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   BGH, 13.12.1963 - 4 StR 379/63   

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https://dejure.org/1963,557
BGH, 13.12.1963 - 4 StR 379/63 (https://dejure.org/1963,557)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1963 - 4 StR 379/63 (https://dejure.org/1963,557)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1963 - 4 StR 379/63 (https://dejure.org/1963,557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 201
  • NJW 1964, 1190
  • MDR 1964, 338
  • JR 1964, 228
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 13.12.1963 - 4 StR 379/63
    Ist die Ursache der Störung organisch nicht zu belegen, so steht ein solcher Zustand nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 14, 30 ) bei entsprechender Schwere einer Krankheit im ärztlichen Sinne jedenfalls gleich.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Angenommen wurde eine ausreichend feste, dauerhafte und damit eine Beweiseinheit erzeugende Verbindung etwa bei der festen Montage eines Kfz.-Zulassungszeichens an einem PKW (BGHSt 34, 375), nicht aber bei einer eher losen Befestigung desselben mit einem Draht (OLG Stuttgart, VRS 47 [1974], 25) sowie zwar bei mit Klebstoff bewirktem Aufkleben eines Preisetiketts (OLG Düsseldorf, a.a.O.), nicht aber bei nur losem Heften eines Strafzettels an die Windschutzscheibe (OLG Hamburg, JR 1964, 228).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Den Grundgedanken dieser Ausführungen hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 19, 201, 204 [BGH 13.12.1963 - 4 StR 379/63] wie folgt umschrieben:.
  • OLG Köln, 04.07.1978 - 1 Ss 231/78

    Oberhemden - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde

    An einer festen Verbindung fehlt es schließlich auch, wenn eine schriftliche Verwarnung an die Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges geheftet (OLG Hamburg JR 1964, 228) oder ein rotes Überführungszeichen nur locker mit einem Draht an einem Kraftfahrzeug vorübergehend befestigt wird (OLG Stuttgart VRS 47, 25).
  • BGH, 27.10.1964 - 5 StR 78/64
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  • BGH, 28.04.1964 - 5 StR 105/64

    Rechtsmittel

    Dieser Rechtsauffassung steht auch nicht die Entscheidung des 4. Senats vom 13. Dezember 1963 (4 StR 379/63) entgegen.

    Die Entscheidung dieser Frage obliegt vielmehr der Vollstreckungsbehörde, ohne daß diese insoweit an die Entscheidung 4 StR 379/63 gebunden wäre.

  • BGH, 31.07.1985 - 2 StR 336/85

    Anforderungen an die Sachkunde von Sachverständigen bei Sexualdelikten;

    Der Vorwurf der Beschwerdeführerin, Sachverständiger und Gericht hätten den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 201, 204; 23, 176, 191, ferner BGHSt 14, 30, 32.) entwickelten "juristischen Krankheitsbegriff" verkannt, ist nicht berechtigt.
  • BGH, 15.10.1969 - 4 StR 359/69

    Beweis durch die Niederschrift über die Vernehmung des Angeklagten -

    Der Senat hat in der Entscheidung BGHSt 19, 201 unter Anführung wissenschaftlicher Quellen dargelegt, daß eine freiwillige Entmannung nur dann nicht sittenwidrig und damit verboten ist, wenn die Fähigkeit des Betroffenen, seinen Trieb zu beherrschen, fehlt oder mindestens erheblich herabgemindert ist.
  • BGH, 09.10.1968 - 4 StR 392/68

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Revisonszulassungsgründen - Anforderungen

    Das gilt u. U. auch von einer außergewöhnlich ausgeprägten geschlechtlichen Triebhaftigkeit (vgl. BGHSt 14, 30, 32 [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59]; 19, 201, 204 [BGH 13.12.1963 - 4 StR 379/63]; Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin (Giese/Flitner) 3. Aufl. S. 146 ff).
  • BGH, 23.02.1965 - 1 StR 35/65

    Fortgesetzte schwere Unzucht zwischen Männern - Erfordernis eines

    Es bedarf daher keiner Stellungnahme zu der in BGHSt 19, 201 vertretenen Auffassung, insbesondere dazu, ob sich durch eine solche Bereiterklärung die Anordnung der Sicherungsverwahrung erübrigt.
  • BGH, 16.10.1964 - 2 StR 373/64

    Rechtsmittel

    Mit Schriftsatz vom 7. Juli 1964 hat der Verteidiger unter Hinweis auf die Entscheidung des 4. Strafsenats vom 13. Dezember 1963, BGHSt 19, 201 als Verletzung der Aufklärungspflicht gerügt, daß die Strafkammer nicht geprüft habe, ob die mehrfache Erklärung des Angeklagten, sich entmannen zu lassen, ernst gemeint und rechtlich zulässig sei; wenn der Eingriff vorgenommen werde, entfalle der Strafgrund der persönlichen Abschreckung.
  • BGH, 17.09.1969 - 4 StR 315/69

    Verurteilung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - Feststellung der

  • BGH, 04.05.1965 - 5 StR 140/65

    Erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit eines Angeklagten zur Zeit der Tat -

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