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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59   

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https://dejure.org/1959,343
BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59 (https://dejure.org/1959,343)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1959 - 4 StR 376/59 (https://dejure.org/1959,343)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1959 - 4 StR 376/59 (https://dejure.org/1959,343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 11
  • NJW 1960, 542
  • MDR 1960, 413
  • DB 1960, 282
  • JR 1960, 188
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Das ist auch bei der Besetzung einer neu bewilligten Vorsitzendenstelle während der Dauer des üblichen Besetzungsverfahrens der Fall (vgl. BGHSt 14, 11, 15) [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59].
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Vielmehr darf die Besetzung der Stelle einem noch nicht zur Verfügung stehenden Vorsitzenden vorbehalten bleiben, wenn zu erwarten ist, daß mit der Benennung dieser Person in absehbarer Zeit gerechnet werden kann (vgl. BGHSt 14, 11, 15 f).
  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

    Eine Verhinderung des Vorsitzenden im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn abzusehen ist, daß der verhinderte Vorsitzende den Vorsitz nicht wieder übernehmen können wird, aber in absehbarer Zeit mit einem neuen planmäßigen Vorsitzenden zu rechnen ist, also z. B. auch wenn der ordnungsgemäß bestimmte Vorsitzende durch Tod, Abordnung oder Versetzung in den Ruhestand ausgeschieden und vorübergehend noch kein Nachfolger ernannt ist (BGHSt 14, 11 [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59] [14, 15] = NJW 1960, 542, bestätigt vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 30. März 1965 [NJW 1965, 1223 [BVerfG 30.03.1965 - 2 BvR 341/60]]).

    Ob insbesondere die Abordnung von Verwaltungsgerichtsrat Rotter erst am 6. Dezember 1966 verfügt worden, über seine Verwendung aber schon am 2. Dezember 1966 Beschluß gefaßt worden ist, ist belanglos (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt auch BGHSt 14, 11 [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59]).

  • BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und

    Steht aber die Person eines Vorsitzenden nicht fest und liegt - wie hier - der Sonderfall, daß eine vorhandene oder neu bewilligte Planstelle noch nicht besetzt ist (BGHSt 14, 11 ff [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59]; 19, 116), nicht vor, so kann auch nicht geprüft werden, welche Gründe vorübergehender oder dauernder Art für die Verhinderung des - nicht vorhandenen - Vorsitzenden maßgebend sind.
  • BGH, 19.02.1965 - 4 StR 508/64

    Pflicht des Tatrichters zur Auseinandersetzung mit Beweismitteln - Angabe

    Nur wenn das Finanzamt den Angeklagten wegen der von ihm hinterzogenen Steuern rechtskräftig veranlagt hat, ist der Strafrichter hierbei gemäß § 468 AbgO in der Regel an die finanzamtliche Entscheidung gebunden, soweit über das Bestehen und die Höhe der Steueransprüche sowie über den Eintritt einer Steuerverkürzung entschieden ist, nicht aber, soweit es sich um die Höhe der Steuerverkürzung handelt (vgl. BGHSt 14, 11, 18, 19 [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59]= NJW 1960, 542, 544 [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59]; ferner Hübschmann/Hepp/Spitaler a.a.O., § 468 Anm. 7-9).

    Soweit die Ehefrau K. in Betracht kommt, entfällt eine Bindungswirkung in jedem Falle, da Hedwig K. hinsichtlich der verkürzten Steueransprüche nicht selbständig steuerpflichtig war (vgl. BGH LM § 396 RAbgO Nr. 20 = BStBl 1956 I S. 441; BGHSt 14, 11, 18 f [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59] = NJW 1960, 542, 544 [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59]; Hübschmann/Hepp/Spitaler a.a.O. Anm. 12).

  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Der Bundesgerichtshof hat in dem angefochtenen Revisionsurteil (BGHSt 14, 11) einen Fall der Verhinderung angenommen, da es sich nur um einen vorübergehenden Zustand gehandelt habe.
  • BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Spruchkörpers bei vakanter Vorsitzendenstelle

    Dabei muß je nach Lage des Falles eine Übergangszeit von mehreren Monaten in Kauf genommen werden (vgl. BGHSt 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]; 14, 11 [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59]; BGHZ 16, 254; BVerfG NJW 1965, 1223 [BVerfG 30.03.1965 - 2 BvR 341/60]).
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 37/74

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden

    Das zwingt dazu, die Vorschrift des § 21 f Abs. 2 GVG - die keinerlei bedeutsamen sachlichen Änderungen gegenüber der früheren Regelung in § 66 Abs. 1 GVG aF enthält (BGH, Urteil vom 29. August 1973 - 3 StR 47/73 -) - eng auszulegen und eine Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden nur in den Fällen sog. vorübergehender Verhinderung zuzulassen (vgl. auch BGHSt 8, 17, 18 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55] ; 14, 11, 14 ff [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59] ).
  • BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60

    Untreue im Fall buchmäßig nicht erfassten Verkaufs von Brennstoffen -

    Es ist richtig, daß eine Aussetzung des gegen Gallenkamp gerichteten Strafverfahrens aus dem angegebenen Grunde nicht statthaft ist (BGHSt 14, 11, 18/19).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 226/66

    Beschränkung eines Strafkammervorsitzenden in der Wahrnehmung der ihm als solchem

    Ist der Vorsitzende verhinderte, weil ihm der Vorsitz in mehreren Kammern zugleich übertragen wurde (vgl. BGHSt 2, 71, 73) [BGH 13.12.1951 - 3 StR 683/51], oder ist die Verhinderung dadurch bedingt, daß der Vorsitzende durch Tod, Abordnung oder Erreichung der Altersgrenze ausschied und noch kein Nachfolger ernannt wurde (vgl. BGHSt 8, 17 ff [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]; 14, 11, 14 ff. [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59]), so mag die Gefahr einer Umgehung des Gesetzes durch willkürliche Handhabung eher gegeben und darum bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vertretung ein strengerer Maßstab anzulegen sein.
  • BVerwG, 13.06.1983 - 5 CB 94.79

    Möglichkeit zur Abweichung von den Grundsätzen des Individualisierungsgebotes im

  • BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76

    Amtshaftungsanspruch bei fehlerhafter Geschäftsverteilung - Drittbezogenheit von

  • BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer -

  • BGH, 06.09.1983 - 1 StR 505/83

    Zuständigkeit der Strafkammer nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des

  • BGH, 30.04.1974 - 1 StR 35/74

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener räuberischer Erpressung in

  • BVerwG, 24.06.1964 - VI C 206.61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts - Fehlen eines Nachfolgers für

  • BFH, 17.04.1962 - I F 86/62

    Anwendung des § 468 Abgabenordnung (AO) auf Fälle, in denen Steuerschuldner und

  • BGH, 15.12.1961 - 1 StR 454/61

    Verurteilung wegen Betrugs und Vergehens gegen das Rennwettgesetz und

  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 170/67

    Verstoß gegen Verkehrsdelikte - Sachrüge und Verfahrensrüge im Revisionsverfahren

  • BGH, 20.12.1963 - 5 StR 546/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.01.1961 - 2 StR 551/60

    Verletzung von Verfahrensvorschriften und fehlerhafte Anwendung des sachlichen

  • BGH, 22.04.1971 - 2 StR 655/70

    Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung - Unterlassene

  • BGH, 26.06.1962 - 5 StR 127/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 61/65

    Fahrlässiger Falscheid und Unterschlagung in Tateinheit mit Untreue -

  • BGH, 11.12.1964 - 2 StR 374/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.11.1962 - 4 StR 346/62

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1959 - 4 StR 499/59   

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https://dejure.org/1959,5073
BGH, 18.12.1959 - 4 StR 499/59 (https://dejure.org/1959,5073)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1959 - 4 StR 499/59 (https://dejure.org/1959,5073)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 499/59 (https://dejure.org/1959,5073)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 542 (Ls.)
  • MDR 1960, 327
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 605/15

    Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Versuchsbeginn bei Mittäterschaft

    Anders als der Generalbundesanwalt es in seiner Antragsschrift vertritt, hält der Senat aber jedenfalls die Schwelle zum strafbaren Versuch für die Diebstahlstaten für überschritten: Ein gesondert verfolgter Mittäter hatte in einem Selbstbedienungsgeschäft hochwertige Waren in eine Tüte gesteckt und diese zumeist noch in einem anderen Bereich des Geschäfts zwischen Waren verborgen, wo sie absprachegemäß von den Angeklagten abgeholt werden sollten, wozu es jedoch dann nicht kam (vgl. hierzu RG, Urteil vom 9. Juli 1885 - Rep 1677/85, RGSt 12, 353, 355 f.; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1954 - 3 StR 560/53, NJW 1955, 71 und vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 499/59, JZ 1960, 447; Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 274; Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 310/74, NJW 1975, 1176, 1177; Beschluss vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84; Vogel, LK StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 97, 100).
  • BGH, 09.06.1967 - 4 StR 187/67
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  • BGH, 04.02.1966 - 4 StR 624/65

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls sowie versuchten schweren Diebstahls in

    Die im angefochtenen Urteil wegen vermeintlich abweichender Ansicht abgelehnte Entscheidung BGH JZ 1960, 447 betrifft einen anderen Sachverhalt; dort hatte der Täter in dem erbrochenen Raum auch andere als in § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB aufgeführte Gegenstände Vorgefunden.
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 2/63

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich der Annahme eines tateinheitlichen

    Als einen einheitlichen Diebstahl sieht es die - in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übrigens alleinstehende - Entscheidung des 4. Strafsenats BGH JZ 1960, 447 nur dann an, wenn der Täter sich von vornherein fremdes Gut gleich welcher Art zueignen will und eine solche Absicht einheitlich zu verwirklichen beginnt, aber nur durch Wegnahme von Gegenständen der in § 370 Nr. 5 StGB bezeichneten Art vollendet.
  • BGH, 15.07.1964 - 2 StR 253/64

    Rechtsmittel

    Deshalb ist dort auch ausdrücklich bemerkt, daß das Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 499/59 - (LM Nr. 18 zu § 243 Abs. 1 Ziff. 2 StGB) nicht entgegenstehe, in dem die Begründung eigenen Gewahrsams an Sachen verneint worden war, die der Täter nach Eindringen in eine Gastwirtschaft in seine Aktentasche packte, mit denen er aber das Haus nicht verließ, weil er sich hinter der Theke zum Schlafen niederlegte, wo er am nächsten Morgen gefunden wurde.
  • BGH, 28.05.1968 - 1 StR 24/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Rückfalldiebstahls -

    Es kann hierzu auf BGH LM Nr. 18, § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Leitsatz in NJW 1960, 542 Nr. 20) verwiesen werden.
  • BGH, 24.05.1965 - 2 StR 94/65

    Erhebung von Verfahrensrügen durch Aufstellung eines Kataloges angeblicher

    Sie ergeben vielmehr, daß, wie der Bundesgerichtshof in einen gleichliegenden Falle schon in dem Urteil vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 499/59 - (LM Nr. 18 zu § 243 Abs. 1 Ziff. 2 StGB) des näheren ausgeführt hat, der Gewahrsam des Eigentümers an den in der Aktentasche befindlichen Gegenständen noch fortbestand, als der Angeklagte gestellt wurde.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1959 - 2 StR 503/59   

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https://dejure.org/1959,2023
BGH, 21.12.1959 - 2 StR 503/59 (https://dejure.org/1959,2023)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1959 - 2 StR 503/59 (https://dejure.org/1959,2023)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1959 - 2 StR 503/59 (https://dejure.org/1959,2023)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 542 (Ls.)
  • MDR 1960, 329
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    So ist etwa die Angabe der früheren Arbeitsstätte und des wohnunggebenden Arbeitgebers (BGH bei Holtz MDR 1977, 984; vgl. RG GA 38, 60, 61) einer genau bezeichneten anderen Kontaktperson für den nach Merkmalen individualisierten Zeugen (BGH bei Dallinger MDR 1960, 329; BGH StV 1989, 379; RG JW 1932, 418, 419), des Mitpatienten für einen bestimmten Krankenhausbesuch (BGH NStZ 1981, 309, 310), des Wachpersonals über einen bestimmten Vorgang in der Hauptwache (RG JW 1922, 299), des für die Zeit zuständigen Sachbearbeiters für Führerscheinsachen einer bestimmten Behörde (Bay ObLG DAR 1980, 269) als ausreichend angesehen worden.
  • KG, 04.04.2001 - 1 Ss 68/01

    Abgrenzung von Beweis und Beweisermittlungsantrag

    Bei der Benennung von Zeugen genügt es, wenn der Antragsteller Hinweise gibt, die es dem Gericht ermöglichen, den Namen und die ladungsfähige Anschrift zu ermitteln (vgl. BGH MDR 1960, 329; NStZ 1981, 309, 310; KG StV 1993, 349).
  • BGH, 04.07.1977 - 2 StR 724/76

    Anforderungen an das Vorliegen eines Beweisantrages - Beurteilung der

    Vielmehr liegt auch in diesem Fall ein Beweisantrag vor, wenn der Antragsteller Tatsachen vorbringt, die zur Ermittlung von Name und Aufenthalt dienen können (BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - 5 StR 149/56 - Urteil vom 21. Dezember 1959 - 2 StR 503/59 - [Leitsatz in NJW 1960, 542]; Urteil vom 4. März 1975 - 1 StR 686/74 -).
  • KG, 02.02.2004 - 1 Ss 407/03

    Anforderungen an einen Beweisantrag und seine Ablehnung

    Bei der Benennung von Zeugen genügt es, wenn der Antragsteller Hinweise gibt, die es dem Gericht ermöglichen, den Namen und die ladungsfähige Anschrift zu ermitteln (vgl. BGH MDR 1960, 329; NStZ 1981, 309, 310; KG, StV 2001, 673; 1993, 349).
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