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   BGH, 20.02.1962 - 1 StR 371/61   

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BGH, 20.02.1962 - 1 StR 371/61 (https://dejure.org/1962,692)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1962 - 1 StR 371/61 (https://dejure.org/1962,692)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1962 - 1 StR 371/61 (https://dejure.org/1962,692)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuervorteil - Ausfuhrvergütungen - Wahrheitsgemäße Angaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 370 Abs. 4 S. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 2311
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 11.04.1972 - 1 StR 45/72

    Anwendungsbereich von § 392 Abgabenordnung (AbgO) - Zum Zwecke der Täuschung

    Dem Landgericht ist darin beizupflichten, daß das Erschwindeln von Umsatzsteuervergütungen im Grundsatz Erschleichen eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils im Sinne des § 392 Abs. 1 AbgO ist (BGH NJW 1962, 2311 Nr. 18).

    Die hier vertretene Auffassung steht nicht im Gegensatz zu der im Urteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1962 - 1 StR 371/61 (NJW 1962, 2311 Nr. 18) geäußerten Ansicht.

  • BGH, 23.04.1975 - 1 StR 592/74

    Strafbarkeit wegen Bankrotts, Steuerverkürzung, Veruntreuung, Untreue und

    Allgemein ist daran festzuhalten, daß die Vorschriften der §§ 391 ff AbgO Sonderstraftatbestände bilden, die gemäß dem mit ihrer Einrichtung verfolgten gesetzgeberischen Zweck den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängen und allenfalls dann eine tateinheitliche Begehung von Betrug zulassen, wenn der Täter mit Mitteln der Täuschung außer der Verkürzung von Steuereinnahmen oder der Erlangung ungerechtfertigter Steuervorteile noch weitere Vorteile erstrebt (BGH NJW 1962, 2311; 1974, 804; Hartung/Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 392 AbgO Anm. 58; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht § 392 AbgO Anm. 176; Dreher, StGB 35. Aufl. § 263 Anm. 12 B a).

    Damit war ein relevanter Steuervorgang als Anknüpfungspunkt und infolgedessen ein typischer Anwendungsfall des § 392 AbgO in Form der Erschleichung von - zusätzlichen - Steuervorteilen gegeben (Lackner in LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 323); daß der Angeklagte die über den berechtigten Rahmen hinausgehenden Vergütungsansprüche aus fingierten Einzelvorgängen herleitete, ändert an dieser Betrachtung nichts (BGH NJW 1962, 2311 mit zust. Bespr. Lohmeyer UStR 1963, 54; vgl. auch BGH NJW 1972, 1287, 1288; Franzen/Gast a.a.O. und Felix NJW 1968, 1219 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des RG).

  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00

    Keine Bestimmung im Urteil darüber, auf welche Gesamtfreiheitsstrafe erlittene

    Über die Fälle des Zusammentreffens von Freiheits- und Geldstrafe (BGHSt 24, 29, 30; BGH bei Dallinger MDR 1970, 196; NJW 1992, 123, 125, insoweit in BGHSt 38, 7 nicht abgedruckt; ebenso schon BGH NJW 1962, 2311 und Urteil vom 6. September 1906 - 1 StR 396/66 zu § 60 StGB a.F.; BayObLG …
  • BGH, 18.10.1966 - 1 StR 350/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges im Rückfall - Rechtmäßigkeit

    Für die neue Verhandlung ist zu bemerken, daß ein Ausspruch darüber nachzuholen sein wird, auf welche der erkannten Strafen die Untersuchungshaft angerechnet werden soll (BGH NJW 1962, 2311).
  • BGH, 06.09.1966 - 1 StR 396/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs im Rückfall - Bemessung der

    Diese Beschränkung ist zulässig (vgl. BGH NJW 1962, 2311).
  • BGH, 12.12.1973 - 2 StR 493/73

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub -

    Im Falle der Vernehmung eines Zeugen besteht diese Benachrichtigungspflicht jedoch nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 StPO vorliegen (BGH, Urt. vom 1. Februar 1955 - 1 StR 691/54 - und vom 20. Februar 1962 - 1 StR 371/61 -).
  • BGH, 01.10.1963 - 5 StR 267/63

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat zwar die Ausfuhrvergütung nach dem Umsatzsteuergesetz ohne nähere Begründung als Steuervorteil im Sinne des § 396 Abs. 1 AbgO behandelt (BGH NJW 1962, 2311 18).
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   BGH, 20.02.1962 - 1 StR 571/61   

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