Rechtsprechung
OLG Dresden, 23.09.2005 - 11 U 695/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,29479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 06.04.2005 - 11 U 695/04
- OLG Dresden, 23.09.2005 - 11 U 695/04
Papierfundstellen
- NJOZ 2006, 210
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06
Keine Urteilsberichtigung bei Fehlen der Kostengrundentscheidung bezüglich …
Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen Ansicht der Obergerichte verbleibt dem Streithelfer nur ein - hier jedenfalls nicht fristgerecht gestellter - Antrag auf Ergänzung des Urteils gem. § 321 ZPO, wenn das Gericht eine Entscheidung über die Kosten der Streithilfe bewusst oder unbewusst nicht getroffen hat (vgl. u.a. OLG München, Beschl. v. 16.6. 2003, 7 W 1516/03, NJW-RR 2003, 1440 für ein "bewusstes" Auslassen; OLG, Dresden, Beschl. v. 23.09.2005, 11 U 695/04, NJOZ 2006, 210 für ein "unbewusstes" Auslassen; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.08.2002, 14 W 465/02, MDR 2002, 1338;… vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 319 Rn. 15;… § 321 Rn. 3;… Musielak, ZPO, 5. Auflage, § 321 Rn. 7).