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   OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06   

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https://dejure.org/2006,3660
OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06 (https://dejure.org/2006,3660)
OLG München, Entscheidung vom 20.06.2006 - 33 Wx 119/06 (https://dejure.org/2006,3660)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 33 Wx 119/06 (https://dejure.org/2006,3660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermächtnis der Tochter des Heimbewohners zu Gunsten des Heims

  • Judicialis

    HeimG § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 14 Abs. 1
    Verbotene Zuwendung an Heimträger durch Vermächtnis eines Angehörigen bei fortbestehendem Heimvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Zuwendungen an Heimträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit der Erklärung eines Betreuers über die Verfügung über ein Grundstück ; Umfang und Zweck des Verbots der Zuwendung von Geld oder geldwerten Vorteilen an einen Heimträger über das vertragliche Entgelt hinaus; Beurteilung ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter vererbt Ferienwohnung an Altenheim - Vermächtnis ist unwirksam, wenn die Mutter dort noch wohnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2642
  • DNotZ 2006, 933
  • FamRZ 2007, 212
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 27.09.1973 - BT-Drs 7/1180
    Auszug aus OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06
    Sie sollen vor der nochmaligen oder überhöhten Abgeltung von Pflegeleistungen bewahrt werden (BT-Drucks. 7/1180 S. 12, 15; BVerfG NJW 1998, 2964).

    Es soll verhindert werden, dass durch die Gewährung von finanziellen Zusatzleistungen oder Zusatzversprechen eine unterschiedliche (privilegierende oder benachteiligende) Behandlung der Bewohner eines Altenheimes eintritt (BT-Drucks. 7/1180 S. 12; 11/5120 S. 17.f.).

  • BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04

    Geschäftswert für ein Beschwerdeverfahren betreffend eine

    Auszug aus OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06
    Der Senat hält unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, insbesondere des bestehenden Nießbrauchs der Betroffenen an den vermachten Wohnungen, einen Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde über die beantragte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2005, 820) von 20.000 EUR für angemessen (§ 30 Abs. 1 und 2, § 131 Abs. 2 KostO).
  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

    Auszug aus OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06
    Sie sollen vor der nochmaligen oder überhöhten Abgeltung von Pflegeleistungen bewahrt werden (BT-Drucks. 7/1180 S. 12, 15; BVerfG NJW 1998, 2964).
  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

    Auszug aus OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06
    Zwar ist die Vorschrift nicht anwendbar, wenn ein Heimträger ohne sein Wissen von einem Heimbewohner zum Erben eingesetzt wird und die ihm zugefallene Erbschaft nicht ausschlägt (BayObLG FamRZ 1991, 1354).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZB 33/10

    Wirksamkeit eines Testaments mit Einsetzung des Heimträgers zum Nacherben durch

    Das Gericht der weiteren Beschwerde, dessen Beschluss unter anderem in ZEV 2011, 424 veröffentlicht ist, sieht sich an einer eigenen Entscheidung über die weitere Beschwerde gehindert, weil es bei der Auslegung von § 14 Abs. 1 HeimG von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 20. Juni 2006 (NJW 2006, 2642 f.) abzuweichen beabsichtige, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Das vorlegende Gericht möchte § 14 Abs. 1 HeimG und damit eine Bundesnorm ("reichsgesetzliche Vorschrift") in einer seine Entscheidung tragenden Weise anders auslegen als das Oberlandesgericht München in einer Entscheidung vom 20. Juni 2006 (aaO), die ebenfalls auf eine weitere Beschwerde in einem FGG-Verfahren ergangen ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2013 - 2 Sa 326/13

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Drittens dient die Vorschrift auch dazu, die Testierfreiheit der Heimbewohner zu sichern ( vgl. BVerfG 03. Juli 1998 - 1 BvR 434/98 - NJW 1998, 2964; OLG München 20. Juni 2006 - 33 Wx 119/06 - NJW 2006, 2642 ).

    Das in § 11 Abs. 1 LWTG normierte Verbot gilt nicht nur für das Versprechen oder Gewähren von Seiten des Bewohners, sondern auf von dritter Seite, z. B. von den Angehörigen des Bewohners, wie der Wortlaut "zu Gunsten von Bewohnerinnen und Bewohnern" klar zu erkennen gibt ( OLG München 20. Juni 2006 - 33 Wx 119/06 - NJW 2006, 2642 ).

    Eine Geld- oder geldwerte Leistung ist jede Zuwendung, die Geldeswert besitzt, wie zum Beispiel ein zinsgünstiges Darlehen ( Dubischar, DNotZ 1993, 419 (420) m.w.N.; vgl. auch OLG München 20. Juni 2006 - 33 Wx 119/06 - NJW 2006, 2642 ).

  • OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 8 W 253/11

    Erbeinsetzung des Heimträgers: Kenntnis des Heimträgers von seiner Erbeinsetzung

    Das Nachlassgericht verweist insoweit auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 20.06.2006 (NJW 2006, 2642), wonach dann, wenn ein Angehöriger eines Heimbewohners den Träger zum Erben beziehungsweise Vermächtnisnehmer einsetzt und der Heimbewohner weiterhin in der Einrichtung dieses Trägers lebt und dessen Dienste in Anspruch nimmt, das Verbot eingreifen soll, auch wenn der Heimträger ohne sein Wissen zum Erben eingesetzt wurde.
  • OLG Stuttgart, 24.06.2010 - 8 W 241/10

    Verfahren der Erbscheinseinziehung: Wirksamkeit der Nacherbeneinsetzung eines

    Bei der vom Nachlassgericht zitierten Entscheidung OLG München NJW 2006, 2642, handelt es sich ohnehin um die Frage der Wirksamkeit eines Vermächtnisses und damit um die Erfüllung eines schuldrechtlichen Anspruchs, für den der maßgebliche Zeitpunkt kraft Gesetzes auf den des Erbfalls verlagert wurde.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09

    Begriff des Gewährenlassens von Vorteilen i.S. von § 14 Abs. 1 HeimG

    Bei der Zuwendung der Wohnung handele es sich um eine Geld- oder geldwerte Leistung im Sinne des Gesetzes (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.06.2006, 33 Wx 119/06, NJW 2006, 2642 f., so auch Igl in Dahlem/Giese, Heimrecht des Bundes und der Länder, 34. Lieferung Oktober 2007, § 14 Rn. 6).
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