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   OLG Düsseldorf, 06.12.1962 - 6 U 126/62   

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https://dejure.org/1962,2139
OLG Düsseldorf, 06.12.1962 - 6 U 126/62 (https://dejure.org/1962,2139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.1962 - 6 U 126/62 (https://dejure.org/1962,2139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 1962 - 6 U 126/62 (https://dejure.org/1962,2139)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 2080
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 11.01.1918 - II 257/17

    Berechnung der Tantieme des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.1962 - 6 U 126/62
    Er schiebt lediglich die Gewinnausschüttung um ein Jahr auf; im folgenden Jahre verliert er die Selbständigkeit wieder und vermehrt als einer der verschiedenen Rechnungsfaktoren den Ertrag oder führt den Gewinn herbei oder mindert den Verlust (RGZ 91, 316, 318; Baumbach-Hueck, GmbHG, 9. Aufl., § 42 Anm. 3 B).
  • BFH, 05.06.1985 - I R 276/82

    1. Gewinnverteilungsbeschluß auch noch längere Zeit nach Ablauf des

    Wählen die Gesellschafter diese Möglichkeit nicht, sondern beschließen sie eine Ausschüttung des Gewinns des Streitjahres, führt die Ausschüttung zu einer Minderung des Gewinnvortrags und damit zu einer Ermäßigung des Gewinns des folgenden Wirtschaftsjahres (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts - OLG - Düsseldorf vom 6. Dezember 1972 6 U 126/62, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1963, 2080).
  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 1 W 28/03

    Aufrechnung gegen einen Kostenvorschussanspruch aus § 887 Abs. 2 ZPO

    3) Nach wohl herrschender Auffassung wird dem Gläubiger eine Aufrechnungsbefugnis eingeräumt (vgl. OLG Bremen, NJW 1963, 2080; v. Olshausen, AcP 182, 254, 262 f. m.w.N.; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 62. Auflage, § 887 Rdz. 18).
  • BFH, 31.10.1984 - I R 95/80

    Zur Frage, ob der Gewinnverteilungsbeschluß einer GmbH auch dann den

    Nicht entscheidungserheblich ist dabei insbesondere, ob in der Bilanz des Wirtschaftsjahres 02 zu berücksichtigen ist, daß die Gewinnausschüttung zu einer Minderung des Gewinnvortrags aus dem Wirtschaftsjahr 01 und damit zu einer Ermäßigung des Jahresüberschusses des Wirtschaftsjahres 02 führt (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts - OLG - Düsseldorf vom 6. Dezember 1962 6 U 126/62, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1963, 2080).
  • OLG Stuttgart, 25.05.2022 - 20 U 38/21

    Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG Nichtigkeit von

    Eines besonderen Auflösungsbeschlusses - wie bei den Rücklagen - bedarf es hier nicht (vgl. Heymann in: Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung, aaO; Koch in: Koch, AktG, 16. Aufl., § 58 Rz. 24; Bayer in: MünchKommAktG, 5. Aufl., § 58 Rz. 91; vgl. auch für die GmbH: OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.12.1962 - 6 U 126/62, NJW 1963, 2080, 2081).
  • BFH, 05.06.1985 - I R 69/81

    Steuerveranlagung anhand gesellschaftsrechtlich rechtmäßiger

    Wählen die Gesellschafter diese Möglichkeit nicht, sondern beschließen sie eine Ausschüttung des Gewinns der Wirtschaftsjahre, die in den Streitjahren enden, führt die Ausschüttung zu einer Minderung des Gewinnvortrags und damit zu einer Ermäßigung des Gewinns des folgenden Wirtschaftsjahres (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts - OLG - Düsseldorf vom 6. Dezember 1972 6 U 126/62, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1963, 2080).
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