beschluss vom 28. Mai 1982 - 4 C 81 A. 602 - a. a. O.).

  • VG Sigmaringen, 19.04.2006 - NC 6 K 715/05

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - zur Erstattungsfähigkeit von

    Dies gilt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung etwa bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten (Verstoß gegen Treu und Glauben) sowie bei einem offensichtlichen Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und wird von der Rechtsprechung insbesondere auch für den Fall angenommen, dass die anwaltliche Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, etwa wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die Beteiligten aussteht (vgl. zum Ganzen nur: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2004 - NC 9 S 411/04 -, NVwZ 2005, 838; Beschluss vom 20.12.2005 - NC 9 S 168/05 - Beschluss vom 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388; Beschluss vom 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 -, VBlBW 1990, 136; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2006 - OVG 1 K 72.05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2004 - 4 K 4611/03 -, DÖV 2004, 848).

    Auch eine (organisatorische) "Entlastung" der Hochschule - so diese überhaupt berücksichtigungsfähig wäre (befürwortend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 -, NVwZ-RR 1989, 672) - tritt durch die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts nicht ein, weil nach dem Hinweis des Gerichts keinerlei aktive Prozessführung oder ein sonstiges Tätigwerden durch die Beklagte erforderlich ist (vgl. dazu auch VG Berlin, Beschluss vom 28.06.2005 - VG 14 KE 29.05 - zur Unbeachtlichkeit eines Entlastungseffekts bei objektiver Nutzlosigkeit der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - NC 9 S 76/06

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwaltes im

    Insbesondere sollte die Klage trotz des alleinigen Abstellens auf die Fristwahrung ersichtlich nicht - in dann nämlich unzulässig bedingter Weise - nur für den Fall erhoben sein, dass der Kläger im Eilverfahren Erfolg hätte (vgl. dazu schon Beschluss des Senats vom 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 -, NVwZ-RR 1989, 672 = VBlBW 1990, 136).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 3 K 76.18

    Beschwerde; Kostenfestsetzung; anwaltliche Vertretung der Behörde;

    Zwar ist es grundsätzlich nachvollziehbar, wenn eine Behörde in einer Situation der außergewöhnlichen Belastung mit einer Vielzahl ähnlich oder gleich gelagerter Fälle, um diese zeitnah und effektiv bewältigen zu können, auf externe, anwaltliche Hilfe zurückgreift (vgl. zum Hochschulzulassungsrecht OVG Berlin, Beschluss vom 4. Januar 2001 - OVG 3 K 9/00 - NVwZ-RR 2001, 614; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. August 1989 - NC 9 S 69/89 - NVwZ-RR 1989, 672).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - NC 9 S 98/90

    Einzelfall nicht erstattungsfähiger Anwaltskosten

    Gleichwohl ist der Senat aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falls zu der Überzeugung gelangt, daß die anwaltliche Vertretung der Beklagten im Klageverfahren für diese offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan war, dem Kläger als Prozeßgegner Kosten zu verursachen, so daß diese ausnahmsweise nicht im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO erstattungsfähig sind (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 29.8.1989 -- NC 9 S 69/89 -- VBlBW 90, 136 und VGH München, Beschluß vom 28.5.1982, NJW 1982, 2394).
  • VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Hochschule für ein

    Dies gilt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung etwa bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten (Verstoß gegen Treu und Glauben) sowie bei einem offensichtlichen Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, und wird von der Rechtsprechung insbesondere auch für den Fall angenommen, dass die anwaltliche Vertretung für die Partei offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, etwa wenn die Vertretungsanzeige erst nach unstreitig eingetretener objektiver Erledigung der Hauptsache erfolgt, obwohl nur noch die Abgabe entsprechender prozessualer Erklärungen durch die Beteiligten aussteht (vgl. zum Ganzen nur: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2006 - NC 9 S 76/06 -, NVwZ 2006, 1300; Beschluss vom 29.11.2004 - NC 9 S 411/04 -, NVwZ 2005, 838; Beschluss vom 20.12.2005 - NC 9 S 168/05 - Beschluss vom 28.02.1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388; Beschluss vom 29.08.1989 - NC 9 S 69/89 -, VBlBW 1990, 136; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.08.2003 - 2 OA 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2006 - OVG 1 K 72.05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2004 - 4 K 4611/03 -, DÖV 2004, 848).
  • VGH Bayern, 01.06.2015 - 4 C 15.838

    Kostenerstattungsanspruch der Behörde; Beauftragung eines Rechtsanwalts im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2005 - 6 E 372/05

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

  • VG München, 26.04.2022 - M 31 M 22.2258

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2004 - NC 9 S 41/03

    Zulässigkeit der Beschwerde nur bei Erreichen der Beschwerdesumme

  • VG Karlsruhe, 23.07.2015 - 7 K 2180/15

    Festsetzung einer Verfahrensgebühr; Nichtbenennung eines Prozessbevollmächtigten

  • VG Stuttgart, 23.06.2004 - 4 K 4611/03

    Kostenerstattung; Rechtsanwalt; fristwahrende Klageerhebung

  • VG Sigmaringen, 22.08.2006 - NC 6 K 701/05

    Rechtsanwaltsgebühren bei Vertretung im Bereich der Vergabe von Studienplätzen

  • VG Berlin, 06.03.2001 - 35 A 10.01

    Erstattungsfähigkeit einer Prozessgebühr zuzüglich Nebenkosten ; Negativ

  • VG Leipzig, 02.09.1996 - 3 K 359/95
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