Rechtsprechung
BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 257/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Subsidiaritätsgrundsatz - Maßnahmen des Sächsischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst - Erneuerung - Wissenschaftliches und künstlerisches Personal - Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz - Datenübermittlung
Papierfundstellen
- NJ 1993, 415
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 257/93
Es liegt keine Fallkonstellation vor, bei der wegen eindeutiger gesetzlicher Regelung oder Vorliegen einer gefestigten einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Erfolg für die Beschwerdeführer bei Ausschöpfung des Rechtswegs nicht zu erwarten ist (vgl. hierzu BVerfGE 56, 363 [380]; 69, 188 [202]; 78, 155 [160]). - BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …
Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 257/93
Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gewährleistet unter anderem, daß dem Bundesverfassungsgericht in der Regel nicht nur die abstrakte Rechtsfrage und der Sachvortrag des Beschwerdeführers unterbreitet werden, sondern auch die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für diese Materie zuständiges Gericht (vgl. BVerfGE 69, 122 [125]; 74, 69 [74 f.]; 86, 382 [386 f.]). - BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 257/93
Es liegt keine Fallkonstellation vor, bei der wegen eindeutiger gesetzlicher Regelung oder Vorliegen einer gefestigten einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Erfolg für die Beschwerdeführer bei Ausschöpfung des Rechtswegs nicht zu erwarten ist (vgl. hierzu BVerfGE 56, 363 [380]; 69, 188 [202]; 78, 155 [160]).
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung
Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 257/93
Es liegt keine Fallkonstellation vor, bei der wegen eindeutiger gesetzlicher Regelung oder Vorliegen einer gefestigten einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Erfolg für die Beschwerdeführer bei Ausschöpfung des Rechtswegs nicht zu erwarten ist (vgl. hierzu BVerfGE 56, 363 [380]; 69, 188 [202]; 78, 155 [160]). - BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 257/93
Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gewährleistet unter anderem, daß dem Bundesverfassungsgericht in der Regel nicht nur die abstrakte Rechtsfrage und der Sachvortrag des Beschwerdeführers unterbreitet werden, sondern auch die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für diese Materie zuständiges Gericht (vgl. BVerfGE 69, 122 [125]; 74, 69 [74 f.]; 86, 382 [386 f.]). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 257/93
Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gewährleistet unter anderem, daß dem Bundesverfassungsgericht in der Regel nicht nur die abstrakte Rechtsfrage und der Sachvortrag des Beschwerdeführers unterbreitet werden, sondern auch die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für diese Materie zuständiges Gericht (vgl. BVerfGE 69, 122 [125]; 74, 69 [74 f.]; 86, 382 [386 f.]). - BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89
Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne
Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 257/93
Eine einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfGG kommt nur in Betracht, wenn die Verfassungsbeschwerde nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 80, 360 [364]; st. Rspr.).
- BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95
Mangels Darlegung einer eigenen und gegenwärtigen Beschwer bzw mangels …
So können die Betroffenen die Rechtmäßigkeit der einzelnen Datenverarbeitungsmaßnahmen vor den Verwaltungsgerichten klären lassen, da mit ihnen Eingriffe in Rechte einhergehen können (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJ 1993, S. 415 ff.).