Rechtsprechung
BGH, 03.07.1961 - II ZR 74/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen einer gegen einen Kommanditisten gerichteten Ausschließungsklage oder Übernahmeklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1767
- MDR 1961, 916
- DB 1961, 1061
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59
Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes
Auszug aus BGH, 03.07.1961 - II ZR 74/60
Hinzu kommt, daß dem Kläger das Verhalten seiner Ehefrau nicht ohne weiteres als ein eigenes gesellschaftswidriges Verhalten zugerechnet werden kann (vgl. dazu BGH WM 1958, 49; BGHZ 32, 33 [BGH 25.01.1960 - II ZR 22/59]). - BGH, 17.12.1959 - II ZR 32/59
Ausschluß eines Gesellschafters
Auszug aus BGH, 03.07.1961 - II ZR 74/60
Etwas anderes kann insoweit nur dann in Betracht kommen, wenn ein solches strafbares Verhalten des geschäftsführenden Gesellschafters von den übrigen Gesellschaftern veranlaßt oder von ihnen gebilligt ist (vgl. BGHZ 31, 306 [BGH 17.12.1959 - II ZR 32/59]). - BGH, 30.11.1951 - II ZR 109/51
Ausschluß aus einer offenen Handelsgesellschaft
Auszug aus BGH, 03.07.1961 - II ZR 74/60
Der gleiche Gesichtspunkt tritt auch darin zutage, daß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Ausschließung eines persönlich haftenden Gesellschafters immer auch die Frage zu erörtern ist, ob durch die Umwandlung der Beteiligung des persönlich haftenden Gesellschafters in die eines Kommanditisten die durch ihn veranlaßten Zerwürfnisse innerhalb der Gesellschaft in ausreichendem Maß behoben werden können (vgl. RGZ 146, 180/81; BGHZ 4, 112 [BGH 30.11.1951 - II ZR 109/51]; 18, 362) [BGH 27.10.1955 - II ZR 310/53]. - BGH, 27.10.1955 - II ZR 310/53
Berichtigung eines Berufungsurteils
Auszug aus BGH, 03.07.1961 - II ZR 74/60
Der gleiche Gesichtspunkt tritt auch darin zutage, daß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Ausschließung eines persönlich haftenden Gesellschafters immer auch die Frage zu erörtern ist, ob durch die Umwandlung der Beteiligung des persönlich haftenden Gesellschafters in die eines Kommanditisten die durch ihn veranlaßten Zerwürfnisse innerhalb der Gesellschaft in ausreichendem Maß behoben werden können (vgl. RGZ 146, 180/81; BGHZ 4, 112 [BGH 30.11.1951 - II ZR 109/51]; 18, 362) [BGH 27.10.1955 - II ZR 310/53].
- BGH, 12.12.1994 - II ZR 206/93
Ausschließung eines Kommanditisten wegen persönlicher Spannungen und …
Nicht berücksichtigt hat das Berufungsgericht zudem, daß die Beklagte nur als Kommanditistin an der Gesellschaft beteiligt ist; im Verhältnis zu einer solchen können aber persönliche Spannungen und gesellschaftsbezogene Meinungsverschiedenheiten den Verbleib in der Gesellschaft nur in besonders schwerwiegenden Fällen für die anderen Gesellschafter unzumutbar machen (RG, JW 1938, 2212, 2213; im Grundsatz bestätigt durch Sen.Urt. v. 3. Juli 1961 - II ZR 74/60, NJW 1961, 1767). - OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 9 U 11/09
Ausschließung eines Kommanditisten aus einer GmbH & Co. KG wegen schwerwiegender …
Die vom Beklagten begangene Verfehlung wiegt auch derart schwer, dass nach der gebotenen Abwägung aller Umstände (vgl. BGHZ 6, 113, 117; BGHZ 18, 350, 361; BGH NJW 1961, 1767, 1768; BGH DB 1971, 140) mildere Mittel als der Ausschluss des Beklagten aus der W... N...-K... GmbH & Co. KG nicht in Betracht kommen.