Rechtsprechung
   BayObLG, 29.06.2001 - 4Z AR 56/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6733
BayObLG, 29.06.2001 - 4Z AR 56/01 (https://dejure.org/2001,6733)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.2001 - 4Z AR 56/01 (https://dejure.org/2001,6733)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 4Z AR 56/01 (https://dejure.org/2001,6733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit; Schadensersatz; Nichterfüllung; Schlechterfüllung; Mangel

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 5 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 5 Nr. 1
    Gerichtsstand des Erfüllungsorts des Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 1923
  • NJOZ 2001, 1449
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - 4Z AR 56/01
    Ein Verweisungsbeschluss kann nur dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass er objektiv willkürlich erscheint oder wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 1993, 317/319; Zöller/ Greger ZPO 22. Aufl. § 281 Rn. 17, 17 a m. w. N.).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - 4Z AR 56/01
    Ein Verweisungsbeschluss kann nur dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass er objektiv willkürlich erscheint oder wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 1993, 317/319; Zöller/ Greger ZPO 22. Aufl. § 281 Rn. 17, 17 a m. w. N.).
  • OLG Köln, 16.03.1988 - 24 U 182/87
    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - 4Z AR 56/01
    Dass die Beklagte die Vereinbarung eines Erfüllungsortes bestreitet, ist bei der Frage der Zuständigkeit ohne Belang, da es im Rahmen von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ allein auf den unstreitigen Sachverhalt und den streitigen Klagevortrag ankommt (OLG Köln NJW 1988, 2182f) und nach der Erfüllung der tatsächliche Erfüllungsort maßgebend ist, wenn der Gläubiger die Leistung an diesem Ort als vertragsgemäß angenommen hat (Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl. EuGVÜ Art. 5 Rn. 23; Musielak/Weth EuGVÜ 2. Aufl. Art. 5 Rn. 7).
  • BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - 4Z AR 56/01
    Regelmäßig ist daher das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangt ist; denn die Bindung durch den Verweisungsbeschluss wirkt im Bestimmungsverfahren fort (BayObLGZ 1985, 397/399).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.1988 - 14 U 129/87

    Verweisung; Internationale; Zuständigkeit

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2001 - 4Z AR 56/01
    Nur klarstellend weist der Senat darauf hin, dass das Landgericht Osnabrück durch die bindende Verweisung des Rechtsstreits durch das Landgericht Nürnberg-Fürth nicht gehindert ist, die internationale Zuständigkeit zu prüfen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 187f).
  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17

    Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter

    Entsprechend bindet die Auffassung des verweisenden Gerichts, deutsche Gerichte seien international zuständig, das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 22. April 2008 - XI ZR 355/06, GuT 2008, 217; außerdem BayObLG, NJOZ 2001, 1449, 1451; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 187, 188; OLG Stuttgart, NJW 2013, 83, 84).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

    Entgegen der von der Klägerin vertretenen Auffassung war das Landgericht im Hinblick auf § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO (Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses) von der Verpflichtung zur Prüfung der internationalen Zuständigkeit nicht enthoben (BGH, NJW 1965, 1665 f.; BayObLG, NJOZ 2001, 1449, 1451 a. E.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 187, 188; MünchKomm/Prütting, ZPO, 3. Aufl., § 281 Rn. 47; Musielak/Foerste, ZPO, 8. Aufl., § 281 Rn. 15; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 281 Rn. 16 a).
  • OLG Naumburg, 21.06.2013 - 10 U 49/12

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage gegen einen in Deutschland

    Hierbei ist auf die ursprüngliche vertragliche Primärpflicht abzustellen, nicht hingegen auf Sekundäransprüche (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.06.2001, 4Z AR 56/01, hier zitiert nach juris, veröffentlicht u.a.: BB 2001, 1923), so dass es für die Bestimmung des Erfüllungsortes unerheblich ist, dass der Kläger einen auf die Nichterfüllung einer Vertragspflicht gestützten Rückforderungsanspruch geltend macht.
  • LG München II, 15.03.2012 - 4 HKO 3633/11

    Zur internationalen Zuständigkeit des Landgerichts für Zahlungsansprüche aus

    Dies ergibt sich daraus, dass nach allgemeiner Auffassung unter den Gerichtsstand des Erfüllungsortes auch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nicht- und Schlechterfüllung oder sonstiger Vertragsverletzung fallen (zum EuGVÜ u. a. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, 4. Zivilsenat vom 29.06.2011, AZ: 4Z AR 56/01 = BB 2001, 1923 bis 1924 unter Hinweis auf Musielak/Weth EuGVÜ, 2, Auflage, Art. 5 Rn. 3; Zöller/Geimer, EuGVÜ, 22. Auflage, Art. 5 Rn. 2; Kroppholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Auflage, EuGVÜ, Art. 5 Rn. 10).
  • LG Hamburg, 02.05.2005 - 415 O 184/04
    Es kann offen bleiben, ob dem OLG Köln (NJW 88, 2182, 2183) oder dem BayObLG (BB 01, 1923) zu folgen ist, dass es für die Vereinbarung des Erfüllungsortes auf den unstreitigen Sachverhalt und den streitigen Klägervortrag ankomme (a.A. Geimer, WM 86, 117 ff., 119).
  • OLG Bremen, 11.11.2001 - 2 U 29/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Gerichtsstandsklausel im grenzüberschreitenden

    Es ist nämlich anerkannt, dass es für diese Frage der im Rahmen des Art. 5 Nr. 1 geregelten Zuständigkeit allein auf den unstreitigen Sachverhalt und den streitigen Klagevortrag ankommt (so ausdrücklich BayObLG, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 Z AR 56/01 - BS 2001, 1923/1924 im Anschluss an OLG Köln NJW 1988, 2182/2183).
  • LG Hamburg, 02.05.2007 - 415 O 184/05
    Es kann offen bleiben, ob dem OLG Köln (NJW 88, 2182, 2183) oder dem BayObLG (BB 01, 1923) zu folgen ist, dass es für die Vereinbarung des Erfüllungsortes auf den unstreitigen Sachverhalt und den streitigen Klägervortrag ankomme (a.A. Geimer, WM 86, 117 ff., 119).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht