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OLG Stuttgart, 31.10.1963 - 3 U 69/1963, 3 U 69/63 |
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OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Oktober 1963 - 3 U 69/1963, 3 U 69/63 (https://dejure.org/1963,953)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 666
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 16 U 79/02
Gleichstellung der Beschränkung der Abtretung einer Forderung durch eine …
In der Regel verstoß eine Globalzession nicht gegen die guten Sitten (OLG Stuttgart NJW 1964, 666). - BSG, 30.09.1980 - 2 RU 40/80
Versicherungsschutz - Instandhaltung eines Arbeitsgerätes - Instandhaltungsarbeit …
Die Wartung und Reparatur eines Pkw dient dessen Instandhaltung° Der Senat schließt sich der vom LSG (ebenso SchlesWig-Holsteinisches LSG, Urteil vom &, Februar 1965 - L 3 U 69/63 = Lauterbach-Kartei @ 549 Nr. 6302;… Lauterbach aaO @ 559 Anm 6) vertretenen Auffassung nicht an, daß ein Versicherungsschutz nach @ 5h9 RVO insoweit nur in Betracht komme, wenn der Versicherte die Instandhaltung selbst ausführt, Dem Gesetzeswortlaut ist eine derartige Beschränkung des Versicherungsschutzes nicht zu entnehmen° Zur Instandu haltung eines Fahrzeuges gehört auch, es in eine Reparaturwerkstatt zu bringen, um dort die notwendigen Arbeiten vornehmen zu lassen, Deshalb besteht auch auf dem Weg zur. - LG Düsseldorf, 22.02.2011 - 35 O 5/07
Aufrechnungserklärung wird mit Eröffnung von Insolvenzverfahren unwirksam bei …
So ist eine ausreichende Individualisierung bei einer Abtretung "aller Forderungen aus einem bestimmten Geschäft" anzunehmen (OLG Stuttgart NJW 1964, 666); desgleichen bei einer Abtretung aller Forderungen gegen Kunden oder Auftraggeber aus einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften (BGH WM 1961, 350;… OLG Stuttgart NJW 1964 a.a.O; sowie bei Forderungen aus einem bestimmten Zeitraum, auch wenn einzelne Forderungen ausgenommen werden (BGH WM 1966, 13, 14 ). - KG, 04.12.2003 - 8 U 98/03
Sittenwidrigkeit einer Abtretungsvereinbarung wegen Übersicherung
Grundsätzlich ist sogar eine Globalzession - die im vorliegenden Fall nicht vorliegt - nicht ohne weiteres sittenwidrig und deshalb nichtig (OLG Stuttgart in NJW 1964, 666).