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   BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51   

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https://dejure.org/1951,498
BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51 (https://dejure.org/1951,498)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1951 - 2 StR 534/51 (https://dejure.org/1951,498)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1951 - 2 StR 534/51 (https://dejure.org/1951,498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 430
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 24.01.1938 - 2 D 726/37

    Wann beginnt beim Betruge die Täuschungshandlung?

    Auszug aus BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51
    Wer sein gegen Diebstahl versichertes Eigentum in der Absicht beiseite schafft, der Versicherungsgesellschaft zwecks Erlangung der Versicherungssumme einen angeblichen Diebstahl zu melden, begeht damit allein noch keine Ausführungshandlung für den beabsichtigten Betrug (anders RGSt 72, 66).

    Mit dieser Verurteilung setzt sich der Senat in Widerspruch zu RGSt 72, 66.

    Im Falle RGSt 72, 66 aber fehlt es an einer in den beiden erwähnten Fällen vorhandenen Gedankenäusserung in Richtung auf den zu Täuschenden.

  • RG, 28.10.1896 - 3838/95

    Begeht der Straßenbahnschaffner, welcher behufs Kontrolle der Fahrgeldeinnahme

    Auszug aus BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51
    Zur Begründung bezieht sich das Reichsgericht auf RGSt 28, 144 und 51, 341 ff.

    Im einen Falle (RGSt 28, 144) war diese Handlung die Fälschung des Standes eines Fahrscheinabreisseblocks.

  • RG, 15.01.1917 - V 646/17

    Wann kann im Sinne von § 43 StGB. die Ausführung der Tat als augefangen angesehen

    Auszug aus BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51
    Zur Begründung bezieht sich das Reichsgericht auf RGSt 28, 144 und 51, 341 ff.

    Im anderen Falle (RGSt 51, 341 ff) sah das Reichsgericht den Beginn der Täuschung darin, dass die Täter unbrauchbare Granaten, die sie als angeblich fehlerfrei an eine Geschossfabrik abliefern wollten, mit dem staatlichen Abnahmestempel versahen und zum Abtransport bereit legten; der Stempel sollte beweisen, dass die Granaten geprüft und für ordnungsmässig befunden waren.

  • RG, 14.03.1901 - 468/01

    Versuch der Kindesabtreibung mit untauglichen Mitteln, begangen von einer

    Auszug aus BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51
    Immer aber ist Voraussetzung für die Annahme eines strafbaren Versuches, dass nicht nur ein verbrecherischer Wille vorhanden ist, sondern dass er sich auch in ein äusseres Verhalten umsetzt, das nach der Meinung des Täters den beabsichtigten Erfolg herbeiführt und das über blosse Vorbereitungshandlungen hinausgeht, als den Anfang einer Ausführung der gewollten Straftat enthält (vgl. RGSt 34, 217, 219, 221).
  • RG, 01.04.1919 - II 76/19

    Kann der Versuch eines einfachen Diebstahls vorliegen, wenn der Täter, der in

    Auszug aus BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51
    Schliesslich erklärte man, unter Berücksichtigung des Planes des Täters und des von ihm in Aussicht genommenen Angriffsgegenstandes, als Ausführungshandlungen solche, in denen nach natürlicher Auffassung und nach dem Gesamtplan des Täters eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes zutage tritt, die bei ungestörter Fortentwicklung des Tätervorhabens zur Rechtsgutverletzung geführt hätte (RGSt 51, 342; 52, 185; 53, 217; 66, 142).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Zwar war der nach Ansicht des Angeklagten vorgetäuschte Raubüberfall für den erwarteten beabsichtigten Betrug zum Nachteil der Versicherung nur Vorbereitungshandlung (vgl. BGH NJW 1952, 430, 431 gegen RGSt 72, 66; OLG Koblenz VRS 53, 27, 28; Dreher/Tröndle aaO § 22 Rdn. 15; Eser aaO § 22 Rdn. 35, 45); dadurch, daß die Schadensmeldung durch den vermeintlichen Mittäter (den Münzhändler) nach dem Überfall "tatplangemäß" - nach dem Tatplan zur Täuschung der Versicherung - erfolgte, wurde jedoch, was sich der Angeklagte als nach seiner Vorstellung mittäterschaftlich Handelnder zurechnen lassen muß, die Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch überschritten (vgl. BGHSt 37, 294, 296; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 429/82; BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 509/91; Dreher/Tröndle aaO § 263 Rdn. 44; Vogler in Festschrift für Stree/Wessels, 1993, S. 285, 296).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Hinzu kommt, daß die Handlungen zeitlich eindeutig voneinander abgesetzt sind, da der Betrug erst mit dem Anfordern der Versicherungssumme (BGH NJW 1952, 430, 431; BGHSt 11, 398, 399; OLG Koblenz VRS 53, 27, 28) beziehungsweise der Abwehr der geltend gemachten Schadensersatzansprüche beginnt.
  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

    Diese Rechtsprechung geht davon aus, daß der vermeintliche Mittäter jedenfalls die ihm nach dem Tatplan zugedachte Handlung tatsächlich ausführt (vgl. auch BGH NJW 1952, 430 f.; Tröndle/Fischer StGB § 22 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02

    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate;

    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche "vermeintliche Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit erfaßt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 39, 236; 40, 299; BGH NJW 1952, 430; zum Meinungsstand vgl. Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 22 Rdn. 22 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 22 Rdn. 55 a; jew. m. w. N.).
  • BGH, 19.04.1956 - 4 StR 409/55

    Rechtsmittel

    Durch die Zusage bestimmter Sicherheiten, "die, wie ihm bekannt war, infolge vorhergehender Übereignungen keine echten Sicherheiten darstellten", hatte der Beschwerdeführer die Brauerei dazu zu bestimmen gewußt, ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Bürgschaftsleistung zu erklären Der Bereich einer bloßen Vorbereitungshandlung (BGH NJW 1952, 430 Nr. 25) war also bereits überschritten.
  • BGH, 17.12.1963 - 1 StR 495/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Die Verurteilung des Angeklagten D. und - in Anwendung des § 357 StPO - auch die Verurteilung des Angeklagten S. wegen gemeinschaftlichen versuchten Betrugs konnte hiernach nicht bestehen bleiben (vgl. hierzu BGH NJW 52, 430 Nr. 25 = LM StGB § 263 Nr. 11 und OLG Köln NJW 1952, 1066 [OLG Köln 02.05.1952 - Ss 33/52] Nr. 28 mit Anmerkung von Mezger).
  • BGH, 19.04.1955 - 5 StR 61/55

    Rechtsmittel

    Denn wenn er annahm, die Eigentümer wollten den Einbruchsschaden erst anmelden, wäre der von ihnen vorgetäuschte Einbruchsdiebstahl nur die Vorbereitungshandlung zu einem Betrug (BGH 2 StR 534/51 vom 11.1.1952 - NJW 1952, 430 - gegen RGSt 72, 66).
  • BGH, 08.05.1952 - 5 StR 64/52

    Rechtsmittel

    (Vgl. BGH 2 StR 534/51 in NJW 1952 S. 431).
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 429/82

    Strafzumessung bei versuchtem Betrug - Gerichtliche Verpflichtung zur Prüfung von

    - In dem vom Beschwerdeführer erwähnten Fall (NJW 1952, 430 f) war es noch nicht zu einer Äußerung gegenüber der Versicherung gekommen.
  • BGH, 03.02.1955 - 3 StR 343/54

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsansicht beruht darauf, daß im Zeitpunkt der Übergabe der Kleidungsstücke an die Angeklagten M. noch keine Beihilfe zum versuchten Betruge, sondern nur eine Vorbereitungshandlung zu dem erst später begonnenen und durchgeführten Betrug begangen hatte, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung NJW 1952, 430 Nr. 25 näher dargelegt hat.
  • BGH, 17.11.1953 - 5 StR 524/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.09.1952 - 4 StR 136/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.05.1957 - 4 StR 114/57

    Rechtsmittel

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