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OLG Düsseldorf, 01.07.1965 - 8 U 270/64 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
AA des HV, Neukundenwerbung, Angestelltentätigkeit, Tätigkeit als AN für den U, Handlungsgehilfe, angestellter Reisender, angestellter Vertriebsmitarbeiter, Kunden, die der HV als AN geworben hat, Neukundeneigenschaft, Abgrenzung Neukunde / Altkunde, Werbung des Kunden ...
Papierfundstellen
- NJW 1965, 2352
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.02.1965 - VII ZR 194/63
Bemessung des Ausgleichsanspruchs; Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.1965 - 8 U 270/64
Macht der HV lediglich geltend, dass er als HV des U bedeutende Kunden aus dem Bezirk zugeführt und mit Erfolg bei einer Firma gearbeitet habe, so reichen diese Angaben für eine Begründung des AA nicht aus (unter Bezugnahme auf BGH, 15.02.1965, MDR 65, 474).
- OLG Köln, 23.10.2015 - 19 U 43/15
Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters
Daher kann sich der Handelsvertreter zur Begründung seines Ausgleichsanspruchs nicht auf das berufen, was er früher als Arbeitnehmer in gesicherter Stellung ohne Unternehmerrisiko ausschließlich für den Gewerbebetrieb seines Arbeitgebers geleistet hat (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.1969, 8 U 270/64, zitiert nach beck-online). - OLG Brandenburg, 21.07.2005 - 10 WF 178/05
Scheidungsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Weigerung des …
Würde die Antragstellerin den Zahlungsantrag wie im Schriftsatz vom 27.5.2003 nach wie vor unbeziffert stellen, könnte der Antrag als unzulässig, weil unbestimmt, durch Prozessurteil abgewiesen werden (OLG Düsseldorf, NJW 1965, 2352; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1224;… Zöller/Greger, aaO., § 254, Rz. 11). - OLG Köln, 15.01.2016 - 19 U 86/15
Ersatzfähigkeit von Mehrkosten einer unfallgeschädigten Mutter für private …
Daher kann sich der Handelsvertreter zur Begründung seines Ausgleichsanspruchs nicht auf das berufen, was er früher als Arbeitnehmer in gesicherter Stellung ohne Unternehmerrisiko ausschließlich für den Gewerbebetrieb seines Arbeitgebers geleistet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.7.1969 - 8 U 270/64, zitiert nach beck-online). - AG Korbach, 15.08.2000 - 7 F 294/00
Bezifferung des Zugewinnes im Scheidungsverbundverfahren; Gerichtliche Klärung …
In dem Scheidungsverbundverfahren könnte der Kläger nämlich, sollte die Beklagte trotz inzwischen erteilter Auskunft ihren Zahlungsantrag weiterhin nicht beziffern, lediglich entweder eine Abtrennung aus dem Verbund oder - bei entsprechendem Gegenantrag - ein klageabweisendes Prozeßurteil erwirken (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 1991, 95 f. [OLG Schleswig 13.08.1990 - 15 UF 132/89] ; OLG Düsseldorf, NJW 1965, 2352 [OLG Düsseldorf 01.07.1965 - 8 U 270/64] ). - LG Bamberg, 22.05.2018 - 2 O 482/13
Entscheidung nach Aktenlage nach Verweisung und Zurückverweisung
Wird in einer solchen Situation die Klage nicht zurückgenommen bzw. bezüglich der dritten Stufe nicht für erledigt erklärt, wird vielmehr der unbestimmte Antrag aufrechterhalten, so ist die Klage unzulässig (vgl. RGZ 84, 370/372; OLG Düsseldorf NJW 1965, 2352 m.w.N.).