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   BGH, 11.05.1956 - V ZB 56/55   

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BGH, 11.05.1956 - V ZB 56/55 (https://dejure.org/1956,948)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1956 - V ZB 56/55 (https://dejure.org/1956,948)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1956 - V ZB 56/55 (https://dejure.org/1956,948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1277
  • DB 1956, 642
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.1956 - V ZB 54/55

    Grundstücksertrag. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - V ZB 56/55
    An der Auffassung, daß unter dem Ertrag des Grundstücks im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 VHG der Rohertrag (Bruttoertrag) zu verstehen ist (BGHZ 19, 363), wird festgehalten.

    Daß das Kammergericht dabei von dem Rohertrag des Grundstücks ausgegangen ist, entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der in seiner Entscheidung vom 13. Januar 1956 (V ZB 54/55, BGHZ 19, 363 = NJW 1956, 510 [BGH 13.01.1956 - V ZB 54/55]) dargelegt hat, daß unter dem Ertrag des Grundstücks im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 VHG der Rohertrag (Bruttoertrag) zu verstehen ist.

    Schätzler (NJW 1956, 510 [BGH 13.01.1956 - V ZB 54/55]) billigt diese Ansicht des Zivilsenats 1 a. Beide führen für ihren Standpunkt indessen keine Gesichtspunkte an, die der erkennende Senat bei seiner Entscheidung vom 13. Januar 1956 nicht schon berücksichtigt hätte.

  • BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/54

    Vertragshilfe. Maßgebender Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - V ZB 56/55
    Bei Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Zinsen gegeben sind, ist der zur Zeit der Entscheidung gegebene Sachverhalt einheitlich zu würdigen und nicht zwischen einer ertraglosen und einer ertragbringenden Zeitspanne zu unterscheiden (Ergänzung zu BGHZ 14, 398).

    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß bei der Frage, ob die Voraussetzungen für die Herabsetzung einer Verbindlichkeit nach dem Vertragshilfegesetz gegeben sind, auf den Sachstand zur Zeit der Entscheidung des Gerichts und bei weiterer Beschwerde des Gerichts der ersten Beschwerde abzustellen ist (vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Oktober 1954, V ZB 21/54, BGHZ 14, 398 [399] = NJW 1954, 1803 und vom 10. Mai 1955, V ZB 32/54).

  • BGH, 10.05.1955 - V ZB 32/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - V ZB 56/55
    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß bei der Frage, ob die Voraussetzungen für die Herabsetzung einer Verbindlichkeit nach dem Vertragshilfegesetz gegeben sind, auf den Sachstand zur Zeit der Entscheidung des Gerichts und bei weiterer Beschwerde des Gerichts der ersten Beschwerde abzustellen ist (vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Oktober 1954, V ZB 21/54, BGHZ 14, 398 [399] = NJW 1954, 1803 und vom 10. Mai 1955, V ZB 32/54).

    Der erkennende Senat hat in der angeführten Entscheidung vom 10. Mai 1955 (V ZB 32/54) dargelegt, daß, soweit das Gesetz nicht - wie beispielsweise in § 3 Abs. 2 VHG - eine Sonderregelung getroffen habe, Vertragshilfe nur Platz greifen könne, wenn der Schuldner nach Lage der Dinge einer Hilfe bedürfe, und dies in allen denjenigen Fällen zutreffen werde, in denen dieser ohne Gewährung von Vertragshilfe in eine unverschuldete Notlage geraten würde und die von ihm beantragte Maßnahme auch berechtigte Interessen des Gläubigers nicht verletze.

  • BGH, 10.06.1955 - V ZB 8/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - V ZB 56/55
    Nach den Ausführungen des erkennenden Senats in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1955 (V ZB 8/55) bedeutet der Grundsatz, daß der günstige Verkauf des belasteten Grundstücks einen besonderen Grund im Sinne des § 3 Abs. 3 VHG darstellen könne (vgl. BGHZ 16, 105), nicht, daß die Versagung der Vertragshilfe auf diejenigen Fälle des Grundstücksverkaufs zu beschränken ist, in denen der erzielte Verkaufserlös im Vergleich zu dem früheren Wert des Grundstücks als besonders günstig angesehen werden muß, vielmehr kann die Versagung der Vertragshilfe auch gerechtfertigt sein, wenn dies nicht der Fall ist, der Schuldner aber ohne Schwierigkeiten zur Zahlung der rückständigen Zinsen in der Lage ist, da er in solchen Fällen keiner Hilfe bedarf und auch der Grundsatz der Vertragstreue Berücksichtigung erheischt.
  • BGH, 11.05.1956 - V ZB 7/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - V ZB 56/55
    Gerade der Fall, welcher der Entscheidung des Kammergerichts vom 7. Dezember 1955 zugrunde lag und über den der erkennende Senat gleichzeitig mit der vorliegenden Sache zu befinden hatte (V ZB 7/56), zeigt, wie wenig der Reinertrag geeignet ist, die Grundlage für eine Entscheidung nach § 3 Abs. 2 VHG zu bilden.
  • BGH, 04.01.1955 - V ZB 28/54

    Vertragshilfe. Unzumutbare Härte

    Auszug aus BGH, 11.05.1956 - V ZB 56/55
    Nach den Ausführungen des erkennenden Senats in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1955 (V ZB 8/55) bedeutet der Grundsatz, daß der günstige Verkauf des belasteten Grundstücks einen besonderen Grund im Sinne des § 3 Abs. 3 VHG darstellen könne (vgl. BGHZ 16, 105), nicht, daß die Versagung der Vertragshilfe auf diejenigen Fälle des Grundstücksverkaufs zu beschränken ist, in denen der erzielte Verkaufserlös im Vergleich zu dem früheren Wert des Grundstücks als besonders günstig angesehen werden muß, vielmehr kann die Versagung der Vertragshilfe auch gerechtfertigt sein, wenn dies nicht der Fall ist, der Schuldner aber ohne Schwierigkeiten zur Zahlung der rückständigen Zinsen in der Lage ist, da er in solchen Fällen keiner Hilfe bedarf und auch der Grundsatz der Vertragstreue Berücksichtigung erheischt.
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Denn ihm obliegt nicht nur die Nachprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung, sondern es hat den Sachstand so, wie er sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (BGHZ 14, 398, 399; 25, 96, 109; BGH NJW 1956, 1277; Jansen a.a.O. § 23 Rdn. 12; Keidel/Kuntze/Winkler a.a.O. § 23 Rdn. 6 und § 25 Rdn. 2 Jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1957 - V ZB 18/56

    Rechtsmittel

    Es hat an seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1955 (NJW 1956, 514) festgehalten, mit der sich der erkennende Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11. Mai 1956 (V ZB 56/55, NJW 1956, 1277 = Lind-Möhr Nr. 11 zu § 3 VHG = WM 1956, 869) und vom 12. Juli 1956 (V ZB 19/56, WM 1956, 1387) auseinandergesetzt und die ihm keine Veranlassung gegeben hat, von seiner in den angeführten Entscheidungen vertretenen Ansicht abzugehen.

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 11. Mai 1956 (V ZB 56/55) hervorgehoben, daß die Bewirtschaftungskosten kein feststehender Begriff seien, es im Einzelfall vielmehr durchaus zweifelhaft sein und streitig werden könne, welche Aufwendungen zu den Betriebskosten zu rechnen und inwieweit sie als notwendig anzuerkennen seien, daß es über die Höhe und Notwendigkeit von Instandsetzungskosten ebenfalls leicht zu Meinungsverschiedenheiten kommen könne und für die Verwaltungskosten nichts anderes gelte.

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach der

    Für die Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht sind hierbei nach §§ 27 Abs. 1 S. 2 FGG, 559 ZPO die in der angefochtenen Entscheidung festgestellten Tatsachen - mithin der Sachverhalt zur Zeit des Erlasses der Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts - maßgebend (BGHZ 14, 398; BGH NJW 1956, 1277; BayObLG FamRZ 1975, 232, 233; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 25, 42).
  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 66/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Hieran hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Mai 1956, V ZB 56/55, NJW 1956, 1277 = Lind-Möhr Nr. 11 zu § 3 VHG, und vom 26. April 1957, V ZB 18/56).
  • BGH, 01.12.1961 - V ZB 26/61
    S e lb st wenn d ie s e r Wert im Z eitpunkt der E n tsc h e i dung des Kammergerichts, auf den es a l l e i n ankommt (v g l. BGHZ lV, 398 sowie den Beschluß des Senats vom 11. Mai 1956, V ZB 56/55, NJW 1956, 1277 = LM Nr. 11 zu § 3 VHG, und d ie d o rt angeführten w eiteren Entscheidungen) zu hoch g e g riffe n se in s o llte 'k ö n n te das n ic h t entscheidend in s Gewicht f a l le n ; denn einen immerhin b each tlich en Wert muß das Grundstück zu dem maßgebenden Z eitpunkt gehabt haben.
  • BGH, 23.09.1960 - V ZB 4/60

    Rechtsmittel

    Wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, kommt es für die Frage, ob die Voraussetzungen für die Herabsetzung einer Verbindlichkeit nach dem Vertragshilfegesetz gegeben sind, auf den Sachstand zur Zeit der Entscheidung des Gerichts und bei weiterer Beschwerde des Gerichts der ersten Beschwerde an (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Mai 1956, V ZB 56/55, NJW 1956, 1277 = LM Nr. 11 zu § 3 VHG, und die dort angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BGH, 12.07.1956 - V ZB 19/56

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in dem auch vom Beschwerdegericht angeführten Beschluß vom 13. Januar 1956 (V ZB 54/55, BGHZ 19, 363) klargestellt, daß unter dem Ertrag im Sinne des § 3 Abs. 2 VEG nicht der Reinertrag, sondern der Rohertrag (Bruttoertrag) zu verstehen sei, und diese Auffassung in einem weiteren Beschluß vom 11. Mai 1956 (V ZB 56/55, Wertpapier-Mitteilungen 1956, 869) unter Ablehnung der abweichenden Ansicht des Beschwerdegerichts und der hiermit übereinstimmenden Stellungnahme von Schätzler (NJW 1956, 510) aufrechterhalten.
  • BGH, 11.04.1958 - V ZB 21/57

    Rechtsmittel

    Es ist der Rechtsprechung des Senats gefolgt, nach der unter dem Ertrag im Sinne dieser Vorschrift der Rohertrag des belasteten Grundstücks zu verstehen ist (vgl. z.B. BGHZ 19, 363 und den Beschluß des Senats vom 11. Mai 1956, V ZB 56/55, NJW 1956, 1277 = LM Nr. 11 zu § 3 VHG).
  • BGH, 11.05.1956 - V ZB 7/56
    An dieser Auffassung hat der Senat auch gegenüber der ablehnenden Stellungnahme von Schätzler (NJW 1956, 510 [BGH 13.01.1956 - V ZB 54/55]) in der gleichzeitig entschiedenen Sache V ZB 56/55 festgehalten.
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