Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.05.1954

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1954 - 1 StR 425/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1024
BGH, 23.04.1954 - 1 StR 425/53 (https://dejure.org/1954,1024)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1954 - 1 StR 425/53 (https://dejure.org/1954,1024)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1954 - 1 StR 425/53 (https://dejure.org/1954,1024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,1024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 23.04.1954 - 1 StR 425/53
    Der Täter kann sich die Sache bei der Unterschlagung dem wirtschaftlichen Werte nach dadurch zueignen, daß er sie unentgeltlich weggibt, vorausgesetzt, "daß er davon einen Nutzen oder Vorteil im weitesten Sinne, wenn auch nur mittelbar hat", oder dadurch, daß er im eigenen Namen über die Sache verfügt (BGHSt 4, 236, 238; RGSt 61, 233; 62, 17; 64, 406, 409; 67, 334).
  • RG, 23.10.1930 - II 566/30

    Erfordert der Tatbestand des § 12 Abs. 2 Nr. 2 DepotG., daß das in Abs. 1

    Auszug aus BGH, 23.04.1954 - 1 StR 425/53
    Der Täter kann sich die Sache bei der Unterschlagung dem wirtschaftlichen Werte nach dadurch zueignen, daß er sie unentgeltlich weggibt, vorausgesetzt, "daß er davon einen Nutzen oder Vorteil im weitesten Sinne, wenn auch nur mittelbar hat", oder dadurch, daß er im eigenen Namen über die Sache verfügt (BGHSt 4, 236, 238; RGSt 61, 233; 62, 17; 64, 406, 409; 67, 334).
  • RG, 10.11.1933 - 4 D 156/33

    Kann eine Amtsunterschlagung darin gefunden werden, daß ein

    Auszug aus BGH, 23.04.1954 - 1 StR 425/53
    Der Täter kann sich die Sache bei der Unterschlagung dem wirtschaftlichen Werte nach dadurch zueignen, daß er sie unentgeltlich weggibt, vorausgesetzt, "daß er davon einen Nutzen oder Vorteil im weitesten Sinne, wenn auch nur mittelbar hat", oder dadurch, daß er im eigenen Namen über die Sache verfügt (BGHSt 4, 236, 238; RGSt 61, 233; 62, 17; 64, 406, 409; 67, 334).
  • BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94

    Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von

    Voraussetzung dafür ist nach herkömmlicher Auffassung, daß der Täter von der Zuwendung an den Dritten im weitesten Sinne einen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil hat, wobei auch ein nur mittelbarer wirtschaftlicher Vorteil ausreicht (vgl. BGHSt 4, 236, 238; 17, 87, 92; BGH NJW 1954, 1295; 1970, 1753, 1754; 1985, 812 [BGH 26.09.1984 - 3 StR 367/84] ; 1987, 77 [BGH 20.05.1986 - 1 StR 224/86] ; BGH bei Dallinger MDR 1970, 560; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 4 und 8).
  • BGH, 12.12.1957 - 4 StR 629/57

    Rechtsmittel

    Gibt jemand unmittelbar einen fremden, von ihm verwahrten Geldbetrag an einen anderen weiter, so ist eine Zueignung nur dann zu bejahen, wenn der Täter davon einen Nutzen oder Vorteil im weitesten Sinne, wenn auch nur mittelbar, hat oder wenn er im eigenen Namen über die Sache verfügt (BGHSt 1 StR 425/53 vom 23, 4, 1954 in NJW 1954, 1295 Nr. 21).
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 343/53

    Rechtsmittel

    Dieser Rechtsprechung des 3. Strafsenats des BGH ist der erkennende Senat schon in der Entscheidung 1 StR 425/53 vom 23. April 1954 beigetreten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1954 - 2 StR 274/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,614
BGH, 14.05.1954 - 2 StR 274/53 (https://dejure.org/1954,614)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1954 - 2 StR 274/53 (https://dejure.org/1954,614)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1954 - 2 StR 274/53 (https://dejure.org/1954,614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 134
  • NJW 1954, 1295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Die Rechtsbesorgung darf jedoch nicht selbständig neben die anderweitigen Berufsaufgaben treten oder gar im Vordergrund stehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 6, 134, 136 f; BGHZ 37, 258, 260 f; 47, 364, 368; 70, 12, 15 [BGH 10.11.1977 - VII ZR 321/75]; 79, 239, 244; 102, 128, 132).

    Die Ausnahmeregelung setzt danach zunächst voraus, daß der Unternehmer überhaupt zwei Geschäfte besorgt, und zwar ein zu seiner eigentlichen Berufsaufgabe gehörendes Hauptgeschäft, das keine Rechtsbesorgung darstellt, und ein notwendiges Hilfsgeschäft, das an sich nach Art. 1 § 1 RBeratG erlaubnispflichtig ist (vgl. BGHSt 6, 134, 136; Altenhoff/Busch/Kampmann/Chemnitz, Rechtsberatungsgesetz, 8. Aufl. 1987, Art. 1 § 5 Rdn. 381; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 1986, Art. 1 § 5 Rdn. 5; Erbs/Kohlhaas/Meyer, Strafrechtliche Nebengesetze, R 55, Art. 1 § 5 Anm. 1; Schorn, Die Rechtsberatung, 1967, S. 231).

  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

    Die Rechtsbesorgung darf jedoch nicht selbständig neben die anderweitigen Berufsaufgaben treten oder gar im Vordergrund stehen (vgl. BGHSt 6, 134, 137 [BGH 14.05.1954 - 2 StR 274/53]; BGHZ 37, 258, 260 [BGH 25.06.1962 - VII ZR 120/61]; 47, 364, 368 [BGH 18.04.1967 - VI ZR 188/65]; 48, 12, 23 [BGH 09.05.1967 - Ib ZR 59/65]; 61, 317, 320 [BGH 06.11.1973 - VI ZR 194/71]; BGH NJV 1957, 301 Nr. 6; 1961, 1113; 1967, 1562; 1974, 1328; 1976, 1635 Nr. 9; 1977, 38; Schorn, Die Rechtsberatung a.a.O. S. 231 ff; Altenhoff/Busch/Kampmann a.a.O. Rdn. 88).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86

    Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag

    Unter die Ausnahmevorschrift fällt deshalb angesichts des Gesetzeszweckes, Mißbräuche auf dem Gebiete der Rechtsberatung zu verhindern, eine solche rechtliche Tätigkeit, die der Unternehmer im Rahmen und im Interesse seiner Berufsaufgabe ausführt (BGHSt 6, 135 [BGH 14.05.1954 - 2 StR 274/53]).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen

    An diesem unmittelbaren Zusammenhang fehlt es, wenn der Betrieb auch ohne Rechtsbesorgung sinnvoll geführt werden kann (BGHZ 47, 364, 368; 48, 12, 21, 24; BGHSt 6, 134, 137).
  • BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65

    Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte

    Gemeint sind solche Berufe, die sich ohne gleichzeitige rechtliche Beratung kaum sachgemäß ausüben lassen (vgl. BGHSt 6, 134, 137) [BGH 14.05.1954 - 2 StR 274/53].
  • BGH, 11.06.1976 - I ZR 55/75

    Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Baubetreuers; Wahrnehmung fremder

    Denn Sinn und Zweck dieser Vorschriften, wie des § 5 Nr. 2, ist es nur, Berufe, die sich sachgemäß nicht immer ohne gleichzeitige rechtliche Beratung ausüben lassen, von dem Erlaubniszwang des Art. 1 § 1 RBerG freizustellen (vgl. Begründung zum RBerG, abgedr. bei Altenhoff/Busch/Kampmann, RBerG, 3. Aufl., Anh. B S. 239; BGHSt 6, 134, 137 = NJW 1954, 1295 = LM Nr. 1 zu § 5 RBerG/StS mit Anm. Werner).
  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65

    Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Umfang der

    Demgemäß wurde ein unmittelbarer Zusammenhang verneint zwischen den Vermessungsarbeiten eines Markscheiders bei Bergschäden und der Geltendmachung von Ersatzansprüchen seiner Kunden gegenüber Bergwerksgesellschaften (BGHSt 6, 134 = NJW 1954, 1295), ferner zwischen der Herausgabe einer Fachzeitschrift und der Erteilung von Rechtsauskünften an die Abnehmer in konkreten Einzelfällen (BGH GRUR 1957, 226) und schließlich zwischen der bereits erwähnten Übernahme einer Rechtsschutzversicherung und Verhandlungen mit den Gegnern des Versicherungsnehmers (BGH GRUR 1961, 418).
  • BGH, 21.06.1957 - VII ZR 307/56
    zulässig gewesen ist (vgl. hierzu u.a. BGHSt 6, 134).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 69/55

    Rechtsmittel

    Die Bestimmung des Art. 1 § 5 a.a.O. setzt voraus, daß der Unternehmer ein Geschäft seines eigentlichen Betriebes ausführt und hierbei für seine Kunden eine rechtliche Angelegenheit erledigt, die nur deshalb nicht dem Erlaubniszwang unterliegt, weil sie mit dem Gewerbebetrieb unmittelbar zusammenhängt (BGHSt 6, 134 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht